Umfassender Leitfaden zur Mehrwertsteuer in Österreich: Steuersätze, Registrierung und Compliance

Standard VAT Rate | Reporting Frequency | VAT Rate for ESS | Digital Reporting | Reporting Currency | |
---|---|---|---|---|---|
20% | Monthly/Quarterly | 20% | Resident | B2G | EUR |
Non-Resident | B2G |
Mehrwertsteuer in Österreich - Drei Arten von Sätzen
In Österreich gibt es drei Arten von Mehrwertsteuersätzen:
Der normale Mehrwertsteuersatz,
Ermäßigte Mehrwertsteuersätze,
Null-Mehrwertsteuersatz.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in den Regionen Österreichs?
Gemäß dem Mehrwertsteuergesetz Österreichgilt in zwei Regionen Österreichs ein besonderer Mehrwertsteuersatz von 19 %: Jungholz und Mittelberg. Dies ist auch in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie unter Artikel 104 vermerkt und genehmigt.
Austria VAT Rate | Type | Applicability |
---|---|---|
20% | Standard VAT Rate | Applies to all taxable supplies of goods and services, with some exceptions; |
13% | Reduced VAT Rate | Applies to many standard products or services, such as foodstuffs and drinks, agricultural products and services, medicines, some books, and daily newspapers. |
10% | Reduced VAT Rate | Applies to the import of particular items, the delivery, purchase, import, and installation of solar modules and storage components for food, some books, newspapers, magazines, residential purposes rentals, and other accommodation services. |
0% | Zero VAT Rate | Applies to the intra-Community supply of goods, export to non-EU countries, and international transport of passengers. |
Schwellenwert für die MwSt-Registrierung
Die MwSt-Vorschriften und -Verordnungen sowie die offiziellen Richtlinien und Kommentare von Regierungsstellen wie dem Finanzministerium und dem Finanzamt liefern wichtige Informationen über die MwSt-Schwelle in Österreich.
Demnach können Kleinunternehmen von der Mehrwertsteuerregistrierung befreit werden, wenn ihr Jahresumsatz 42.000 EUR nicht übersteigt. Sobald dieser Schwellenwert erreicht ist, wird die Pflicht zur Registrierung für die österreichische Mehrwertsteuer ausgelöst.
Diese Regelung gilt jedoch nur für inländische Steuerpflichtige, während ausländische Steuerpflichtige von dieser Regelung nicht betroffen sind. Darüber hinaus gibt es für gebietsfremde Steuerpflichtige keine Schwelle für die MwSt-Registrierung.
Als EU-Land hat Österreich alle EU-weiten MwSt-Vorschriften in sein nationales Recht umgesetzt, einschließlich der Schwellenwerte für die MwSt-Registrierung bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen von Gegenständen, bei B2C-Dienstleistungen und bei nicht in der EU ansässigen Erbringern von elektronisch erbrachten Dienstleistungen.
Der auf EU-Ebene festgelegte Schwellenwert für den innergemeinschaftlichen Fernabsatz von Waren und B2C-Dienstleistungen beträgt 10.000 EUR, während es für die Erbringung elektronisch erbrachter Dienstleistungen außerhalb der EU keinen solchen Schwellenwert gibt.
Arten von steuerpflichtigen Tätigkeiten in Österreich
Natürliche und juristische Personen, die in Österreich Waren und Dienstleistungen gegen Entgelt liefern, gelten aus Sicht der Mehrwertsteuer als Steuerpflichtige. Neben der Lieferung von Gegenständen und der Erbringung von Dienstleistungen sind auch andere unternehmerische Tätigkeiten für die Bestimmung der Umsatzsteuerpflicht von Bedeutung, z. B. die Einfuhr von Waren, der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren oder die Ausfuhr in Länder, die nicht Mitglied der EU sind.
Die Ausübung einer dieser Tätigkeiten bedeutet eine Beteiligung an steuerpflichtigen Aktivitäten, die den MwSt.-Vorschriften und -Regelungen unterliegen.
MwSt.-Registrierungsverfahren
Es gibt Unterschiede zwischen den Anforderungen für inländische und ausländische Unternehmen, die sich in Österreich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Österreichische Umsatzsteuerregistrierung für inländische Unternehmen
Eine der wichtigsten Komponenten der Mehrwertsteuerregistrierung ist die Erlangung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (MwSt.-ID-Nummer). Die zuständige Steuerbehörde vergibt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Regel automatisch, wenn die Beantragung einer Steuernummer eingeleitet wird. Nehmen wir jedoch an, der Steuerpflichtige erhält bei dieser Gelegenheit keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. In diesem Fall muss der Steuerpflichtige sie mit dem Formular Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Antrag auf Erteilung - U15 beantragen.
