Vollständiger Leitfaden zur Mehrwertsteuer in Slowenien: Tarife, Registrierung und Einhaltung der Vorschriften

Standard VAT Rate | Reporting Frequency | VAT Rate for ESS | Digital Reporting | Reporting Currency | |
---|---|---|---|---|---|
22% | Monthly/Quarterly | 22% | Resident | B2G | EUR |
Non-Resident | B2G |
Mehrwertsteuer in Slowenien - Drei Arten von Sätzen
In Slowenien gibt es drei Arten von Mehrwertsteuersätzen:
Der normale Mehrwertsteuersatz,
Ermäßigte Mehrwertsteuersätze und
Null-Mehrwertsteuersatz.
Estonia VAT Rate | Type | Applicability |
---|---|---|
22% | Standard VAT Rate | Applies to all taxable supplies in the country, besides those that can benefit from reduced rates, zero rates, or be VAT-exempted. |
9% | Reduced VAT Rate | Applies to accommodation services, medicinal products, books, and educational literature, both on a physical medium and electronically. |
5% | Reduced VAT Rate | Applies to press publications in any form. |
0% | Zero VAT Rate | Applies to intra-community supply of goods and export of goods to non-EU countries. |
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in den slowenischen Regionen?
Das slowenische Mehrwertsteuergesetz enthält keine besonderen Bestimmungen über spezielle Mehrwertsteuersätze, die für bestimmte Regionen gelten. Daher gelten der normale, der ermäßigte und der Nullsatz der slowenischen Mehrwertsteuer im ganzen Land.
Schwellenwert für die MwSt-Registrierung
Das slowenische Mehrwertsteuergesetz und die offizielle Veröffentlichung des slowenischen Ministeriums für Finanzen und Finanzverwaltung enthalten wichtige Informationen über die slowenischen MwSt.-Schwellenwerte. Darüber hinaus bietet das slowenische staatliche Portal für Unternehmen, oder SPOTebenfalls die notwendigen Informationen zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer.
Nach den slowenischen Rechtsvorschriften über die Mehrwertsteuer liegt der Schwellenwert für gebietsansässige Steuerpflichtige bei 50.000 EUR. Für gebietsfremde Steuerpflichtige ist in den slowenischen Rechtsvorschriften hingegen kein Schwellenwert für die Mehrwertsteuer festgelegt.
Als EU-Mitgliedstaat hat Slowenien EU-weit harmonisierte Vorschriften über die Schwellenwerte für die MwSt-Registrierung für den innergemeinschaftlichen Fernabsatz von Waren und B2C-Dienstleistungen sowie für nicht in der EU ansässige Erbringer von elektronisch erbrachten Dienstleistungen eingeführt. Daher wurde der Schwellenwert für die MwSt-Registrierung von 10.000 EUR für den innergemeinschaftlichen Fernabsatz von Waren und B2C-Dienstleistungen in die nationalen MwSt-Vorschriften aufgenommen. Für Nicht-EU-Lieferanten von elektronisch erbrachten Dienstleistungen gibt es keinen Schwellenwert.
Arten von steuerpflichtigen Tätigkeiten in Slowenien
Gemäß der slowenischen MEHRWERTSTEUER Gesetz gelten natürliche oder juristische Personen als steuerpflichtig, wenn sie unabhängig voneinander eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig vom Zweck oder Ergebnis dieser Tätigkeit.
Damit die Mehrwertsteuervorschriften für Steuerpflichtige wirksam werden, müssen sie entweder Waren oder Dienstleistungen in Slowenien gegen Entgelt liefern, Dienstleistungen mit Verlagerung der Steuerschuldnerschaft in Slowenien in Anspruch nehmen und Waren ausführen oder einführen.
MwSt.-Registrierungsverfahren
In Slowenien gibt es keine Mehrwertsteuerschwelle für ausländische Steuerpflichtige, so dass das Registrierungsverfahren für inländische und ausländische Steuerpflichtige, z. B. Unternehmen, leicht unterschiedlich ist.
Slowenische Mehrwertsteuerregistrierung für inländische Unternehmen
Sobald inländische Unternehmen den Schwellenwert von 50.000 EUR für die Mehrwertsteuerregistrierung überschreiten, müssen sie sich in Slowenien für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und das slowenische Mehrwertsteuerregistrierungsformular sowie die erforderlichen Dokumente elektronisch übermitteln.
Wenn die Voraussetzungen für die Registrierung erfüllt sind, erteilt die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die bei allen Geschäftsvorgängen verwendet werden muss.
Slowenische Mehrwertsteuerregistrierung für ausländische Unternehmen
Ausländische Unternehmen müssen mindestens 15 Tage vor Aufnahme ihrer steuerpflichtigen Tätigkeit einen Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, auch bekannt als Formular DDV-P3, elektronisch einreichen. Zusätzlich zu dem genannten Formular sind Dokumente wie eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Heimatlandes und ein Vertrag oder Vorvertrag oder andere Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass ausländische Unternehmen beabsichtigen, in Slowenien geschäftliche Tätigkeiten auszuüben.
Während Unternehmen, die in einem anderen EU-Land ansässig sind, dieses Verfahren ohne Bestellung eines Steuervertreters abwickeln können, müssen Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern einen solchen für die Mehrwertsteuerregistrierung bestellen.
MwSt.-Erklärungen in Slowenien
In Slowenien werden die Mehrwertsteuererklärungen monatlich oder vierteljährlich mit dem Formular DDV-O eingereicht. Die MwSt-Erklärung muss bis zum letzten Arbeitstag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats eingereicht werden.
Auch wenn im Berichtszeitraum keine mehrwertsteuerpflichtigen Umsätze getätigt wurden, muss eine Mehrwertsteuererklärung abgegeben werden.
Strafen für die Nichtabgabe der Steuererklärung
Privatpersonen und Unternehmen, die gegen das Mehrwertsteuergesetz verstoßen und ihren Verpflichtungen zur Abgabe der Mehrwertsteuererklärung nicht nachkommen, werden mit Geldstrafen belegt, die zu einem erhöhten finanziellen und administrativen Aufwand führen. So werden Bußgelder zwischen 4.000 und 75.000 EUR für kleine Unternehmen und 10.000 bis 125.000 EUR für mittlere oder große Unternehmen verhängt, wenn Unternehmen ihre MwSt-Erklärungen nicht fristgerecht einreichen oder falsche oder fehlerhafte MwSt-Erklärungen abgeben.
Einzelunternehmer oder Privatpersonen, die ihrer Pflicht zur Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen nicht nachkommen, können mit einem Bußgeld von 3.000 bis 50.000 EUR belegt werden.
Mehrwertsteuerregeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen
Slowenien hat die wichtigsten Vorschriften aus dem E-Commerce-Paket übernommen, mit dem die Grundsätze für elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS) eingeführt und weiter definiert wurden. Gemäß der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, die ein zentraler Bestandteil des Reformpakets für den elektronischen Geschäftsverkehr ist, sind elektronisch erbrachte Dienstleistungen Dienstleistungen, die automatisch und mit minimalem menschlichen Aufwand über das Internet erbracht werden. Auch andere digitale Netze können diese Leistungen erbringen, aber die Erbringung darf nicht in hohem Maße von menschlichem Einsatz abhängen.
Daher setzt das slowenische Mehrwertsteuerrecht die Besteuerungsregeln der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie um.
Besteuerungsregeln für ESS:
Mit der Reform des EU-Mehrwertsteuersystems im Jahr 2021 wurden neue Regeln eingeführt und einige bestehende neu definiert. Die wichtigsten Regeln für ESS sind die für B2B- und B2C-ESS-Umsätze, die Mehrwertsteuerregeln, den Fernabsatz von Waren und B2C-ESS.
Für die B2B-Lieferung von ESS legen die EU-weiten Vorschriften und die in das slowenische Mehrwertsteuerrecht umgesetzten Vorschriften die allgemeinen Regeln für den Ort der Lieferung fest, die anzuwenden sind. Für B2C-Lieferungen von ESSgilt das Bestimmungsortprinzip, und nach diesem Prinzip ist der im Land des Kunden geltende Mehrwertsteuersatz anzuwenden.
Der 2021 eingeführte Schwellenwert von 10.000 EUR ist für die anwendbaren Regeln im Zusammenhang mit dem Fernabsatz von Waren und B2C-ESS am wichtigsten. Lieferanten, deren Jahresumsatz unter diesem Schwellenwert liegt, können die in ihren nationalen Gesetzen festgelegten Mehrwertsteuersätze anwenden oder sich für OSS registrieren lassen.
Liegt der Jahresumsatz jedoch über dem Schwellenwert von 10.000 EUR, müssen die Lieferanten den Mehrwertsteuersatz nach dem Bestimmungslandprinzip anwenden, z. B. den Mehrwertsteuersatz in Slowenien.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Slowenien auf ESS?
Der slowenische Mehrwertsteuersatz für ESS beträgt 22 %.
