Startseite
Erkunden Sie
Leitfäden

Länder-Steuerleitfäden

Alle Leitfäden Europa Amerika Asien-Pazifik Afrika

Mehrwertsteuer für Anfänger

Indirekte Steuern 101
Werkzeuge
Mehrwertsteuer-Rechner GST-Rechner Umsatzsteuer-Rechner Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Veranstaltungen Autoren DE

Übersichten

Gerichtsentscheidungen Experten-Einblicke 🔊CJEU Podcast

Steuerliche Updates

Alle Nachrichten Europa Amerika Asien-Pazifik Afrika

Themen

e-Invoicing Digital MwSt-Registrierung Steuerkonformität und Berichterstattung Tax Rates Nexus Tax Schemes Krypto Grenzüberschreitende Versorgung Zollbehörden ViDA Steuererklärungen

Indirekte Steuern

MEHRWERTSTEUER GST Umsatz- und Dienstleistungssteuer Verbrauchssteuer PST Umsatz- und Gebrauchssteuer Steuer auf digitale Dienstleistungen Verbrauchssteuer Japanische Verbrauchssteuer

Sonstige Steuern

Direkte Steuern
Startseite
Erfahren Sie mehr über Steuern
Steuer-Nachrichten Steuerliche Einblicke & Analysen Steuerleitfäden Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Mehrwertsteuer für Anfänger
Werkzeuge
Mehrwertsteuer-Rechner GST-Rechner Umsatzsteuer-Rechner VAT-Nummer-Prüfer
Veranstaltungen Autoren DE
Slowenien
Slowenien
Europa

Slowenien - E-Invoicing und E-Reporting ab 2026 verpflichtend

August 22, 2024
Slowenien - E-Invoicing und E-Reporting ab 2026 verpflichtend

Die elektronische Rechnungsstellung ist in Slowenien keine Neuheit. Im Jahr 2015 wurde dort ein E-Invoicing-System für den öffentlichen Sektor für B2G- und G2G-Transaktionen eingeführt, vier Jahre vor dem Zeitplan auf EU-Ebene. Jetzt, fast zehn Jahre später, ist Slowenien auf dem Weg zur Verabschiedung eines Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen.

Zeitplan für die Umsetzung

Wie im Gesetzentwurf über den Austausch elektronischer Rechnungen dargelegt, will die slowenische Regierung die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ab dem 1. Juni 2026 verbindlich einführen. Diese Verpflichtung wird für grenzüberschreitende und inländische B2B-Transaktionen gelten.

Was die elektronischen Meldepflichten betrifft, so werden die Unternehmen bis zu acht Tage nach Ausstellung oder Erhalt einer Rechnung Zeit haben, um die Rechnungsdaten an die slowenische Steuerbehörde FURS zu übermitteln. Dieses Zeitfenster von acht Tagen unterstreicht die Bedeutung einer rechtzeitigen und genauen Berichterstattung.

Der Datenaustausch wird über den nationalen e-SLOG-Standard abgewickelt, der bereits früher entwickelt und aktualisiert wurde, um den Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen gerecht zu werden. Zusätzlich kann ein harmonisierter EU-Standard oder ein anderer zwischen den Unternehmen vereinbarter Standard für den Austausch von elektronischen Rechnungen verwendet werden.

Es wird drei Methoden für die Ausstellung und den Austausch von elektronischen Rechnungen geben. Die erste Methode erfolgt über registrierte Dienstleister, die gemeinhin als E-Routen-Anbieter bezeichnet werden. Die zweite Methode ist der direkte Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen den Informationssystemen der Parteien. Die dritte Methode ist auf Unternehmen mit kleineren Rechnungsvolumina beschränkt. Diese Unternehmen werden die von der slowenischen Regierung entwickelte Anwendung nutzen können.

Für B2C-Transaktionen werden weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen verwendet. Allerdings hat Slowenien bereits in der Vergangenheit die Verpflichtung zur Ausstellung von Papierrechnungen für B2C-Transaktionen aufgehoben und wieder eingeführt. Es bleibt also abzuwarten, wie die nächsten Schritte für B2C-Transaktionen aussehen und ob auch die elektronische Rechnungsstellung eingeführt wird.

Damit dieser Entwurf zum Gesetz wird, muss das slowenische Parlament ihn annehmen und im Amtsblatt veröffentlichen. Auch technische Leitlinien und andere Vorschriften müssen verabschiedet und veröffentlicht werden.

Schlussfolgerung

Alle Unternehmen in Slowenien werden genügend Zeit haben, um sich auf die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich vorzubereiten. Zu diesen Vorbereitungen kann die Anschaffung neuer Software oder die Anpassung der derzeit verwendeten Software an die neuen Anforderungen gehören.

Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die endgültige Fassung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften aussehen wird und ob neue Anforderungen eingeführt werden.

Quelle: E-Government - Slowenien, Sovos

Slowenien
Europa
Grenzüberschreitendes Angebot
Leitfäden für die elektronische Rechnungsstellung
MEHRWERTSTEUER
Einzelhandel
E-Commerce

Mehrwertsteuer-Forscher, spezialisiert auf die Bereitstellung klarer, aktueller Erkenntnisse über indirekte Steuervorschriften und deren Einhaltung für unsere Website. Rasmus Laan

Ausgewählte Einblicke

Supreme Administrative Court of Lithuania Practice on Appealing Tax Administrator Decisions

Supreme Administrative Court of Lithuania Practice on Appealing Tax Administrator Decisions

🕝 May 19, 2025

The Rise of E-Invoicing in Asia: Regulatory Changes and Business Impact

🕝 May 7, 2025

How to Apply Reverse Charge VAT for SaaS Companies

🕝 May 6, 2025

VAT on Digital Services in Argentina: What Foreign Providers Must Know

🕝 May 2, 2025

Mehr Nachrichten von Slowenien

Erhalten Sie Echtzeit-Updates und Entwicklungen aus aller Welt, damit Sie informiert und vorbereitet sind.

Vollständiger Leitfaden zur Mehrwertsteuer in Slowenien: Tarife, Registrierung und Einhaltung der Vorschriften
Slowenien

Vollständiger Leitfaden zur Mehrwertsteuer in Slowenien: Tarife, Registrierung und Einhaltung der Vorschriften

December 2, 2024
13 Minuten
Slowenien - Neue Mehrwertsteuerregelung für KMU vereinfacht die Einhaltung der Steuervorschriften und den grenzüberschreitenden Handel
Slowenien

Slowenien - Neue Mehrwertsteuerregelung für KMU vereinfacht die Einhaltung der Steuervorschriften und den grenzüberschreitenden Handel

September 15, 2024
3 Minuten
Slowenien - E-Invoicing und E-Reporting ab 2026 verpflichtend
Slowenien

Slowenien - E-Invoicing und E-Reporting ab 2026 verpflichtend

August 22, 2024
3 Minuten

Den Änderungen der Mehrwertsteuer immer einen Schritt voraus

Verpassen Sie nicht die entscheidenden Entwicklungen im Bereich der Mehrwertsteuer, die sich auf Ihr Unternehmen oder Ihre Praxis auswirken könnten.

Vielen Dank für Ihr Abonnement!
Sie können sich jederzeit wieder abmelden.
Mehrwertsteuer-Nachrichten Einblicke und Analysen Steuerleitfäden Veranstaltungen Über uns Förderer Autoren Beitragender werden
Datenschutzbestimmungen
EU Tax Reform Mehrwertsteuer-Nachrichten in Europa Mehrwertsteuer für digitale Plattformen Sales Tax GST EuGH-Urteile Elektronische Rechnungsstellung
hello@vatabout.com