Inländische Unternehmen können den Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim nächstgelegenen Finanzamt stellen.
Österreichische Umsatzsteuerregistrierung für ausländische Unternehmen
Ausländische Steuerpflichtige müssen sich ebenso wie Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, bevor sie in Österreich steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben können. Dazu müssen sie das Antragsformular und andere erforderliche Unterlagen beim Finanzamt Graz-Stadt einreichen.
Die Beauftragung eines Steuervertreters ist für in der EU ansässige Unternehmen fakultativ, kann jedoch zu einer effizienteren Abwicklung des Verfahrens beitragen. Im Gegensatz dazu ist die Beauftragung eines Steuervertreters für Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die sich in Österreich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, obligatorisch.
Umsatzsteuererklärungen in Österreich
Steuerpflichtige müssen monatlich oder vierteljährlich elektronisch Umsatzsteuererklärungen über FinanzOnline abgeben, je nach Jahresumsatz. Steuerpflichtige, deren Umsatz für das vorangegangene Kalenderjahr weniger als 100.000 EUR beträgt, können vierteljährliche Erklärungen abgeben. Sie können jedoch wie Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 EUR monatliche Umsatzsteuererklärungen abgeben.
Die Frist für die Abgabe der monatlichen oder vierteljährlichen Erklärungen endet spätestens am 15. des zweiten Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt.
Darüber hinaus müssen bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen auch Jahreserklärungen abgeben. Die Jahreserklärung dient jedoch im Allgemeinen nur als Zusammenfassung aller monatlichen oder vierteljährlichen MwSt-Erklärungen.
Strafen für die Nichtabgabe von Steuererklärungen
Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur Registrierung und zur Abgabe der Mehrwertsteuererklärung in Österreich kann und wird in den meisten Fällen zu Geldstrafen und Bußgeldern führen. Die Höhe der Strafe, die die Steuerbehörde gegen den schuldigen Steuerpflichtigen verhängt, hängt stark von der Art des Fehlverhaltens ab und davon, ob es sich um ein wiederholtes oder ein erstmaliges Versäumnis handelt.
Bei verspäteter Abgabe der MwSt-Erklärung können Zinsen von bis zu 10 % erhoben werden. Darüber hinaus werden für verspätete Zahlungen 2 %, manchmal sogar 4 % Zinsen fällig.
Mehrwertsteuerregeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen
Digitale Dienstleistungen, digitale Produkte und elektronische Dienstleistungen werden alle als Synonyme für elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS) verwendet. Unabhängig davon, welcher Begriff verwendet wird, beziehen sie sich auf Dienstleistungen, die automatisch über das Internet oder ähnliche Netze erbracht werden und nicht von menschlichem Eingreifen abhängen. In einigen Fällen kann die Erbringung dieser Dienstleistungen auf menschliches Eingreifen angewiesen sein, aber das ist minimal.
Mit der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie wurde diese Definition des ESS in den EU-weiten Mehrwertsteuerrahmen aufgenommen. Alle EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Österreichs, folgten den EU-Richtlinien und setzten die Regeln zur Steuerbarkeit in ihre nationalen Gesetze um.
Besteuerungsregeln für ESS:
Nach der EU-harmonisierten Gesetzgebung gelten für B2B-Lieferungen von ESS die allgemeinen Vorschriften über den Ort der Lieferung, während für B2C-Lieferungen der Mehrwertsteuersatz am Wohnsitz des Verbrauchers gilt.
Mit der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie wurde auch der Schwellenwert von 10.000 EUR eingeführt, um zu bestimmen, welcher Mehrwertsteuersatz für die Lieferregeln für Fernverkäufe von Waren und B2C-ESS gilt. Liegt der Jahresumsatz für diese Lieferungen unter 10.000 EUR, können Lieferanten die Mehrwertsteuersätze ihres Heimatlandes anwenden oder sich für das One-Stop-Shop-System registrieren lassen und eine einzige Registrierung nutzen.
Für diejenigen, deren Jahresumsatz über dem Schwellenwert liegt, gelten andere Regeln. Sie müssen den Mehrwertsteuersatz des Landes anwenden, in dem ihr Kunde ansässig ist, z. B. den österreichischen Mehrwertsteuersatz.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Österreich auf ESS?
Der österreichische Mehrwertsteuersatz für ESS beträgt 20%.
Regeln für den elektronischen Handel
Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie hat nicht nur Regeln für die Lieferung von ESS eingeführt, sondern auch wesentliche Änderungen und Neuerungen auf dem EU-Markt für den elektronischen Handel gebracht. Diese Regeln wurden auch in die nationale Gesetzgebung der EU-Länder umgesetzt, wodurch ein einheitlicher und harmonisierter Markt geschaffen wurde. Obwohl diese Vorschriften auf EU-Ebene umgesetzt wurden, haben sie auch erhebliche Auswirkungen auf Steuerpflichtige aus Nicht-EU-Ländern, die auf dem EU-Markt tätig sind.
