Niger erhebt im Rahmen des Finanzgesetzes 2025 Mehrwertsteuer auf digitale Plattformen

Die afrikanische Mehrwertsteuerlandschaft verändert sich schnell, da immer mehr Länder die Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen und in einigen Fällen die Digital Services Tax oder ein Äquivalent zu dieser Steuer einführen. Niger ist eines der jüngsten Länder, die beschlossen haben, die Mehrwertsteuer auf digitale Plattformen einzuführen.
Auswirkungen auf digitale Plattformen
Das Finanzgesetz 2025, das am 31. Dezember 2024 verkündet wurde, enthielt neue Mehrwertsteuervorschriften und -pflichten für digitale Plattformen. Das Finanzgesetz enthielt jedoch keine ausreichenden Informationen, und die neuen Vorschriften waren unklar. Daher veröffentlichte die Steuerbehörde am 24. Januar 2025 das Rundschreiben Nr. 004, in dem die neuen Verpflichtungen für lokale und ausländische digitale Plattformen bestätigt wurden, eine Mehrwertsteuer von 19 % auf Waren und Dienstleistungen zu erheben, die sie in Niger anbieten und befördern.
Allerdings enthalten weder das Finanzgesetz noch das Rundschreiben nähere Angaben zur Registrierung, zu den Steuerformularen, zur Häufigkeit der Berichterstattung und zu anderen wesentlichen Compliance-Anforderungen, die digitale Plattformen erfüllen müssen.
Das nigrische Steuergesetzbuch besagt jedoch, dass ausländische Steuerpflichtige einen lokalen Steuervertreter benennen müssen, um die mehrwertsteuerlichen Pflichten und Anforderungen zu erfüllen. Daher kann davon ausgegangen werden, dass für digitale Plattformen die gleichen Regeln gelten.
Darüber hinaus unterscheidet das Finanzgesetz nicht zwischen B2B- und B2C-Umsätzen und erwähnt auch nicht das Reverse-Charge-Verfahren. Was die Rechnungsstellungsvorschriften betrifft, so besagen die allgemeinen Bestimmungen des Steuergesetzes, dass elektronische Rechnungen für B2B- und B2C-Umsätze erforderlich sind.
Obwohl das Rundschreiben am 24. Januar veröffentlicht wurde, ist die Anwendung der MwSt-Vorschriften für digitale Plattformen bereits seit dem 1. Januar wirksam.
Schlussfolgerung
Das Finanzgesetz nennt keine Sanktionen für die Nichteinhaltung der Vorschriften, sondern verweist auf die Abgabenordnung und ihre Bestimmungen. Das Finanzgesetz gibt der Steuerbehörde jedoch die Möglichkeit, den Zugang zu digitalen Plattformen bei Nichteinhaltung der Mehrwertsteuervorschriften und -bestimmungen auszusetzen.
Letztendlich wird erwartet, dass die zuständige Behörde zusätzliche Informationen und Leitlinien für digitale Plattformen über ihre Verpflichtungen zur Meldung und Abführung der Mehrwertsteuer herausgibt.
Quelle: Haushaltsgesetz 2025, Rundschreiben Nr. 004, KMPG

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