Liechtensteiner eVAT-Portal 2025: Wichtige Änderungen bei der Einhaltung der Mehrwertsteuer

Ab dem Jahr 2025 ändern sich in Liechtenstein die Regeln und Vorschriften für die Mehrwertsteuer (MWST). Die neu verabschiedeten und veröffentlichten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes beinhalten mehrere wesentliche Änderungen und Neuerungen für alle am Mehrwertsteuersystem teilnehmenden Steuerpflichtigen.
Darüber hinaus wirken sich die verabschiedeten Änderungen des E-Government-Gesetzes (E-Gov) auf das Mehrwertsteuersystem aus, dürften die Effizienz der Mehrwertsteuererhebung erhöhen und Unsicherheiten und komplexe Praktiken beseitigen.
Elektronische Registrierung und andere Mehrwertsteuervorschriften
Ab dem 1. Januar 2025 werden alle MwSt-Transaktionen in Liechtenstein, einschließlich An- und Abmeldungen, Rechnungen und Steuererklärungen, über das staatliche eVAT-Portal eingereicht und bearbeitet. Mit der Einführung des eVAT-Portals verlieren alle bisherigen Systeme ihre Gültigkeit und werden nicht mehr betrieben.
Diejenigen, die andere Personen durch eine Vollmacht bevollmächtigt haben, alle Angelegenheiten zu regeln, müssen eine neue Vollmacht unterzeichnen und ausstellen, da die im derzeitigen System gespeicherte Vollmacht nicht mehr gültig sein wird.
Was die MwSt-Erklärungen betrifft, so werden die derzeitigen Papierformulare durch elektronische Formulare ersetzt, und die elektronische Einreichung der MwSt-Erklärungen wird die einzige akzeptable Methode sein. Die erste MwSt-Erklärung, für die das neue Formular und die neue Methode gelten, wird die MwSt-Erklärung für Q4 2024 sein. Darüber hinaus werden auch die Mehrwertsteuererklärungen M12/2024 und S2/2024 elektronisch und nicht mehr in Papierform eingereicht.
Die liechtensteinische Landesverwaltung hat ausserdem Richtlinien für die Registrierung und Nutzung des neuen eVAT-Portals herausgegeben, einschliesslich der notwendigen Schritte, um andere zur Nutzung der eVAT- und eDelivery-Dienste zu autorisieren. Bei eDelivery handelt es sich um einen Dienst, der entwickelt wurde, um empfangene digitale Dokumente mit Informationen über Rechtsbehelfe zu überprüfen.
Schlussfolgerung
Die Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs von Papier zu digitaler Technik kann manchmal eine Herausforderung sein, stellt aber auf lange Sicht für alle Beteiligten eine Erleichterung dar.
Angesichts der bevorstehenden Umsetzung der neuen obligatorischen MwSt-Anforderungen sollten sich Steuerpflichtige mit dem MwSt-Portal und seinen Funktionen vertraut machen und die erforderlichen internen Verfahren vorbereiten, um die neuesten Vorschriften und Regelungen einzuhalten.

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