Zu den wichtigsten Änderungen und Neuerungen gehört die Einführung von Regeln für die Einfuhr von Waren aus Drittländern und Gebieten, deren Wert höchstens 150 EUR beträgt, auch bekannt als Fernverkauf von Waren mit geringem Wert. Darüber hinaus wurden Vorschriften für Plattformbetreiber eingeführt, die als Lieferanten gelten und die Landschaft des elektronischen Handels weiter umgestalten.
Die EU hat bemerkenswerte Anstrengungen unternommen, um die Meldung von grenzüberschreitenden Transaktionen, auch bekannt als grenzüberschreitende oder EU-interne Fernverkäufe von Waren, zu vereinfachen.
Als Teil des Vereinfachungsprozesses wurde der 2015 eingerichtete Mini One Stop Shop (MOSS) in ein umfassenderes und effizienteres One Stop Shop (OSS)-System umgewandelt. Daher wurde ein zusätzliches Import-One-Stop-Shop-System (IOSS) zu den beiden zuvor eingerichteten eingeführt. Derzeit gibt es im OSS drei Systeme, die für E-Commerce-Unternehmen auf unterschiedliche Weise wichtig sind:
Union Scheme,
Nicht-Unions-Regelung,
Einfuhr-Regelung.
Mehrwertsteuer EU-Meldung
In Österreich müssen die Steuerpflichtigen folgende Meldungen abgeben Zusammenfassende Meldungendie auch als EG-Verkaufslisten und Intrastat-Meldungen bezeichnet werden.
EG-Umsatzliste
Die EG-Umsatzliste (ESL) ist eine Art Steuererklärung über die innergemeinschaftliche Lieferung von Waren und Dienstleistungen an einen anderen Steuerpflichtigen, der nicht in Österreich, sondern in einem anderen EU-Land ansässig ist, die monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden muss.
Steuerpflichtige, deren Jahresumsatz an innergemeinschaftlichen Lieferungen, die der ESL unterliegen, weniger als 100.000 EUR beträgt, müssen die ESL vierteljährlich einreichen, während Steuerpflichtige, die ihre Waren und Dienstleistungen an andere in der EU mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen verkaufen, die ESL monatlich einreichen müssen.
Die Frist für die Einreichung der ESL ist das Ende des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt, und sie wird elektronisch über das FinanzOnline-Portal eingereicht.
Intrastat
Intrastat ist ein statistischer Bericht über den Warenverkehr zwischen EU-Ländern und EU-Unternehmen. Sobald die Intrastat-Schwellenwerte überschritten werden, entsteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Intrastat-Meldung.
In Österreich sind zwei Intrastat-Schwellenwerte definiert. Angenommen, ein Unternehmen importiert oder exportiert Waren in einen anderen EU-Mitgliedstaat, und der Wert dieser Transaktionen liegt über 1,1 Mio. EUR für Eingänge oder Versendungen. In diesem Fall muss die Intrastat-Standardmeldung innerhalb eines Monats nach Überschreiten des Schwellenwerts eingereicht werden.
Beträgt der Gesamtwert der Intra-EU-Eingänge oder -Versendungen jedoch mehr als 12 Mio. EUR, ist eine ausführlichere Intrastat Bericht mit individueller Berechnung des statistischen Wertes vorgeschrieben.
Digitale Berichterstattung
Lokale Unternehmen
Lokale Steuerpflichtige, wie z.B. Unternehmen, müssen elektronische Rechnungen für den öffentlichen Sektor ausstellen und übermitteln, eine B2G-Transaktion. Elektronische B2G-Rechnungen werden über das Regierungsportal Unternehmensservice oder Peppol eDelivery Network übermittelt.
Es gibt noch keine verbindlichen Vorschriften für elektronische B2B-Rechnungen, aber die Unternehmen können sich freiwillig zur Nutzung dieser Lösung entschließen.
Nicht-ansässige Unternehmen
Nicht ansässige Steuerpflichtige, einschließlich nicht ansässiger Unternehmen, müssen die gleichen B2G-Regeln für die elektronische Rechnungsstellung befolgen wie Einheimische, wenn sie eine vertragliche Vereinbarung mit Bundesbehörden eingehen. Die Regeln für die elektronische Rechnungsstellung besagen jedoch, dass ausländische Unternehmen im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten elektronische B2G-Rechnungen ausstellen und empfangen müssen.

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