Malaysias neue Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung bis 2024: Wichtige Fristen für Unternehmen

Malaysia hat wichtige Aktualisierungen seiner Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung eingeführt, und Unternehmen müssen die bevorstehenden Fristen beachten. Gemäß den Income Tax (Issuance of Electronic Invoice) Rules 2024 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen MYR ab dem 1. Oktober 2024 elektronische Rechnungen ausstellen. Für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 25 und 100 Mio. MYR gilt die Vorschrift ab dem 1. Januar 2025, und kleinere Unternehmen müssen sie bis zum 1. Juli 2025 erfüllen.
Die Vorschriften gelten jedoch nicht für alle. Ausgenommen sind unter anderem ausländische diplomatische Vertretungen, Einzelpersonen, die nicht in der Wirtschaft tätig sind, und bestimmte gesetzliche Einrichtungen. Lieferanten, die Waren oder Dienstleistungen an diese ausgenommenen Einrichtungen liefern, müssen jedoch die Fristen für die elektronische Rechnungsstellung einhalten.
Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann zu Strafen führen, daher ist es wichtig, sich mit den Änderungen vertraut zu machen. Um den Unternehmen die Umstellung zu erleichtern, hat das Inland Revenue Board of Malaysia (IRBM) detaillierte Richtlinien und FAQs veröffentlicht.
Die vollständigen Einzelheiten finden Sie in den offiziellen Leitlinien:

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