Saudi-Arabien - Neue Anforderungen nach der E-Invoicing Timeline

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine relativ neue Steuerart in Saudi-Arabien, die im Jahr 2018 eingeführt wurde. Im Dezember 2021 führte Saudi-Arabien ein E-Invoicing-System mit einem in zwei Phasen unterteilten Umsetzungsplan ein. Die erste Phase, der sogenannte Initial Rollout, wurde im Dezember 2021 eingeleitet, während die Umsetzung der zweiten Phase, der sogenannten Integrationsphase, am 1. Januar 2023 begann.
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung
Die erste Phase, Initial Rollout, umfasste alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen, mit einer Ausnahme für nicht ansässige Steuerzahler. In dieser Phase wurden alle Steuerpflichtigen verpflichtet, keine manuellen Rechnungen mehr auszustellen, wie z. B. handschriftliche und schriftliche Rechnungen, die mit Textverarbeitungsprogrammen erstellt werden, sondern elektronische Rechnungen und elektronische Rechnungen, wie z. B. Gutschriften und Lastschriften, für B2B-, B2C- und B2G-Umsätze, einschließlich Exporte, zu erstellen und zu speichern.
Die Einrichtung der Zakat Tax and Customs Authority (ZATCA) am 1. Januar 2023 war ein entscheidender Schritt in der zweiten Phase der Einführung. In dieser Phase sind die Steuerpflichtigen verpflichtet, ihre Systeme in das System FATOORA der Behörde zu integrieren und dabei die Bestimmungen des Beschlusses über die Kontrollen, Anforderungen, technischen Spezifikationen und Verfahrensregeln sowie alle nachfolgenden Beschlüsse einzuhalten.
Die Integrationsphase wird in mehreren Phasen durchgeführt, wobei der Zeitraum für die Einführung von der Gruppe abhängt, der der Steuerpflichtige angehört. Die Bildung verschiedener Gruppen von Steuerpflichtigen richtet sich nach dem Jahresumsatz.
Am 28. Juni 2024 gab ZATCA die Kriterien für die dreizehnte Gruppe von Steuerpflichtigen bekannt, die die zweite Phase des E-Invoicing-Systems einhalten müssen. Diese Gruppe bezieht sich auf Steuerpflichtige, deren umsatzsteuerpflichtige Umsätze im Jahr 2022 oder 2023 mehr als 7 Millionen SAR betragen.
Steuerzahler, die diese Kriterien erfüllen, haben sechs Monate Zeit, bis zum 1. Januar 2025, um sich auf die Integration ihrer E-Invoicing-Lösungen in die FATOORA-Plattform vorzubereiten.
Mit dem neuen E-Invoicing-System wurden zwei Arten von Rechnungen eingeführt:
Steuerrechnungen für B2B-Transaktionen,
Vereinfachte Steuerrechnungen für B2C-Transaktionen.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers ist für Steuerrechnungen obligatorisch, wenn der Käufer ein registrierter Steuerzahler ist, während der QR-Code optional ist. Im Gegensatz dazu ist die Generierung eines QR-Codes durch die E-Invoicing-Lösung des Steuerpflichtigen auf der Grundlage der ZATCA-Spezifikationen für vereinfachte Steuerrechnungen obligatorisch.
Fazit
Die Implementierung der FATOORA-Plattform und der E-Invoicing-Regeln ist Teil des Regierungsprogramms VISION 2030, das unter anderem das Ziel einer stärkeren wirtschaftlichen Diversifizierung verfolgt.
Da jede Gruppe in die zweite Phase des Umsetzungsplans einbezogen wird, sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihr E-Invoicing-System die Anforderungen für die Integration mit der FATOORA-Plattform erfüllt und dass die von ihnen ausgestellten Rechnungen die erforderlichen Elemente enthalten.

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