Vollständiger Leitfaden zur Mehrwertsteuer in Zypern: Steuersätze, Registrierung und Berichterstattung

Standard VAT Rate | Reporting Frequency | VAT Rate for ESS | Digital Reporting | Reporting Currency | |
---|---|---|---|---|---|
19% | Monthly/Quarterly | 19% | Resident | B2G | EUR |
Non-Resident | / |
Mehrwertsteuer in Zypern - Drei Arten von Sätzen
In Zypern gibt es vier Arten von Mehrwertsteuersätzen:
Der normale Mehrwertsteuersatz,
Ermäßigte Mehrwertsteuersätze,
Superreduzierter Mehrwertsteuersatz
Null-Mehrwertsteuersatz.
Cyprus VAT Rate | Type | Applicability |
---|---|---|
19% | Standard VAT Rate | Applies to all taxable supplies in the country besides those that can benefit from other VAT rates or are VAT-exempted; |
9% | Reduced VAT Rate | Applies to accommodation services, restaurant and catering services, and transport of passengers. |
3% | Reduced VAT Rate | Applies to entry fees to theaters, cinemas, sports events, luna parks and similar cultural events, bottled water, etc. |
5% | Super Reduced VAT Rate | Applies to books, newspapers, magazines, and medicines. |
0% | Zero VAT Rate | Applies to Intra-community supply of goods and export of goods to non-EU countries. |
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in den Regionen Zyperns?
Obwohl in den Regionen Zyperns keine besonderen Mehrwertsteuersätze gelten, ist es erwähnenswert, dass es vor dem Brexit Sonderregelungen für die britischen Hoheitszonen Akrotiri und Dhekelia gab. Nach den früheren Vorschriften wurden Transaktionen, die aus diesen Gebieten stammten oder für diese bestimmt waren, als Transaktionen in oder für Zypern behandelt.
Ein Protokoll über die Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs in Zypern wurde als Teil des Austrittsabkommens unterzeichnet. Das Protokoll sieht vor, dass die Hoheitszonen im Zollgebiet der EU verbleiben, während die EU-Rechtsvorschriften über die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern in den Grundzonen weiterhin gelten.
Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung
Das zypriotische Mehrwertsteuergesetz, die Verordnungen sowie die amtlichen Mitteilungen und Anweisungen sind eine wertvolle Informationsquelle für die Mehrwertsteuervorschriften im Allgemeinen, einschließlich derjenigen, die für den Schwellenwert der Mehrwertsteuer in Zypern relevant sind.
Während es für gebietsfremde Unternehmen keinen Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung gibt, legt das zypriotische Mehrwertsteuergesetz für gebietsansässige Unternehmen einen Schwellenwert von 15.600 EUR in 12 aufeinanderfolgenden Monaten fest.
Die EU-harmonisierten Regeln werden umgesetzt in Zyperns nationale Gesetzgebung. So gilt für den innergemeinschaftlichen Fernabsatz von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen (B2C) ein Schwellenwert von 10.000 EUR für die MwSt-Registrierung, während für nicht in der EU ansässige Anbieter von elektronisch erbrachten Dienstleistungen kein Schwellenwert für die Registrierung vorgesehen ist.
Arten von steuerpflichtigen Tätigkeiten in Zypern
Gemäß dem zyprischen Mehrwertsteuergesetzkann eine steuerpflichtige Person jede juristische oder natürliche Person sein, die unabhängig vom Zweck oder Ergebnis steuerpflichtige Tätigkeiten ausübt. Zu den steuerpflichtigen Tätigkeiten gehören die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen in Zypern gegen Entgelt, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen mit Verlagerung der Steuerschuldnerschaft durch einen Steuerpflichtigen in Zypern sowie die Ausfuhr und Einfuhr von Waren.
MwSt.-Registrierungsverfahren
In Zypern müssen Steuerpflichtige, die sich für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen müssen oder dies freiwillig tun wollen, einen Registrierungsantrag mit entsprechenden Unterlagen beim Mehrwertsteuerregister einreichen.
Das Verfahren und die erforderlichen Unterlagen können jedoch für inländische und ausländische Steuerpflichtige, z. B. Unternehmen, unterschiedlich sein.
Zyperns Mehrwertsteuerregistrierung für inländische Unternehmen
Der Antrag auf Registrierung und die entsprechenden Unterlagen sind an die Mehrwertsteuerdienste zu richten. In einigen Fällen kann dieses Verfahren innerhalb eines Arbeitstages abgeschlossen werden. Unternehmen die eine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben, sollten sich innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende des Monats, in dem sie den Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung überschreiten, für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Die Steuerbehörde ist berechtigt, jeden Steuerpflichtigen rückwirkend ab dem Datum zu registrieren, an dem er zur Registrierung verpflichtet war, dies aber nicht getan hat.
