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Asien

Thailändische Mehrwertsteuerbefreiung für Überweisungen von Kryptowährungen und digitalen Token: Neueste Updates

October 7, 2024
Thailändische Mehrwertsteuerbefreiung für Überweisungen von Kryptowährungen und digitalen Token: Neueste Updates

Die Mehrwertsteuerbefreiung für bestimmte Aktivitäten mit Kryptowährungen und digitalen Token ist nicht neu. Sie hat sich jedoch in den letzten Jahren in Thailand verändert und weiterentwickelt, wobei die neuesten Änderungen Ende September mit der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses Nr. 778 (Königlicher Erlass) erfolgten.

Die Verabschiedung und Umsetzung des königlichen Erlasses kommt nicht überraschend, da die thailändische Regierung den Entwurf bereits Anfang des Jahres genehmigt hatte.

Entwicklung der Mehrwertsteuerbefreiung

In den vergangenen zehn Jahren hat die thailändische Regierung die Regeln für die Mehrwertsteuerbefreiung von Kryptowährungen und digitalen Token-Aktivitäten geändert und aktualisiert. Von 2014 bis 2018 galt die Befreiung für die Übertragung von digitalen Investment-Token durch ein thailändisches Unternehmen an die Öffentlichkeit.

Die nächste Phase brachte Regeln zur Mehrwertsteuerbefreiung, die von April 2022 bis Dezember 2023 für die Übertragung von lizenzierten Kryptowährungen und digitalen Utility-Tokens auf digitale Vermögenswerte galten.

Zu Beginn dieses Jahres kündigte das thailändische Kabinett die Einführung neuer Regeln zur Mehrwertsteuerbefreiung an, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gelten werden. Wie im Entwurf des königlichen Erlasses, der später angenommen und am 24. September im Amtsblatt veröffentlicht wurde, dargelegt, wird die Mehrwertsteuerbefreiung auf Kryptowährungen oder die Verwendung von digitalen Token-Transfers für die Verwendung im Handelszentrum für digitale Vermögenswerte ausgedehnt, die über oder durch einen Makler für digitale Vermögenswerte erfolgen.

Darüber hinaus ist die Transaktion von der Mehrwertsteuer befreit, wenn die Übertragung an einen Händler von digitalen Vermögenswerten unter den im Gesetz über Geschäfte mit digitalen Vermögenswerten genannten Bedingungen erfolgt.

Darüber hinaus klärt der königliche Erlass den Begriff "digitales Nutzungs-Token" als Token zur Begründung des Rechts auf den Erwerb von Waren, Dienstleistungen oder eines anderen spezifischen Rechts.

Fazit

Das Königliche Dekret trat am 25. September 2024 in Kraft und stellt einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung des rechtlichen Rahmens für die Besteuerung von Kryptowährungen dar. Mit dieser Verordnung zeigt die thailändische Regierung ihre Entschlossenheit, die Komplexität der Besteuerung von Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten zu bewältigen.

Quelle: Thailändisches Königliches Dekret 788, Deloitte, Bloomberg, Sherrings

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Mehrwertsteuer-Forscher, spezialisiert auf die Bereitstellung klarer, aktueller Erkenntnisse über indirekte Steuervorschriften und deren Einhaltung für unsere Website. Rasmus Laan

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