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Europa

Liechtensteiner eVAT-Portal 2025: Wichtige Änderungen bei der Einhaltung der Mehrwertsteuer

December 2, 2024
Liechtensteiner eVAT-Portal 2025: Wichtige Änderungen bei der Einhaltung der Mehrwertsteuer

Ab dem Jahr 2025 ändern sich in Liechtenstein die Regeln und Vorschriften für die Mehrwertsteuer (MWST). Die neu verabschiedeten und veröffentlichten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes beinhalten mehrere wesentliche Änderungen und Neuerungen für alle am Mehrwertsteuersystem teilnehmenden Steuerpflichtigen.

Darüber hinaus wirken sich die verabschiedeten Änderungen des E-Government-Gesetzes (E-Gov) auf das Mehrwertsteuersystem aus, dürften die Effizienz der Mehrwertsteuererhebung erhöhen und Unsicherheiten und komplexe Praktiken beseitigen.

Elektronische Registrierung und andere Mehrwertsteuervorschriften

Ab dem 1. Januar 2025 werden alle MwSt-Transaktionen in Liechtenstein, einschließlich An- und Abmeldungen, Rechnungen und Steuererklärungen, über das staatliche eVAT-Portal eingereicht und bearbeitet. Mit der Einführung des eVAT-Portals verlieren alle bisherigen Systeme ihre Gültigkeit und werden nicht mehr betrieben.

Diejenigen, die andere Personen durch eine Vollmacht bevollmächtigt haben, alle Angelegenheiten zu regeln, müssen eine neue Vollmacht unterzeichnen und ausstellen, da die im derzeitigen System gespeicherte Vollmacht nicht mehr gültig sein wird.

Was die MwSt-Erklärungen betrifft, so werden die derzeitigen Papierformulare durch elektronische Formulare ersetzt, und die elektronische Einreichung der MwSt-Erklärungen wird die einzige akzeptable Methode sein. Die erste MwSt-Erklärung, für die das neue Formular und die neue Methode gelten, wird die MwSt-Erklärung für Q4 2024 sein. Darüber hinaus werden auch die Mehrwertsteuererklärungen M12/2024 und S2/2024 elektronisch und nicht mehr in Papierform eingereicht.

Die liechtensteinische Landesverwaltung hat ausserdem Richtlinien für die Registrierung und Nutzung des neuen eVAT-Portals herausgegeben, einschliesslich der notwendigen Schritte, um andere zur Nutzung der eVAT- und eDelivery-Dienste zu autorisieren. Bei eDelivery handelt es sich um einen Dienst, der entwickelt wurde, um empfangene digitale Dokumente mit Informationen über Rechtsbehelfe zu überprüfen.

Schlussfolgerung

Die Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs von Papier zu digitaler Technik kann manchmal eine Herausforderung sein, stellt aber auf lange Sicht für alle Beteiligten eine Erleichterung dar.

Angesichts der bevorstehenden Umsetzung der neuen obligatorischen MwSt-Anforderungen sollten sich Steuerpflichtige mit dem MwSt-Portal und seinen Funktionen vertraut machen und die erforderlichen internen Verfahren vorbereiten, um die neuesten Vorschriften und Regelungen einzuhalten.

Quelle: Liechtensteinische Landesverwaltung

Was ist das neue eVAT-Portal in Liechtenstein?
Das eVAT-Portal ist eine von der liechtensteinischen Regierung eingeführte digitale Plattform für die Verwaltung aller mehrwertsteuerbezogenen Prozesse, einschließlich Registrierung, Rechnungsstellung und Steuererklärungen. Es wird die bestehenden Mehrwertsteuersysteme ab dem 1. Januar 2025 vollständig ersetzen.
Wann wird das neue eVAT-Portal in Betrieb genommen?
Das eVAT-Portal wird ab dem 1. Januar 2025 einsatzbereit sein. Ab diesem Datum müssen alle MwSt-Umsätze elektronisch über das Portal abgewickelt werden.
Was geschieht mit den derzeitigen Systemen zur Registrierung und Erklärung der Mehrwertsteuer?
Die derzeitigen Mehrwertsteuersysteme werden mit der Inbetriebnahme des eVAT-Portals abgeschafft. Papierformulare und bisherige Methoden zur Einreichung von MwSt-Erklärungen werden nicht mehr akzeptiert.
Benötige ich für das eVAT-Portal eine neue Vollmacht (PoA)?
Ja, alle zuvor ausgestellten Bescheinigungen sind im neuen System nicht mehr gültig. Die Steuerpflichtigen müssen ein neues PoA speziell für das eVAT-Portal ausstellen.
Welche Auswirkungen hat das eVAT-Portal auf die Mehrwertsteuererklärungen?
Ab dem 4. Quartal 2024 müssen die Mehrwertsteuererklärungen elektronisch über das eVAT-Portal eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform wird nicht mehr akzeptiert, und Formulare wie M12/2024 und S2/2024 werden ebenfalls auf das digitale Format umgestellt.
Welche Schritte sollten Unternehmen unternehmen, um sich auf das eVAT-Portal vorzubereiten?
Unternehmen sollten sich mit den Funktionen des eVAT-Portals vertraut machen, sich auf der Plattform registrieren lassen, etwaige PoAs aktualisieren und ihre internen Prozesse anpassen, um die Einhaltung der neuen elektronischen Mehrwertsteueranforderungen zu gewährleisten.
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Mehrwertsteuer-Forscher, spezialisiert auf die Bereitstellung klarer, aktueller Erkenntnisse über indirekte Steuervorschriften und deren Einhaltung für unsere Website. Rasmus Laan

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