Malaysia hat wichtige Aktualisierungen seiner E-Rechnungspflichten eingeführt, und Unternehmen sollten die bevorstehenden Fristen kennen. Nach den Income Tax (Issuance of Electronic Invoice) Rules 2024 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100 Millionen MYR ab dem 1. Oktober 2024 E-Rechnungen ausstellen. Für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 25 Millionen MYR und 100 Millionen MYR gilt die Pflicht ab dem 1. Januar 2025, und kleinere Unternehmen müssen sie bis zum 1. Juli 2025 erfüllen.
Die Vorschriften gelten jedoch nicht für alle. Ausländische diplomatische Vertretungen, nicht unternehmerisch tätige Privatpersonen und bestimmte gesetzliche Körperschaften sind unter anderem ausgenommen. Lieferanten, die Waren oder Dienstleistungen an diese ausgenommenen Stellen erbringen, müssen die E-Rechnungsfristen jedoch einhalten.
Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann zu Strafen führen, daher ist es wichtig, sich frühzeitig auf die Änderungen einzustellen. Um Unternehmen den Übergang zu erleichtern, hat die Inland Revenue Board of Malaysia (IRBM) ausführliche Leitfäden und FAQs veröffentlicht.
Alle Einzelheiten finden Sie in den offiziellen Leitfäden:

