Serbien ändert Regeln für die elektronische Rechnungsstellung bis 2025: Wichtige SEF- und Mehrwertsteuer-Updates

Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich wurde 2023 verpflichtend, als die serbische Regierung das Sistem E-Faktura (SEF) für Transaktionen zwischen öffentlichen und privaten Stellen einführte, d. h. für B2G- und B2B-Transaktionen. Alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen sind verpflichtet, elektronische Rechnungen auszutauschen. Darüber hinaus müssen sich auch Unternehmen, die nicht für die Mehrwertsteuer registriert sind, aber eine Zahlungsaufforderung an öffentliche Stellen ausstellen müssen, für SEF registrieren und Daten im XML-Format übermitteln.
Am 30. Dezember 2025 veröffentlichte das serbische Finanzministerium die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung (Verordnung), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Die wichtigsten Änderungen der Verordnung
Eine der verabschiedeten Änderungen sieht vor, dass die Frist für die elektronische Steueraufzeichnung und die Berechnung der Mehrwertsteuer von zehn auf zwölf Tage nach dem Steuerzeitraum verlängert wird. Außerdem sind Berichtigungen der elektronischen Steueraufzeichnungen bei unrichtigen und unvollständigen Daten nun zulässig. Dagegen entfällt die Verpflichtung zur Korrektur elektronischer Steueraufzeichnungen bei verspätet eingegangenen Rechnungen oder anderen Änderungen. Darüber hinaus müssen die MwSt.-Zusammenfassungen nun den Umsatz von Reisebüros, Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Sammlerstücken, Antiquitäten und Einzelhandelsumsätzen enthalten.
Was die Zollanmeldung betrifft, so sehen die neuen Vorschriften vor, dass die Liste der Zollanmeldungen im SEF automatisch auf der Grundlage von Anmeldungen und anderen Dokumenten erstellt wird, die für die Zollabfertigung von eingeführten oder gelieferten, in den zollrechtlich freien Verkehr überführten Waren relevant sind.
Darüber hinaus werden nach den Änderungen bei der Ausstellung von elektronischen Rechnungen mit der entsprechenden Steuerkategorie alle nicht abgabenpflichtigen Beträge unter der Steuerkategorie "N" zusammen mit dem entsprechenden Anwendungscode erfasst. Außerdem müssen elektronische Rechnungen, die als Belege für Ermäßigungen oder Erhöhungen ausgestellt werden, nun das Datum der Anpassungen enthalten.
Das Finanzministerium verlängerte außerdem die Frist für die Überprüfung elektronischer MwSt.-Aufzeichnungen bis zum 30. Juni 2025, um den Unternehmen Zeit zu geben, sich an die neuen Regeln anzupassen.
Fazit
Die jüngsten Änderungen am serbischen E-Invoicing-System, wie die Verlängerung der Fristen, die Vereinfachung der Korrekturverfahren und die verstärkte Automatisierung der Zollerklärungen, zielen darauf ab, die Effizienz der Unternehmen und die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern.
Darüber hinaus gibt die vorübergehende Verschiebung der Überprüfung der MwSt.-Aufzeichnungen bis Mitte 2025 den Unternehmen genügend Zeit, um sich an die neuen Anforderungen anzupassen.
Quelle: KPMG

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