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Mehrwertsteuerregeln für E-Commerce und digitale Dienstleistungen in Burkina Faso - Leitfaden 2025

March 25, 2025
Mehrwertsteuerregeln für E-Commerce und digitale Dienstleistungen in Burkina Faso - Leitfaden 2025

Da die digitale Wirtschaft weiter expandiert, ergreift Burkina Faso Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sein steuerlicher Rahmen mit dem wachsenden Volumen des grenzüberschreitenden elektronischen Handels und der Transaktionen mit digitalen Dienstleistungen Schritt hält. Die Nationalversammlung hat den Entwurf des Finanzgesetzes 2025 während der Plenarsitzung in der letzten Dezemberwoche 2024 angenommen. Die neuen Vorschriften traten am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Einführung von Mehrwertsteuervorschriften für E-Commerce-Marktplätze ist eine wichtige Entwicklung im Rahmen der Bemühungen des Landes, sich an die sich verändernde Wirtschaftslandschaft anzupassen. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass digitale Transaktionen fair und einheitlich besteuert werden, und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen für lokale Unternehmen schaffen, die mit internationalen Online-Plattformen konkurrieren.

1. Überblick über die Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen in Burkina Faso

Das Mehrwertsteuersystem von Burkina Faso, das im Allgemeinen Steuergesetzbuch (Code Général des Impôts) geregelt ist, gilt sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen, einschließlich digitaler Dienstleistungen. Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Burkina Faso beträgt 18 %, und dieser Satz gilt für die meisten digitalen Dienstleistungen, die an Kunden im Land erbracht werden.

Wichtige Definitionen:

Digitale Dienstleistungen: Dazu gehören Dienstleistungen, die über das Internet oder elektronische Netze erbracht oder abgerufen werden, wie z. B:

  • Werbung

  • Softwarelizenzen (z. B. Cloud oder SaaS)

  • Datenspeicherung und -verarbeitung

  • Provisionen für Plattformbetreiber

  • Telekommunikationsdienste

  • Rundfunk und Fernsehen

Ort der Lieferung: Für Mehrwertsteuerzwecke gelten digitale Dienstleistungen als in Burkina Faso erbracht, wenn der Kunde dort ansässig ist.

2. Anforderungen an die Mehrwertsteuerregistrierung für ausländische Anbieter

Ausländische Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Kunden in Burkina Faso erbringen, müssen sich möglicherweise für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Burkina Faso hat zwar noch keine spezifische Umsatzschwelle für digitale Dienstleistungen festgelegt, Unternehmen sollten jedoch ihre Verkäufe an burkinische Kunden überwachen und eine freiwillige Registrierung in Betracht ziehen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Schritte zur Registrierung:

  1. Bestimmen Sie die steuerpflichtigen Lieferungen: Prüfen Sie, ob Ihre digitalen Dienstleistungen unter die burkinischen Mehrwertsteuervorschriften fallen.

  2. Einreichen der Registrierungsunterlagen: Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor, z. B. den Nachweis der Unternehmensgründung, Steueridentifikationsnummern und Einzelheiten zu den Verkäufen an burkinische Kunden.

  3. Ernennung eines lokalen Vertreters: Gegenwärtig müssen ausländische Unternehmen unter Umständen einen lokalen Steuervertreter oder einen Agenten benennen, der sich um die Einhaltung der MwSt-Vorschriften kümmert.

3. Anforderungen an die Mehrwertsteuererhebung und Rechnungsstellung

Nach der Registrierung müssen die Unternehmen die Vorschriften zur Erhebung der Mehrwertsteuer und zur Rechnungsstellung einhalten:

  • Erhebung der Mehrwertsteuer: Auf alle steuerpflichtigen digitalen Dienstleistungen, die an Kunden in Burkina Faso erbracht werden, muss der Mehrwertsteuersatz von 18 % erhoben werden.

  • Ausstellen konformer Rechnungen: Rechnungen müssen enthalten:

    • Name, Adresse und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Anbieters.

    • Den Namen und die Adresse des Kunden.

    • Eine Beschreibung der erbrachten digitalen Dienstleistungen.

    • Der in Rechnung gestellte Mehrwertsteuerbetrag, deutlich angegeben in XOF (Westafrikanischer CFA-Franc).

4. Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen und Abführung von Steuern

Registrierte Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig Mehrwertsteuererklärungen abzugeben und die eingenommene Mehrwertsteuer an die burkinischen Steuerbehörden abzuführen.

Wichtige Punkte:

  • Fristen: Achten Sie auf die rechtzeitige Abgabe der Mehrwertsteuererklärungen, um Strafen zu vermeiden.

