Ägyptens Mehrwertsteuerregeln für Marktplätze und digitale Dienstleistungen: Leitfaden zur Einhaltung der Vorschriften
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Ägyptens digitale Wirtschaft hat in den letzten Jahren ein schnelles Wachstum erlebt, das durch die zunehmende Internetverbreitung, die Verbreitung von Smartphones und staatliche Initiativen zur Förderung eines florierenden E-Commerce-Ökosystems angetrieben wurde. Vor diesem Hintergrund hat die ägyptische Steuerbehörde (ETA) im Rahmen ihrer Umgestaltung spezielle Vorschriften für Marktplätze und Anbieter digitaler Dienstleistungen eingeführt, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Transparenz zu erhöhen.
1. Mehrwertsteuerverpflichtungen für Anbieter digitaler Dienstleistungen
Ägypten hat mit Wirkung vom 22. Juni 2023 Mehrwertsteuervorschriften für gebietsfremde Anbieter digitaler und ferngesteuerter Dienstleistungen eingeführt. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Besteuerung zu vereinfachen und die Einhaltung internationaler Standards zu gewährleisten.
Umfang der Dienstleistungen: Die Mehrwertsteuer gilt für Ferndienstleistungen, einschließlich digitaler Inhalte (z. B. E-Books, Filme, Musik), Software, Online-Spiele und Beratungsdienste. Dienstleistungen, die eine physische Anwesenheit erfordern, wie z. B. Hotelbuchungen oder Transportleistungen, sind ausgeschlossen. Der Anwendungsbereich umfasst sowohl B2B- als auch B2C-Umsätze.
Mehrwertsteuersätze: Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 14 %, während freiberufliche und beratende Dienstleistungen mit 10 % besteuert werden.
Schwellenwert für die Registrierung: Ausländische Anbieter müssen sich registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz in Ägypten 500.000 EGP übersteigt. Anbieter professioneller oder beratender Dienstleistungen müssen sich jedoch unabhängig von der Umsatzschwelle registrieren lassen.
2. Vereinfachtes Registrierungssystem für Anbieter (SVRR)
Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen müssen sich nach dem SVRR registrieren lassen, einem vereinfachten Verfahren, das die Einhaltung der Vorschriften erleichtern soll.
Registrierungsprozess: Die Anbieter übermitteln ihre Angaben, einschließlich ihrer steuerlichen Ansässigkeit, Kontaktinformationen und Website-URL, über das Portal der ägyptischen Steuerbehörde (ETA). Eine Registrierungsnummer wird innerhalb von 10 Tagen vergeben.
Einreichung und Zahlung: Die Mehrwertsteuererklärungen müssen monatlich eingereicht werden, wobei die Zahlungen bis zum Ende des Folgemonats fällig sind. Die Zahlungen können in EGP oder USD geleistet werden.
3. Marktplatzregeln und Verantwortlichkeiten
Elektronische Vertriebsplattformen (EDP), wie z. B. Online-Marktplätze, spielen eine entscheidende Rolle in der digitalen Wirtschaft Ägyptens. Für ihre Tätigkeit gelten besondere Regeln:
Deemed Supplier Rule: EDPs werden für Mehrwertsteuerzwecke als Anbieter betrachtet, wenn sie Verkäufe zwischen Verkäufern und nicht registrierten Steuerzahlern ermöglichen. Das bedeutet, dass die EDP für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich ist.
Ausnahmen: Wenn der Verkäufer schriftlich zustimmt, die Mehrwertsteuerpflichten zu übernehmen und die EDV keine Bedingungen festlegt oder Gebühren genehmigt, bleibt der Verkäufer verantwortlich.
Compliance-Anforderungen: EDV-Anbieter müssen für eine genaue Rechnungsstellung sorgen und Aufzeichnungen über die Umsätze zu Prüfzwecken führen.
Außerdem dürfen Gebietsfremde die auf Kosten in Ägypten angefallene Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer in ihrer monatlichen Steuererklärung geltend machen.
4. Anforderungen an die Rechnungsstellung
Die Rechnung/Quittung, die ein beliebiges Format haben kann, muss die folgenden Angaben enthalten:
- Beschreibung der Dienstleistung, Betrag, Satz und Höhe der Mehrwertsteuer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Name und Registrierungsnummer des nicht ansässigen Dienstleisters
- Nummer der Rechnung/Quittung
Nicht ansässige Unternehmen, die in Ägypten im Zusammenhang mit ihrer steuerpflichtigen Tätigkeit Vorsteuerbeträge erheben, müssen ebenfalls eine elektronische Rechnung von dem ägyptischen Unternehmen erhalten.
5. Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Die Nichteinhaltung der mehrwertsteuerlichen und regulatorischen Anforderungen kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen:
Risikoprüfungen: Die ETA kann Prüfungen durchführen, die zu Mehrwertsteuerveranlagungen, Strafen und möglichen Verkaufsverboten in Ägypten führen.
Rechtliche Schritte: Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, müssen mit Gerichtsverfahren und Beschränkungen für die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen rechnen.
6. Andere Überlegungen zur Einhaltung der Vorschriften
Unternehmen, die nach Ägypten verkaufen, müssen die Steuerregistrierungsnummer (TRN) ihrer B2B-Käufer zusammen mit einer neuen Kennung, der Unique Identification Number (UIN), validieren. Diese Anforderung ist unerlässlich, um Nulltarife für Transaktionen im Rahmen des Reverse-Charge-Mehrwertsteuerverfahrens zu rechtfertigen, mit dem die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften verschärft werden soll.
Die Verordnungen legen großen Wert darauf, dass Unternehmen, die grenzüberschreitende Verkäufe ins Land tätigen, die Steueridentifikationsdaten ihrer B2B-Kunden überprüfen müssen. Insbesondere die Einführung einer neuen Identifikationsnummer, der Unique Identification Number (UIN), zusätzlich zur TRN stellt eine wesentliche Änderung in der Art und Weise dar, wie die Überprüfung der Steueridentifikation in Zukunft gehandhabt wird.
Schlussfolgerung
Die ägyptischen Vorschriften für Marktplätze und Anbieter digitaler Dienstleistungen zielen darauf ab, eine sichere und transparente digitale Wirtschaft zu schaffen. Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, müssen diese Steuervorschriften beachten und einhalten, um Strafen zu vermeiden und einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.
Quellen: Ägyptische Steuerbehörde

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