Slowenien - E-Invoicing und E-Reporting ab 2026 verpflichtend

Die elektronische Rechnungsstellung ist in Slowenien keine Neuheit. Im Jahr 2015 wurde dort ein E-Invoicing-System für den öffentlichen Sektor für B2G- und G2G-Transaktionen eingeführt, vier Jahre vor dem Zeitplan auf EU-Ebene. Jetzt, fast zehn Jahre später, ist Slowenien auf dem Weg zur Verabschiedung eines Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen.
Zeitplan für die Umsetzung
Wie im Gesetzentwurf über den Austausch elektronischer Rechnungen dargelegt, will die slowenische Regierung die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ab dem 1. Juni 2026 verbindlich einführen. Diese Verpflichtung wird für grenzüberschreitende und inländische B2B-Transaktionen gelten.
Was die elektronischen Meldepflichten betrifft, so werden die Unternehmen bis zu acht Tage nach Ausstellung oder Erhalt einer Rechnung Zeit haben, um die Rechnungsdaten an die slowenische Steuerbehörde FURS zu übermitteln. Dieses Zeitfenster von acht Tagen unterstreicht die Bedeutung einer rechtzeitigen und genauen Berichterstattung.
Der Datenaustausch wird über den nationalen e-SLOG-Standard abgewickelt, der bereits früher entwickelt und aktualisiert wurde, um den Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen gerecht zu werden. Zusätzlich kann ein harmonisierter EU-Standard oder ein anderer zwischen den Unternehmen vereinbarter Standard für den Austausch von elektronischen Rechnungen verwendet werden.
Es wird drei Methoden für die Ausstellung und den Austausch von elektronischen Rechnungen geben. Die erste Methode erfolgt über registrierte Dienstleister, die gemeinhin als E-Routen-Anbieter bezeichnet werden. Die zweite Methode ist der direkte Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen den Informationssystemen der Parteien. Die dritte Methode ist auf Unternehmen mit kleineren Rechnungsvolumina beschränkt. Diese Unternehmen werden die von der slowenischen Regierung entwickelte Anwendung nutzen können.
Für B2C-Transaktionen werden weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen verwendet. Allerdings hat Slowenien bereits in der Vergangenheit die Verpflichtung zur Ausstellung von Papierrechnungen für B2C-Transaktionen aufgehoben und wieder eingeführt. Es bleibt also abzuwarten, wie die nächsten Schritte für B2C-Transaktionen aussehen und ob auch die elektronische Rechnungsstellung eingeführt wird.
Damit dieser Entwurf zum Gesetz wird, muss das slowenische Parlament ihn annehmen und im Amtsblatt veröffentlichen. Auch technische Leitlinien und andere Vorschriften müssen verabschiedet und veröffentlicht werden.
Schlussfolgerung
Alle Unternehmen in Slowenien werden genügend Zeit haben, um sich auf die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich vorzubereiten. Zu diesen Vorbereitungen kann die Anschaffung neuer Software oder die Anpassung der derzeit verwendeten Software an die neuen Anforderungen gehören.
Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die endgültige Fassung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften aussehen wird und ob neue Anforderungen eingeführt werden.
Quelle: E-Government - Slowenien, Sovos

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