Das Registrierungsverfahren kann elektronisch durchgeführt werden, und die für dieses Verfahren erforderlichen Dokumente sind für juristische und natürliche Personen unterschiedlich.
Zyperns Mehrwertsteuerregistrierung für ausländische Unternehmen
Ausländische Unternehmen, die Fernverkäufe tätigen oder Waren und Dienstleistungen an zyprische Kunden liefern, müssen sich unabhängig vom Jahresumsatz für Mehrwertsteuerzwecke in Zypern registrieren lassen. Dies liegt daran, dass es für ausländische Unternehmen in Zypern keine Schwelle für die MwSt-Registrierung gibt.
Ein entscheidender Unterschied zwischen dem Registrierungsverfahren für EU- und Nicht-EU-Unternehmen besteht darin, dass EU-Unternehmen nicht verpflichtet sind, einen Steuervertreter für die Registrierung zu benennen. Im Gegensatz dazu sollten Nicht-EU-Unternehmen einen solchen für alle mit der Einhaltung der MwSt-Vorschriften verbundenen Angelegenheiten, einschließlich der Registrierung, benennen.
Weitere Informationen über das Verfahren der MwSt-Registrierung für Unternehmen mit Sitz außerhalb Zyperns finden Sie in Rundschreiben ΕΕ 243zu finden, das derzeit nur auf Griechisch vorliegt.
Mehrwertsteuererklärungen in Zypern
Die MwSt-Erklärungen in Zypern beziehen sich in der Regel auf vierteljährliche steuerpflichtige Umsätze, und nur in bestimmten Situationen kann der Commissioner of Taxation monatliche und jährliche MwSt-Erklärungen zulassen oder verlangen. Steuerpflichtige reichen ihre MwSt-Erklärungen elektronisch über das TAXISnet-Portal bis zum 10. Tag des zweiten Monats nach Ende des Berichtsquartals ein.
Strafen für die Nichtabgabe von Steuererklärungen
Steuerpflichtige, die sich für MwSt.-Zwecke registrieren lassen müssen, dies aber nicht oder zu spät tun, riskieren eine Strafe von 85 EUR pro Monat für den Verzug. Zusätzlich zu dieser Strafe für die Nichteinhaltung der Vorschriften für die MwSt-Registrierung sieht das zyprische MwSt-Gesetz eine Geldstrafe von 51 EUR für jede nach Ablauf der Frist eingereichte MwSt-Erklärung vor.
MwSt-Vorschriften für elektronisch erbrachte Dienstleistungen
Die Definition von elektronisch erbrachten Dienstleistungen (Electronically Supplied Services, ESS) wird in der zypriotischen Gesetzgebung als Teil der Umsetzung der Mehrwertsteuervorschriften umgesetzt, die in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Elektronisch erbrachte Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die automatisch über das Internet oder ein ähnliches Netzwerk erbracht werden, mit minimaler oder gar keiner menschlichen Beteiligung.
Trotz der Verwendung einer EU-weiten Definition für ESS finden sich in der nationalen Gesetzgebung der EU auch andere Begriffe wie digitale Dienstleistungen, digitale Produkte oder elektronische Dienstleistungen. Dennoch beziehen sie sich alle auf dieselbe Dienstleistung, und für ESS gelten dieselben Besteuerungsregeln.
Besteuerungsregeln für ESS:
Die Besteuerungsregeln für ESS wurden 2021 mit der Verabschiedung des E-Commerce-Pakets eingeführt, um die Einheitlichkeit der Vorschriften zu gewährleisten, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Einhaltung der Vorschriften handhabbarer und kostengünstiger zu machen.
Diese Besteuerungsregeln legen die allgemeinen Regeln für den Ort der Lieferung fest, die für Transaktionen zwischen Unternehmen ( B2B ESS) gelten. Bei Geschäften zwischen Unternehmen und Verbrauchern, d. h. bei B2C-ESS-Lieferungen, sollten Nicht-EU-Lieferanten die EU-Vorschriften einhalten, die den Ort der Lieferung mit dem Wohnsitz des Verbrauchers gleichsetzen.
