VAT Tax Guide für Deutschland

Ein gründliches Verständnis des Mehrwertsteuersystems in Deutschland ist für Unternehmen, die in Deutschland tätig sind oder mit Deutschland Handel treiben, von entscheidender Bedeutung.
Informationen zur Mehrwertsteuer
Aktuelle Mehrwertsteuersätze in Deutschland:
Standard-Satz: 19%
Ermäßigter Satz: 7% für bestimmte Waren und Dienstleistungen, einschließlich Bücher, Lebensmittel und Hoteldienstleistungen.
Schwellenwerte und Anforderungen für die Mehrwertsteuerregistrierung
Ansässige Unternehmen: In Deutschland sind ansässige Unternehmen verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen, wenn ihr Jahresumsatz 22.000 € übersteigt. Dies ist eine Maßnahme, die kleine Unternehmen von der Last der Mehrwertsteuerregistrierung und -befolgung befreien soll.
Nicht-ansässige Unternehmen: Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen müssen sich unabhängig von ihrem Umsatz sofort bei Aufnahme der steuerpflichtigen Tätigkeit für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Dies gilt für jedes Unternehmen, das Umsätze tätigt, für die es in Deutschland mehrwertsteuerpflichtig ist.
EU-interne Fernverkäufe von Waren und B2C-Dienstleistungen: Als Teil der EU-Vorschriften, die ab Juli 2021 in Kraft treten, liegt der Schwellenwert für EU-interne Fernverkäufe von Waren und grenzüberschreitende Lieferungen von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige in der EU bei 10.000 Euro für den gesamten Jahresumsatz in allen EU-Mitgliedstaaten. Oberhalb dieses Schwellenwerts ist eine Mehrwertsteuerregistrierung im Land des Kunden erforderlich, zu dem auch Deutschland gehört.
Nicht in der EU ansässige Anbieter von elektronisch erbrachten Dienstleistungen: Nicht-EU-Unternehmen, die elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Verbraucher in Deutschland (oder einem anderen EU-Mitgliedstaat) erbringen, müssen sich unabhängig von ihrem Umsatz im Rahmen des MOSS-Systems für Nicht-EU-Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Verfahren und erforderliche Unterlagen für die MwSt-Registrierung
Online-Registrierung: Das Verfahren kann online über das BZSt-Portal (Bundeszentralamt für Steuern) eingeleitet werden.
Erforderliche Unterlagen: Dazu gehören in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Unterlagen zur Unternehmensregistrierung, ein Nachweis über die Geschäftstätigkeit in Deutschland sowie weitere spezifische Dokumente, die von der Art des Unternehmens abhängen.
Anmeldeformular: Das Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" muss ausgefüllt werden und Angaben über das Unternehmen und seine Tätigkeiten enthalten.
Steuerlicher Vertreter in Deutschland
Erfordernis: Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern müssen in der Regel einen Fiskalvertreter benennen, der ihre umsatzsteuerlichen Registrierungen und Verpflichtungen in Deutschland wahrnimmt. Dieser Vertreter muss in Deutschland ansässig oder ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland sein.
Rolle: Der Fiskalvertreter übernimmt die Verantwortung für die Erfüllung aller umsatzsteuerlichen Pflichten des nicht in Deutschland ansässigen Unternehmens, einschließlich der Einreichung von Steuererklärungen und der Durchführung von Zahlungen.
MwSt.-Anmeldung und -Zahlung
Fälligkeitstermine
Monatlich oder vierteljährlich, abhängig von der Größe des Unternehmens.
Einreichungsmethode
Umsatzsteuererklärungen müssen elektronisch über die ELSTER-Plattform eingereicht werden, das Online-Steuerbearbeitungssystem des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
Alle umsatzsteuerrelevanten Informationen, einschließlich des steuerpflichtigen Einkommens, der Vorsteuer und anderer abzugsfähiger Posten, werden über dieses System erklärt.
Umsatzsteuervoranmeldungen
Zusätzlich zu den regulären MwSt-Erklärungen müssen Unternehmen häufig MwSt-Voranmeldungen zusammen mit den MwSt-Vorauszahlungen einreichen. Diese Zahlungen basieren auf dem Steuerbetrag des vorangegangenen Jahres und werden in der jährlichen Umsatzsteuererklärung angepasst.
Zahlungsfristen
Die MwSt-Zahlungen sind in der Regel am 10. Tag nach dem Ende des Abgabezeitraums fällig. Bei monatlicher Einreichung ist dies der 10. Tag des Folgemonats, bei vierteljährlicher Einreichung der 10. Tag nach Ende des Quartals.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungen können per Banküberweisung auf das Konto des Finanzamts erfolgen. Es ist wichtig, dass Sie die richtige Zahlungsreferenznummer (Steuernummer oder USt-ID) angeben, damit die Zahlung Ihrem Steuerkonto korrekt zugeordnet werden kann.
Einige Unternehmen können mit ihren Banken Lastschriftvereinbarungen abschließen, um den Zahlungsvorgang auf der Grundlage der in ihrer Umsatzsteuererklärung angegebenen Beträge zu automatisieren.
Anpassungen und Berichtigungen
Wenn ein Unternehmen Fehler in früheren MwSt-Erklärungen entdeckt, kann es diese durch Einreichung geänderter Erklärungen korrigieren. Berichtigungen wirken sich im Allgemeinen auf die Mehrwertsteuerschuld des laufenden oder künftigen Zeitraums aus.
Jährliche MwSt.-Berichtigung:
Nach Ablauf des Steuerjahres reichen die Unternehmen eine jährliche Mehrwertsteuererklärung ein. Damit können sie die Summe aller Vorauszahlungen mit der tatsächlichen Mehrwertsteuerschuld verrechnen, die sich aus den gesamten jährlichen Umsätzen ergibt.