  • Währungsumrechnung: Die Mehrwertsteuer muss in XOF abgeführt werden. Unternehmen sollten den offiziellen Wechselkurs zum Zeitpunkt der Überweisung verwenden.

  • Buchführung: Bewahren Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle Transaktionen, einschließlich Rechnungen, Quittungen und Mehrwertsteuererklärungen, mindestens fünf Jahre lang auf.

5. Herausforderungen für ausländische Anbieter

Die Einhaltung der burkinischen Mehrwertsteuervorschriften für digitale Dienstleistungen stellt ausländische Unternehmen vor mehrere Herausforderungen:

  • Mangel an klaren Richtlinien: Das Fehlen spezifischer Schwellenwerte und detaillierter Vorschriften für digitale Dienstleistungen schafft Unsicherheit.

  • Komplexer Registrierungsprozess: Ausländische Unternehmen können Schwierigkeiten haben, sich im Registrierungsprozess zurechtzufinden, insbesondere wenn ein lokaler Vertreter erforderlich ist.

6. Die Zukunft der Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen in Burkina Faso

Burkina Faso wird wahrscheinlich seine Mehrwertsteuervorschriften für digitale Dienstleistungen weiter verfeinern und sich dabei möglicherweise an internationale Standards wie die OECD-Richtlinien zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft anpassen.

Die Regierung von Burkina Faso hat erkannt, dass der bestehende Mehrwertsteuerrahmen für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen und E-Commerce-Anbieter nicht wie beabsichtigt funktioniert. Zentrale Herausforderungen wie mangelnde Transparenz, unzureichende technische Infrastruktur und das Fehlen eines vereinfachten Registrierungs- und Meldesystems haben dazu beigetragen, dass diese Anbieter nicht bereit sind, freiwillig ihren Mehrwertsteuerpflichten nachzukommen.

Schlussfolgerung

Die neu verabschiedeten Verordnungen verpflichten die Betreiber von E-Commerce-Plattformen zur Erhebung, Meldung und Abführung der Mehrwertsteuer im Namen der Lieferanten für die über ihre Plattformen verkauften Waren und Dienstleistungen. Die Verabschiedung des Finanzgesetzes 2025 und die Einführung von Mehrwertsteuerpflichten für gebietsfremde Anbieter digitaler Dienstleistungen markieren jedoch nur die erste Phase der Umsetzung. Es wird erwartet, dass die zuständigen Behörden in den kommenden Monaten Leitlinien oder andere Klarstellungen herausgeben werden, um ausländischen Unternehmen bei der Einhaltung dieser Mehrwertsteueranforderungen zu helfen.

Quellen: Allgemeines Steuergesetzbuch von Burkina Faso (Code Général des Impôts), Developing Telecoms

Wie lauten die neuen Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Handel und digitale Dienstleistungen in Burkina Faso?
Die neuen Mehrwertsteuervorschriften, die im Januar 2025 eingeführt wurden, verpflichten sowohl einheimische als auch ausländische Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Kunden in Burkina Faso erbringen, zur Registrierung, Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer.
Welche digitalen Dienstleistungen sind in Burkina Faso mehrwertsteuerpflichtig?
Digitale Dienstleistungen wie Werbung, Softwarelizenzen, Datenspeicherung, Telekommunikationsdienste, Provisionen von Plattformbetreibern und Rundfunk unterliegen der Mehrwertsteuer in Höhe von 18 %.
Müssen sich ausländische Unternehmen in Burkina Faso für die Mehrwertsteuer registrieren lassen?
Ja, ausländische Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Kunden in Burkina Faso erbringen, müssen sich je nach Umsatzvolumen und erbrachten Dienstleistungen möglicherweise für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz für digitale Dienstleistungen in Burkina Faso?
Der Standard-Mehrwertsteuersatz für digitale Dienstleistungen beträgt in Burkina Faso 18 %.
Welche Anforderungen gelten für Unternehmen in Burkina Faso in Bezug auf die Anmeldung und Überweisung der Mehrwertsteuer?
Die Unternehmen müssen regelmäßig Mehrwertsteuererklärungen einreichen und die eingenommene Mehrwertsteuer an die burkinabèischen Steuerbehörden abführen, wobei die fristgerechte Einreichung und die Währungsumrechnung in XOF (westafrikanischer CFA-Franc) zu gewährleisten sind.
Vor welchen Herausforderungen stehen ausländische Unternehmen bei der Einhaltung der MwSt-Vorschriften in Burkina Faso?
Ausländische Unternehmen sehen sich möglicherweise mit Herausforderungen konfrontiert, wie z. B. unklaren Leitlinien, einem komplexen Registrierungsverfahren und der Anforderung, einen lokalen Vertreter für die Einhaltung der Mehrwertsteuer zu benennen.
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