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Afrika

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen im Senegal: Wichtige Regeln und Compliance-Anforderungen

March 5, 2025
Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen im Senegal: Wichtige Regeln und Compliance-Anforderungen

Der Senegal hat sich vor kurzem dem weltweiten Trend zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft angeschlossen und schließt sich damit einer wachsenden Zahl afrikanischer Staaten an, die eine Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen einführen. Ab dem 1. Juli 2024 müssen sich ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen an den senegalesischen Mehrwertsteuersystemen orientieren. Dies ist ein wichtiger Schritt in den Bemühungen des Landes, sein Steuersystem zu modernisieren und die Einnahmen aus dem boomenden digitalen Sektor zu nutzen.

Umfang der Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Die senegalesische Mehrwertsteuerregelung gilt für die Erbringung digitaler Dienstleistungen durch gebietsfremde Anbieter sowohl für Unternehmen (B2B) als auch für Verbraucher (B2C) im Senegal. Digitale Dienstleistungen sind definiert als die Lieferung von immateriellen Gütern oder Dienstleistungen, die auf automatisierte Weise über elektronische Netze erbracht werden.

Beispiele für solche Dienstleistungen sind:

  • Streaming und Herunterladen von Medien (z. B. Filme, Musik, Spiele)

  • Online-Werbung und digitale Vermittlungsdienste

  • Software-as-a-Service (SaaS) und Cloud-Hosting

  • E-Learning und Online-Publikationen

  • Webhosting und Datenspeicherdienste.

Als Ort der Leistung gilt der Senegal, wenn die Dienstleistung dort verbraucht oder genutzt wird, was durch Faktoren wie die Adresse des Kunden, die IP-Adresse oder die Zahlungsmethode bestimmt wird.

Mehrwertsteuersatz und Registrierungsschwellenwert

  • Mehrwertsteuersatz: Der Standard-Mehrwertsteuersatz im Senegal beträgt 18 % und gilt für digitale Dienstleistungen.

  • Schwellenwert für die Registrierung: Es gibt keine Registrierungsschwelle, d.h. bereits ein einziger Verkauf an einen senegalesischen Kunden löst die Verpflichtung zur Registrierung für die Mehrwertsteuer aus.

Registrierung und Einreichungsverfahren

Nicht ansässige Anbieter können sich über ein vereinfachtes Online-Verfahren auf dem Portal der senegalesischen Steuerbehörde für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Nach der Registrierung wird ihnen eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt und sie erhalten Zugang zur Online-Plattform für die Einreichung von Steuererklärungen.

Häufigkeit der Einreichung: Die Mehrwertsteuererklärungen müssen monatlich eingereicht werden, wobei die Zahlungen bis zum 15. des Folgemonats nach dem Steuertatbestand fällig sind.

Die MwSt.-Erklärung muss die folgenden Angaben enthalten;

  • Der Gesamtbetrag ohne Steuern der Umsätze, die während des Monats mit in Senegal ansässigen Kunden getätigt wurden.

  • Der Betrag der in Rechnung gestellten und von den im Senegal ansässigen Kunden erhobenen Mehrwertsteuer.

Reverse-Charge-Mechanismus für B2B-Umsätze

Bei B2B-Umsätzen geht die Verantwortung für die Mehrwertsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens auf den senegalesischen Kunden über. Dies bedeutet, dass der Kunde die Mehrwertsteuer selbst berechnet und abführt, wodurch der gebietsfremde Anbieter von dieser Verpflichtung befreit wird.

Anforderungen an die Rechnungsstellung: Die Rechnungen müssen Angaben wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Anbieters, die Daten des Käufers und den angewandten Umsatzsteuerbetrag enthalten.

Die Rolle von Vermittlern und Marktplätzen

Digitale Plattformen und Marktplätze, die Transaktionen zwischen Anbietern und Kunden erleichtern, gelten als Vermittler. Gemäß Artikel 31 des senegalesischen Finanzgesetzes sind diese Vermittler für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer im Namen von nicht ansässigen Anbietern verantwortlich.

Mehrwertsteuer auf Kosten:

Die von ausländischen Dienstleistern gezahlte Mehrwertsteuer kann nicht zurückerstattet werden, wenn im Senegal keine Gegenleistung erbracht wird.

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Die Nichteinhaltung der Mehrwertsteuervorschriften kann schwere Strafen nach sich ziehen, darunter:

  • Strafen für verspätete Zahlungen: 5 % Zinsen plus 0,5 % monatliche Zinsen auf überfällige Beträge.

  • Aussetzung von Dienstleistungen: Für Anbieter, die die Vorschriften nicht einhalten, kann der Zugang zu senegalesischen Märkten oder digitalen Plattformen eingeschränkt werden.

Wichtige Änderungen und Inkrafttreten

Die Mehrwertsteuerregelung für digitale Dienstleistungen sollte ursprünglich am 1. April 2024 in Kraft treten, wurde aber auf den 1. Juli 2024 verschoben, um den Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben.

Fazit

Die senegalesische Mehrwertsteuerregelung für digitale Dienstleistungen steht für das Engagement des Landes, die Steuerverwaltung zu modernisieren und Einnahmen aus der digitalen Wirtschaft zu erzielen. Nicht ansässige Anbieter müssen sich an die Registrierungs-, Fakturierungs- und Einreichungsvorschriften halten, um Strafen zu vermeiden und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Wenn Unternehmen diese wichtigen Regeln verstehen und umsetzen, können sie sich in der digitalen Steuerlandschaft Senegals effektiv bewegen.

Quelle: DGID Senegal

Wer muss sich im Senegal für die Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen registrieren lassen?
Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen, die an senegalesische Kunden verkaufen, müssen sich unabhängig vom Umsatzvolumen für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz für digitale Dienstleistungen im Senegal?
Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 18 % und gilt für gebietsfremde Anbieter, die digitale Dienstleistungen für senegalesische Verbraucher anbieten.
Wie lassen sich gebietsfremde Anbieter im Senegal für die Mehrwertsteuer registrieren?
Die Registrierung erfolgt über das Online-Portal der senegalesischen Steuerbehörde, wo die Anbieter eine Steuer-ID und Zugang zum Anmeldesystem erhalten.
Wie oft muss die Mehrwertsteuererklärung im Senegal abgegeben werden?
Die Mehrwertsteuererklärungen sind monatlich einzureichen, wobei die Zahlungen bis zum 15. des Folgemonats nach dem Steuertatbestand fällig sind.
Sind digitale Plattformen und Marktplätze für die Erhebung der Mehrwertsteuer verantwortlich?
Ja, Vermittler und Marktplätze, die digitale Transaktionen erleichtern, müssen die Mehrwertsteuer im Namen von gebietsfremden Anbietern erheben und abführen.
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung der senegalesischen MwSt-Vorschriften?
Bei Nichteinhaltung können Verzugszinsen (5 % plus 0,5 % pro Monat) und eine mögliche Einstellung des Dienstes auf dem senegalesischen Markt fällig werden.
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Analystin für indirekte Steuern mit Spezialisierung auf die digitale Wirtschaft und grenzüberschreitende Transaktionen, mit Fachkenntnissen in der Analyse der Steuerpolitik und ihrer Auswirkungen auf internationale Unternehmen. Rodgers Kemboi

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