Der EU-weit einheitliche Schwellenwert von 10.000 EUR wirkt sich auf die Vorschriften für den Fernabsatz von Waren und B2C-ESS aus. EU-Lieferanten, die den Schwellenwert von 10.000 EUR erreichen, sollten einen Mehrwertsteuersatz anwenden, der den nationalen Rechtsvorschriften des Landes entspricht, in dem der Verbraucher ansässig ist. Anbieter, die den Schwellenwert nicht überschreiten, können die Mehrwertsteuersätze ihres Heimatlandes anwenden, z. B. den Mehrwertsteuersatz Zyperns, oder sich freiwillig für OSS registrieren lassen und die OSS-Vorschriften einhalten.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf ESS in Zypern?
Der zypriotische Mehrwertsteuersatz für ESS beträgt 19%.
Regeln für den elektronischen Handel
Grenzüberschreitende Verkäufe von Waren mit geringem Wert, innergemeinschaftliche Fernverkäufe, Regeln für angenommene Lieferanten und die Erbringung von B2C-Dienstleistungen wurden 2021 im Rahmen einer bahnbrechenden E-Commerce-Reform auf EU-Ebene beeinflusst und geregelt.
Es wurde ein einheitlicher Schwellenwert von 150 EUR für die Einfuhr von Waren mit geringem Wert aus Nicht-EU-Ländern und -Gebieten eingeführt, wodurch die Mehrwertsteuer- und Zollverfahren vereinfacht wurden. Nach den Regeln für "deemed suppliers" gelten digitale Plattformen in bestimmten Situationen als Steuerpflichtige für Mehrwertsteuerzwecke.
Wie bereits erwähnt, wurde ein EU-weiter Schwellenwert von 10.000 EUR für innergemeinschaftliche Fernverkäufe eingeführt, wodurch die auf nationaler Ebene für jeden EU-Mitgliedstaat festgelegten Schwellenwerte abgeschafft wurden. Schließlich wurden der Anwendungsbereich und die Regeln für Unions- und Nicht-Unionsregelungen umfassender, und es wurde eine neue zentrale Anlaufstelle für Einfuhren (Import One Stop Shop - IOSS) eingerichtet. Daher umfasst das derzeitige OSS-System drei Regelungen:
Unionsregelung,
Nicht-Unions-Regelung,
Einfuhr-Regelung.
MwSt.-EU-Berichterstattung
Die in Zypern eingeführten EU-Meldevorschriften für die Mehrwertsteuer verlangen von den Steuerpflichtigen die Vorlage von EG-Verkaufslisten und Intrastat-Meldungen.
EG-Verkaufsliste
Mehrwertsteuerregistrierte Unternehmen und Privatpersonen, die innerhalb der EU Handel treiben, müssen monatlich eine EG-Verkaufsliste (ECL) einreichen. Die EG-Verkaufsliste enthält Informationen über alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren und Dienstleistungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat, wie z. B. den Wohnsitz und die MwSt-Registrierung jedes Kunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Zypern. Die ECL wird bis zum 15. des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt, elektronisch über TAXISnet übermittelt.
Intrastat
In Zypern, wenn die Steuerpflichtigen den Schwellenwert von 320.000 EUR für innergemeinschaftliche Einfuhren oder 75.000 EUR für innergemeinschaftliche Ausfuhren überschreiten. Neben dieser "Befreiungsschwelle" gibt es eine so genannte Vereinfachungsschwelle von 2.700.000 EUR für Einfuhren innerhalb der Union und 5.800.000 EUR für Ausfuhren innerhalb der Union.
Intrastat Meldungen sind monatlich bis zum 10. Tag nach dem Monat, in dem die Meldepflicht eingetreten ist, an die Steuerbehörde zu übermitteln.
Die Strafe für eine verspätete Intrastat-Meldung beträgt 15 EUR. Eine zusätzliche Geldstrafe von bis zu 2.562 EUR kann jedoch gegen Steuerpflichtige verhängt werden, die die Intrastat-Meldevorschriften dauerhaft nicht einhalten.
Digitale Meldungen
Lokale Unternehmen
In Zypern ist die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen nicht verpflichtend, während für B2G-Transaktionen der Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen obligatorisch sind. Öffentliche Einrichtungen können drei Methoden für den Empfang elektronischer Rechnungen nutzen: das PEPPOL-Netzwerk, einen Drittanbieter von Rechnungen oder die von der zypriotischen Regierung bereitgestellte Ariadne-Plattform.
Nicht-ansässige Unternehmen
Für nicht in Zypern ansässige Unternehmen und Privatpersonen gibt es keine digitalen Meldepflichten.

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