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Luxemburg: Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Änderungen durch zwei EU-Richtlinien von der Regierung gebilligt

August 16, 2024
Luxemburg: Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Änderungen durch zwei EU-Richtlinien von der Regierung gebilligt
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Ende Juli billigte die luxemburgische Regierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Änderungen aufgrund zweier EU-Richtlinien. Wenn das Parlament positiv über den Gesetzesentwurf abstimmt, wird er am 1. Januar 2025 in Kraft treten und damit wichtige Neuerungen in die luxemburgischen MwSt-Vorschriften bringen.

Auswirkungen des Gesetzentwurfs

Kleine Unternehmen werden durch die Anhebung des Schwellenwerts für die Mehrwertsteuerregistrierung von 35.000 EUR auf 50.000 EUR Jahresumsatz in Luxemburg von der Anwendung der Sonderregelung befreit. Abgesehen von der Anhebung des Schwellenwerts wird der Anwendungsbereich von rein inländischen Umsätzen auf bestimmte grenzüberschreitende Tätigkeiten, wie den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen an Kunden und Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten, ausgeweitet.

Steuerpflichtige in anderen EU-Mitgliedstaaten können von der Mehrwertsteuer befreit werden, sofern ihr Jahresumsatz in der EU 100.000 EUR nicht übersteigt und ihr Jahresumsatz in Luxemburg unter 50.000 EUR bleibt.

Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen wird ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 8 % für Kunstwerke, Gebrauchtgegenstände, Sammlerstücke und Antiquitäten vorgeschlagen. Dies ist eine Abkehr von der derzeitigen Regelung der Differenzbesteuerung, die darauf abzielt, eine günstigere steuerliche Behandlung für diese speziellen Güter zu gewährleisten.

Gemäß dem Gesetzentwurf hat die luxemburgische Regierung Änderungen der Besteuerungsregeln für kulturelle, künstlerische, sportliche, wissenschaftliche, erzieherische, unterhaltende oder ähnliche Veranstaltungen vorgeschlagen. Ab 2025 wird der Ort der Besteuerung für den physischen Zugang zu diesen Veranstaltungen der Ort sein, an dem die Veranstaltung stattfindet, während der Ort der Lieferung für virtuelle Veranstaltungen der Ort sein wird, an dem der Käufer ansässig oder niedergelassen ist.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die vorgeschlagene Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für Personenbeförderungen ins oder aus dem Ausland, was dazu führt, dass die luxemburgische Mehrwertsteuer nur auf den Teil der Reise in Luxemburg erhoben wird.

Schlussfolgerung

Diese Änderungen zielen darauf ab, die luxemburgischen Steuervorschriften für Live- und virtuelle Veranstaltungen an die modernen Praktiken anzupassen und Luxemburgs Position als wichtigen Handelsplatz, insbesondere für Kunstwerke, zu erhalten.

Unternehmen in Luxemburg sollten die Auswirkungen dieser Änderungen auf ihr Tagesgeschäft prüfen und die notwendigen Schritte unternehmen, um sich auf die Einhaltung der Vorschriften vorzubereiten.

Quelle: Deloitte, Richtlinie des Rates (EU) 2020/285

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