Slowenien - Neue Mehrwertsteuerregelung für KMU vereinfacht die Einhaltung der Steuervorschriften und den grenzüberschreitenden Handel

Die slowenische Regierung, genauer gesagt das Finanzministerium, hat eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes vorgeschlagen, um den EU-weiten Sonderregelungen für KMU sowie der Verwaltungszusammenarbeit und dem Informationsaustausch zur Überwachung der korrekten Anwendung dieser Sonderregelungen Rechnung zu tragen.
Die vorgeschlagenen Änderungen gelten hauptsächlich für inländische Steuerpflichtige, enthalten aber auch einige Neuerungen für Steuerpflichtige aus anderen EU-Mitgliedstaaten.
Verständnis der Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen
Die vorgeschlagene Änderung des Mehrwertsteuergesetzes sieht vor, dass Kleinunternehmen mit Hauptsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat von der Mehrwertsteuer auf Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen in Slowenien befreit werden. Umgekehrt werden mit diesen Änderungen auch die Bedingungen für eine Mehrwertsteuerbefreiung für Lieferungen von slowenischen Kleinunternehmen in einem anderen EU-Land festgelegt, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen.
Eine wesentliche Änderung ist die Anhebung des Schwellenwerts für die MwSt-Registrierung von 50.000 EUR auf 60.000 EUR. Für Unternehmen, die den neuen Schwellenwert in diesem Kalenderjahr überschreiten, wird jedoch eine Befreiung vorgeschlagen. Diese Unternehmen können von der Übergangsbestimmung Gebrauch machen und weiterhin die Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch nehmen, bis der Wert ihres Jahresumsatzes 66.000 EUR erreicht.
Schätzungsweise 2.500 Steuerpflichtige, d.h. 2 % der gesamten slowenischen Mehrwertsteuerpflichtigen, werden nicht mehr der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, da sie unter der neuen Schwelle für die Mehrwertsteuerregistrierung bleiben werden. Folglich werden die Einnahmen des Staatshaushalts um rund 20 Mio. EUR sinken, da weniger Mehrwertsteuer erhoben und abgeführt wird.
Schlussfolgerung
In der gesamten EU ändern die Mitgliedstaaten ihre Schwellenwerte für die MwSt-Registrierung, um kleinen Unternehmen den Zugang zu den Märkten anderer EU-Länder zu erleichtern, den Verwaltungsaufwand für grenzüberschreitende Transaktionen und Geschäftstätigkeiten zu verringern und die Wettbewerbsbedingungen für in der EU ansässige kleine Unternehmen anzugleichen.
Auch wenn durch diese Änderungen die Zahl der Kleinunternehmen, die den Schwellenwert überschreiten und sich für MwSt.-Zwecke registrieren lassen, mitunter zurückgeht, stellen diese Maßnahmen eine erhebliche Förderung und Unterstützung für KMU dar.
Quelle: Gesetz zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (ZDDV-1)

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