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Saudi-Arabien
Saudi-Arabien
Asien

Saudi-Arabien verlängert die Befreiung von Steuerstrafen bis 2025

July 14, 2025
Saudi-Arabien verlängert die Befreiung von Steuerstrafen bis 2025
Ausgewählte MwSt.-Berater

Die saudi-arabische Zakat-, Steuer- und Zollbehörde (ZATCA) gab die Entscheidung des Finanzministeriums bekannt, die Initiative zur Streichung von Geldbußen und zur Befreiung von Geldstrafen zu verlängern. Die Initiative wurde ursprünglich entwickelt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Unternehmen des Landes abzumildern. Seitdem wurde sie jedoch mehrmals verlängert, zuletzt vom 31. Dezember 2024 bis zum 30. Juni 2025.

Die wichtigsten Maßnahmen der Initiative

Mit der jüngsten Entscheidung des Finanzministeriums wurde die Initiative zur Streichung von Geldbußen und zur Befreiung von Geldstrafen um weitere sechs Monate bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Im Anschluss an die Entscheidung des Ministeriums hat die ZATCA auch einen vereinfachten Leitfaden herausgegeben, in dem klargestellt wird, welche Steuerpflichtigen in welchen Situationen von Strafen befreit werden können.

Steuerpflichtige können von unbezahlten Bußgeldern befreit werden, wenn die Bußgelder aus verspäteter Registrierung, verspäteter Zahlung und überfälliger Abgabe von Steuererklärungen gemäß allen Steuergesetzen und -vorschriften, einschließlich der Mehrwertsteuer, resultieren. Darüber hinaus ist die Befreiung von Bußgeldern für die Korrektur von Mehrwertsteuererklärungen und von Bußgeldern für Verstöße gegen die Mehrwertsteuer-Felderkennung und die elektronische Rechnungsstellung auf der Grundlage von Artikel 45 des Mehrwertsteuergesetzes vorgesehen. Darüber hinaus können Steuerpflichtige, die im Rahmen eines von ZATCA genehmigten Ratenzahlungsplans für Zahlungen, die nach Abschluss der Initiative fällig werden, Geldbußen für verspätete Zahlungen zahlen, ebenfalls für eine Befreiung in Betracht kommen.

Allerdings müssen die Steuerpflichtigen bestimmte Bedingungen erfüllen, um für diese Befreiungen in Frage zu kommen. Zu diesen Bedingungen gehören die Registrierung bei ZATCA, die Einreichung ausstehender oder korrigierter Steuererklärungen und die Zahlung des sich daraus ergebenden Hauptbetrags oder die Beantragung von Ratenzahlungen nach Einreichung der Steuererklärung. Strafen, die sich aus Verstößen gegen das Steuergesetz ergeben, sind von der Initiative ausgeschlossen.

Fazit

Die vom Finanzministerium gewährte verlängerte Frist bietet Steuerpflichtigen eine zusätzliche Möglichkeit, Unstimmigkeiten oder Fehler in ihren Steuerunterlagen zu korrigieren und Geldstrafen für verspätete Zahlungen zu vermeiden. Die Steuerpflichtigen müssen jedoch feststellen, ob sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllen. Die Steuerpflichtigen können den vereinfachten Leitfaden für die Streichung von Geldbußen und die Befreiung von Geldstrafen nutzen, der auch Beispiele enthält, um alle Bedingungen besser zu verstehen.

Quelle: Behörde für Steuern und Zölle, Annullierung von Geldbußen und Befreiung von Geldstrafen und Geldbußen

Welches Ziel verfolgt Saudi-Arabien mit der erweiterten Befreiung von Steuerstrafen?
Die Initiative zielt darauf ab, die finanzielle Belastung der Unternehmen durch den Verzicht auf Bußgelder im Zusammenhang mit verspäteter Registrierung, verspäteten Zahlungen und fehlerhaften Mehrwertsteuererklärungen zu verringern. Sie wurde ursprünglich eingeführt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 abzumildern.
Bis wann ist die Steuerbefreiung gültig?
Das Finanzministerium hat die Initiative bis zum 31. Dezember 2025 verlängert, um den Steuerzahlern mehr Zeit zu geben, ausstehende Steuerfragen zu klären, ohne dass sie Strafen zahlen müssen.
Welche Steuerverstöße kommen für eine Befreiung im Rahmen dieser Initiative in Frage?
Die Initiative umfasst nicht gezahlte Bußgelder für verspätete Registrierung, verspätete Steuerzahlungen, überfällige oder berichtigte MwSt-Erklärungen und Verstöße im Zusammenhang mit der MwSt-Felderkennung und der elektronischen Rechnungsstellung.
Sind alle Arten von Steuervergehen von der Steuerbefreiung umfasst?
Nein, Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen die Steuerhinterziehung sind ausdrücklich von der Befreiung ausgenommen und unterliegen weiterhin der vollständigen Vollstreckung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können?
Steuerpflichtige müssen sich bei ZATCA registrieren lassen, alle ausstehenden oder berichtigten Steuererklärungen einreichen und entweder den fälligen Betrag zahlen oder nach der Einreichung einen Ratenzahlungsplan beantragen.
Gibt es einen Leitfaden, der den Steuerzahlern hilft, die Befreiungsvorschriften zu verstehen?
Ja, ZATCA hat einen vereinfachten Leitfaden veröffentlicht, in dem erklärt wird, wer für die Befreiung in Frage kommt, und in dem die Voraussetzungen für die Befreiung anhand von Beispielen erläutert werden.
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