Das taiwanesische Finanzministerium, konkret das Southern District State Taxation Bureau des Finanzministeriums, hat eine Mitteilung zu den USt.-Pflichten von Steuerpflichtigen veröffentlicht, die ihre USt.-Registrierung abmelden. Neben der Erläuterung der Pflichten legt das Finanzministerium dar, welche Strafe denjenigen droht, die diese nicht einhalten.

Auswirkungen der Abmeldung der USt.-Registrierung

Meldet ein Steuerpflichtiger seine USt.-Registrierung aufgrund einer Verschmelzung, Übertragung, Auflösung oder Aufgabe des Unternehmens ab, bleibt die Pflicht zur Abgabe von USt.-Erklärungen bestehen. Steuerpflichtige müssen für den letzten Meldezeitraum vor der Abmeldung eine USt.-Erklärung ausfüllen und einreichen.

Die USt.-Erklärung muss innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der abgeschlossenen Abmeldung bei der zuständigen Steuerbehörde eingereicht werden. Wird die USt.-Erklärung nach der 15-Tage-Frist, aber innerhalb von höchstens 30 Tagen eingereicht, wird den Steuerpflichtigen eine tägliche Verspätungsstrafe von 1% der geschuldeten Umsatzsteuer auferlegt. Die Gesetze legen jedoch tägliche Mindest- und Höchststrafen von TWD 1,200 (rund USD 37) bzw. TWD 12,000 (rund USD 370) fest.

Wird die USt.-Erklärung mehr als 30 Tage nach Entstehen der Pflicht eingereicht, wird eine zusätzliche Verspätungsstrafe von 30% der festgesetzten geschuldeten Umsatzsteuer verhängt. Die Höchststrafe für diesen Verstoß beträgt TWD 30,000 (rund USD 920).

Das Finanzministerium betonte, dass Steuerpflichtige USt.-Erklärungen auch dann einreichen müssen, wenn vor der Abmeldung keine steuerpflichtigen Umsätze getätigt wurden.

Fazit

Die Mitteilung des Finanzministeriums dient sowohl als Leitfaden als auch als Erinnerung an die Anforderungen für Steuerpflichtige, die aus irgendeinem Grund ihre USt.-Registrierung abmelden mussten. Wer diese Regeln nicht befolgt, muss Strafen zahlen, die für sie mit ziemlicher Sicherheit zusätzliche finanzielle Belastungen und einen gewissen Aufwand bedeuten.

Quelle: Ministry of Finance