Regeln für den elektronischen Handel
Die Europäische Union hat mit der Umsetzung des Reformpakets für den elektronischen Geschäftsverkehr 2021 einen wichtigen Schritt getan. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Änderungen und Anpassungen der Vorschriften für den elektronischen Handel die Unternehmen in der EU und alle im EU-Binnenmarkt tätigen Unternehmen betreffen.
Die EU hat den Rechtsrahmen neu gestaltet, indem sie neue Regeln und Vorschriften einführte und notwendige Anpassungen an den bestehenden Vorschriften vornahm. Dies erleichterte die Einhaltung der MwSt-Vorschriften und führte zu einem einheitlichen EU-Mehrwertsteuersystem.
Eine der bemerkenswertesten Neuerungen war die Einführung der 150-Euro-Schwelle für grenzüberschreitende Verkäufe von geringwertigen Waren. Mit dieser Änderung wurde ein neuer Schwellenwert für aus Nicht-EU-Ländern eingeführte Waren eingeführt und der Schwellenwert von 22 EUR abgeschafft.
Nach den Vorschriften über "Deemed Suppliers" sind die Betreiber digitaler Online-Plattformen für die Mehrwertsteuer auf die von ihnen vermittelten Verkäufe verantwortlich. Indem sie die Verantwortung für die Erhebung, Einziehung und Abführung der Mehrwertsteuer auf von ihnen vermittelte Verkäufe festlegte, nahm die EU die notwendigen Anpassungen ihrer Vorschriften vor, um die Herausforderungen in einer digitalen Wirtschaft zu bewältigen, in der Online-Marktplätze und digitale Plattformen mehr Macht denn je haben.
Um die MwSt-Meldung weiter zu vereinfachen, haben die EU-Gremien den 2015 eingeführten Mini One Stop Shop (MOSS) zum One Stop Shop (OSS) erweitert. Die Erweiterung umfasste die Weiterentwicklung der bestehenden Unions- und Nicht-Unionsregelungen sowie die Einführung völlig neuer Import-One-Stop-Shop-Regelungen (IOSS).
Daher besteht der neue OSS aus drei Regelungen:
Unions-Regelung,
Nicht-Unions-Regelung,
Einfuhr-Regelung.
Mehrwertsteuer EU-Meldung
In Slowenien müssen mehrwertsteuerlich registrierte Steuerpflichtige eine EG-Verkaufsliste einreichen, auch bekannt als Zusammenfassende Meldungen und Intrastat-Meldungen.
EG-Verkaufsliste
In Slowenien für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Einzelpersonen oder Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU liefern, müssen eine EG-Verkaufsliste (ESL) einreichen. Als eine Art Steuererklärung enthält die ESL alle relevanten Informationen über eine Transaktion zwischen zwei in der EU mehrwertsteuerlich registrierten Steuerpflichtigen, wie z. B. Mehrwertsteuernummern, Adressen, Menge der Lieferung usw. ESLs müssen bis zum 20. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats eingereicht werden.
Intrastat
Für die Intrastat Verpflichtung eintritt, müssen die Steuerpflichtigen bestimmte jährliche Schwellenwerte für Eingänge und Versendungen überschreiten. Es gibt zwei Arten von Schwellenwerten. Die erste wird als Befreiungsschwelle bezeichnet. Die Schwellenwerte liegen bei 220.000 EUR für Eingänge und 270.000 EUR für Versendungen. Obwohl sie als Freistellungsschwelle bezeichnet wird, entsteht bei Überschreiten der Schwelle die Verpflichtung zur Abgabe einer Intrastat-Meldung.
Der zweite Schwellenwert wird als Schwellenwert für den statistischen Wert bezeichnet und liegt bei 4 Millionen Euro für Eingänge und 9 Millionen Euro für Versendungen. Sobald diese Schwellenwerte überschritten werden, ist eine detailliertere statistische Intrastat-Meldung erforderlich.
Digitale Berichterstattung
Was die digitalen Meldepflichten in Slowenien betrifft, so müssen die Steuerpflichtigen nur bestimmte Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung erfüllen.
Lokale Unternehmen
Lokale Steuerpflichtige, wie z. B. Unternehmen, müssen die B2G-Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung erfüllen. Das bedeutet, dass alle Transaktionen mit der Regierung und öffentlichen Einrichtungen über das B2G-System für elektronische Rechnungsstellung der Regierung laufen müssen.
Nicht-ansässige Unternehmen
Für ausländische Unternehmen gelten dieselben obligatorischen B2G-Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung wie für inländische Unternehmen.

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