Malaysia erweitert die SST im Jahr 2025: Neue Steuersätze und Regeln

Der malaysische Haushaltsplan 2025, der im Oktober 2024 veröffentlicht wurde, enthielt Bestimmungen über die Ausweitung der Verkaufs- und Dienstleistungssteuer (SST). Die im Haushalt 2025 angekündigten Maßnahmen wurden schrittweise entwickelt, und während des gesamten Prozesses wurden Änderungen am Schlüsselgesetz entworfen, überprüft und überarbeitet.
Schließlich wurden am 9. Juni 2025 neue Maßnahmen und Änderungen an der Verkaufs- und Dienstleistungssteuer (SST) im Amtsblatt veröffentlicht, die am 1. Juli 2025 in Kraft traten. Die Durchsetzung der neuen SST-Sanktionen soll jedoch erst am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die wichtigsten Änderungen der Verkaufs- und Dienstleistungssteuer (SST)
Zu den ersten wichtigen Änderungen gehört die Änderung der Umsatzsteuersätze. So wird der geltende Umsatzsteuersatz für eine ausgewählte Gruppe von Produkten, darunter bestimmte Fischarten, importierte Früchte und Industriemaschinen, von 0 % auf 5 % geändert. Darüber hinaus wird der Verkauf von Produkten wie Rennrädern und antiken handgemalten Kunstwerken mit einem Steuersatz von 10 % statt wie bisher 5 % besteuert.
Die Änderung der geltenden Umsatzsteuersätze betrifft Hersteller, die bisher als steuerbefreit galten. Diese Hersteller sind nun verpflichtet, sich registrieren zu lassen und die Umsatzsteuer auf ihre Waren zu erheben.
Die zweite wichtige Änderung betrifft die Ausweitung der Steuerbemessungsgrundlage auf zusätzliche Dienstleistungen wie Leasing oder Vermietung, Bauwesen, Finanzdienstleistungen, private Gesundheitsfürsorge, Bildung und Schönheitsdienstleistungen. Die vom Finanzministerium veröffentlichten Änderungen enthalten spezifische Regeln für jede dieser sechs neuen Kategorien von Dienstleistungen, die der Dienstleistungssteuer unterliegen.
So werden beispielsweise Leasing oder Vermietung mit einem Steuersatz von 8 % besteuert, wenn der Dienstleistungserbringer den Schwellenwert von 500.000 RM (rund 117.500 USD) überschreitet. Der gleiche Steuersatz von 8 % gilt für Finanzdienstleistungen auf Gebühren- oder Provisionsbasis. Auf Baudienstleistungen wird eine Dienstleistungssteuer von 6 % erhoben, wenn die Einnahmen des Dienstleisters den Schwellenwert von 1,5 Millionen RM (ca. 353.000 USD) überschreiten.
Schlussfolgerung
In Anbetracht der Tatsache, dass der Vorschlag für die kürzlich angenommenen und veröffentlichten Maßnahmen im Jahr 2024 angekündigt wurde, hatten die Steuerpflichtigen genügend Zeit, die unvermeidlichen Änderungen zu überwachen und sich darauf vorzubereiten. Mit der offiziellen Ankündigung der neuen Vorschriften müssen Steuerpflichtige, die nicht rechtzeitig mit den Vorbereitungen begonnen haben, jedoch proaktiv handeln und ihre Buchführungs- und Preisgestaltungssysteme vor dem 1. Juli anpassen.
Quelle: Finanzministerium - Pressemitteilung, Finanzministerium - Anhang

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