Malaysia - Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung

Im März 2023 kündigte das malaysische Finanzamt (IRB) die Einführung eines obligatorischen E-Invoicing-Systems an, das B2B-, B2C- und B2G-Transaktionen umfasst. Das System soll in mehreren Phasen eingeführt werden. Der Umsetzungsplan wurde in den vom IRB im Juli 2023 veröffentlichten Leitlinien erläutert.
Die Leitlinien wurden mehrmals aktualisiert, zuletzt am 6. April 2024. Neben anderen Informationen enthalten diese Leitlinien einen Überblick über die E-Rechnungsmodelle und den Zeitplan für die Umsetzung.
E-Invoice-Modelle und Zeitplan für die Umsetzung
Je nach ihren geschäftlichen Anforderungen und spezifischen Bedürfnissen können die Unternehmen zwischen zwei Modellen für die elektronische Rechnungsstellung wählen, d. h. zwischen zwei Optionen für die vom IRB entwickelten Mechanismen zur Übermittlung elektronischer Rechnungen:
Ein vom IRB gehostetes MyInvois-Portal und
Anwendungsprogrammierschnittstelle (API).
Das MyInvois-Portal wird für alle Unternehmen zugänglich sein und ihnen ermöglichen, alle Anforderungen im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen zu erfüllen (z. B. Rechnungen zu erstellen, einzureichen, anzuzeigen, zu stornieren oder abzulehnen). Dieses Modell eignet sich eher für ein kleines Datenvolumen und ist ideal für die Bedürfnisse von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KKMU).
Darüber hinaus werden Unternehmen, die das API-Modell nutzen, MyInvois verwenden, wenn die API-Verbindungen nicht verfügbar sind.
Das API-Modell ermöglicht es Unternehmen, große Datenmengen im XML- oder JSON-Format zu übermitteln, was es für große Unternehmen mit einem hohen Transaktionsvolumen ideal macht. Unternehmen, die dieses Modell nutzen, müssen eine direkte Integration mit ihren ERP- und MyInvois-Systemen ermöglichen.
Neben der direkten Integration können Unternehmen Daten über Peppol-Dienstleister oder Technologieanbieter, die nicht zu Peppol gehören, an den IRB übermitteln.
Der IRB hat den Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnung unter Berücksichtigung der Umsatz- oder Ertragsschwellen entwickelt, um den Unternehmen ausreichend Zeit für die Anpassung zu geben. Der Zeitplan für die Einführung ist nachfolgend aufgeführt:
Schlussfolgerung
Da die Frist für die erste Phase des Umsetzungsprozesses näher rückt, müssen Unternehmen aus allen Branchen ohne Ausnahmen ihr System auf die obligatorische elektronische Rechnungsstellung vorbereiten. Andernfalls drohen Geldstrafen von mindestens 200 RM und höchstens 20.000 RM.
Quelle: Finanzamt (IRB)

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