Das ruandische Kabinett verabschiedete am 10. Februar 2025 das Paket steuerpolitischer Reformen, das neue Steuerregeln einführen soll. Die Entscheidung wurde im Rahmen der National Strategy for Transformation 2024 bis 2029 (NST2) getroffen.

Die neuen Regeln des ruandischen Kabinetts zielen darauf ab, die Steuerbasis zu verbreitern, indem neue Abgaben auf digitale Dienstleistungen, Verbrauchsteuern auf Konsumgüter und die Wiedereinführung bestimmter Steuern eingeführt werden.

Auswirkungen auf Steuerpflichtige

Im Rahmen der veröffentlichten Steuerreformpolitik plant die ruandische Regierung, eine neue Abgabe von 1,5 % auf die Einnahmen ausländischer digitaler Plattformen einzuführen, die Werbe-, Such- und Abonnementdienste anbieten. Die Unterwerfung ausländischer Anbieter digitaler Dienstleistungen unter die neue Steuer bringt Ruanda in Einklang mit dem weltweiten Trend, digitale Plattformen mit einer solchen Steuer zu belegen.

Darüber hinaus möchte die ruandische Regierung die Umsatzsteuer (USt.) auf Mobiltelefone wiedereinführen, die seit 2010 von der USt. befreit sind. Auch die USt. auf IKT-Ausrüstung wird wiedereingeführt, und nur bestimmte IKT-Ausrüstung bleibt USt.-befreit.

Zur Förderung von Investitionen im Tourismus- und Gastgewerbesektor wird eine Abgabe von 3 % auf die Kosten für Hotelunterkünfte erhoben. Zusätzlich werden Kosmetika und Schönheitsprodukte mit einer Verbrauchsteuer von 15 % belegt.

Zudem profitieren Hybridfahrzeuge weiterhin von einer Befreiung von 25 % Einfuhrzoll, doch 5 % USt. und Quellensteuer werden wiedereingeführt. Elektrofahrzeuge bleiben vollständig USt.-befreit.

Fazit

Alle vorgestellten Steuern, einschließlich der sogenannten Netflix- und Amazon-Steuer auf ausländische digitale Dienstleistungen, sollen im Rahmen der Pläne für das Haushaltsjahr 2026/2027 in Kraft treten. Es wird erwartet, dass die Regierung im Juni dieses Jahres weitere relevante Informationen zur neuen Steuer auf digitale Dienstleistungen veröffentlicht. Einige Hinweise deuten jedoch darauf hin, dass ein Steuervertreter erforderlich sein könnte, um diese Anforderung zu erfüllen.

Es ist jedoch notwendig, die Entwicklung künftiger Maßnahmen zu beobachten, um ein vollständiges Bild davon zu erhalten, wie die ruandische Regierung bei der Umsetzung und Wiedereinführung der genannten USt., der Steuer auf digitale Dienstleistungen und anderer Abgaben vorgehen wird.

Quelle: Further Africa, The New Times, MSN