Besondere Erwägungen
MwSt.-Erstattungen: Führt eine Mehrwertsteuererklärung zu einer Überzahlung, kann der überschüssige Betrag zurückerstattet oder mit künftigen Zahlungen verrechnet werden.
Aufbewahrung von Aufzeichnungen: Unternehmen müssen detaillierte Aufzeichnungen über alle steuerpflichtigen Umsätze, Rechnungen und Quittungen mindestens 10 Jahre lang aufbewahren, da diese Unterlagen für Steuerprüfungen benötigt werden können.
Mehrwertsteuer für internationale Unternehmen
Einfuhren
Mehrwertsteuer auf Einfuhren: Waren, die nach Deutschland eingeführt werden, unterliegen der Mehrwertsteuer. Der Mehrwertsteuersatz ist der gleiche wie für inländische Waren, in der Regel 19 % oder ein ermäßigter Satz von 7 % für bestimmte Artikel.
Zahlung der Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer auf Einfuhren wird in der Regel am Ort der Einfuhr entrichtet und ist als Vorsteuer erstattungsfähig, vorbehaltlich der normalen Regeln für den Vorsteuerabzug. Diese kann in der Regel bei der nächsten Umsatzsteuererklärung des Unternehmens zurückgefordert werden, was zur Verbesserung des Cashflows beiträgt.
Zollabgaben: Je nach Ursprung und Art der Waren können auch Zollgebühren anfallen, die getrennt von der Mehrwertsteuer berechnet werden.
Ausfuhren
Nullbesteuerte Ausfuhren: Waren, die aus Deutschland in Nicht-EU-Länder exportiert werden, sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Das bedeutet, dass auf den Verkauf keine Mehrwertsteuer erhoben wird, aber der Exporteur muss einen Ausfuhrnachweis (z. B. Versanddokumente) vorlegen, um den Nullsatz zu erhalten.
Intra-EU-Lieferungen: Verkäufe von Waren an andere EU-Unternehmen, bei denen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des kaufenden Unternehmens angegeben wird, werden als innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt und unterliegen dem Nullsatz. Der Empfänger ist für die Abführung der in seinem Land fälligen Mehrwertsteuer im Rahmen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft verantwortlich.
Elektronischer Handel und digitale Dienstleistungen
Mini One Stop Shop (MOSS):
Überblick: Die MOSS-Regelung vereinfacht das MwSt-Verfahren für Unternehmen, die Telekommunikations-, Rundfunk- oder digitale Dienstleistungen an Verbraucher in der EU erbringen. Es ermöglicht ihnen, sich in einem einzigen EU-Mitgliedsstaat zu registrieren und die Mehrwertsteuer zu entrichten, unabhängig davon, wo in der EU sich ihre Kunden befinden.
Nicht-EU-Unternehmen: Nicht-EU-Unternehmen können das Nicht-Union-MOSS-System nutzen, um die Mehrwertsteuer auf Verkäufe an EU-Verbraucher abzuführen, ohne sich in jedem EU-Land, in dem sie Kunden haben, registrieren lassen zu müssen.
Änderungen ab 2021: Mit den im Juli 2021 eingeführten Änderungen wird das OSS (One Stop Shop) nicht nur auf digitale Dienstleistungen, sondern auch auf Fernverkäufe von Waren innerhalb der EU und bestimmte inländische Lieferungen über elektronische Schnittstellen ausgeweitet.
Mehrwertsteuerregeln für den elektronischen Handel:
Neue Mehrwertsteuervorschriften ab 2021: Die neuen Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Handel sollen sicherstellen, dass die Mehrwertsteuer dort gezahlt wird, wo die Waren verbraucht werden. Online-Marktplätze werden häufig als Lieferanten von Waren angesehen, die an Verbraucher in der EU verkauft werden, und sind für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich.
Schwellenwerte für Fernverkäufe: Die bisherigen Schwellenwerte für Fernverkäufe wurden durch einen neuen EU-weiten Schwellenwert von 10 000 Euro ersetzt. Bei Überschreitung dieser Schwelle muss die Mehrwertsteuer zu dem im Land des Kunden geltenden Satz berechnet werden.
MwSt-Registrierung: E-Commerce-Unternehmen, die diesen Schwellenwert überschreiten, müssen sich im Land des Kunden für MwSt-Zwecke registrieren lassen oder das OSS-System nutzen, um die MwSt zu erklären und abzuführen.
Tipps zur Einhaltung der Vorschriften
Dokumentation: Führen Sie ausführliche Aufzeichnungen über alle Einfuhren, Ausfuhren und innergemeinschaftlichen Transaktionen, um die Beantragung der Mehrwertsteuer und die Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.
Mehrwertsteuer-Rechnungen: Stellen Sie sicher, dass die Mehrwertsteuernummern auf den Rechnungen korrekt ausgewiesen werden, insbesondere bei Intra-EU-Geschäften, bei denen die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt.
Regelmäßige Updates: Informieren Sie sich über Änderungen in der Mehrwertsteuergesetzgebung, insbesondere über Anpassungen nach dem Brexit und Aktualisierungen der Vorschriften für den elektronischen Handel.
Fazit
Der Umgang mit der Mehrwertsteuer in Deutschland erfordert ein sorgfältiges Augenmerk auf die Einhaltung der Vorschriften und Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Beratung durch einen Mehrwertsteuer-Experten kann zusätzliche Klarheit und Unterstützung bieten.
Zusätzliche Ressourcen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.

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