Thailand - Strafsachen in Steuer- und Zollangelegenheiten in der Zuständigkeit des Steuergerichts

Nachdem das thailändische Kabinett beschlossen hatte, die Erhebung der Mehrwertsteuer (MwSt.) auf eingeführte Waren mit geringem Wert zuzulassen, billigte es einen weiteren Gesetzentwurf, mit dem die Zuständigkeit des Steuergerichts auf strafrechtliche Fälle im Zusammenhang mit Steuer- und Zollangelegenheiten ausgeweitet wird.
Der Hauptzweck dieser Änderung besteht darin, alle straf-, zivil-, steuer- und zollrechtlichen Fälle in die Zuständigkeit eines einzigen Gerichts zu bringen, wo sie mit dem entsprechenden Fachwissen und Verständnis behandelt werden.
Kritische Aspekte des Gesetzentwurfs
Nach den derzeitigen Bestimmungen in Thailand fallen Steuerfälle in die Zuständigkeit des zentralen Steuergerichts, das sich auf Steuerrecht, Steuerbuchhaltung und Doppelbesteuerungsabkommen spezialisiert hat. Steuerstrafsachen fallen jedoch in die Zuständigkeit der Strafgerichte, die nicht auf diese Fälle spezialisiert sind, insbesondere in Anbetracht der Unterschiede zwischen Steuer- und anderen Arten von Straftaten.
Das Finanzgericht befasst sich mit allen Straf- und Zivilsachen, die Steuerfragen betreffen. Darüber hinaus werden alle Steuerstrafsachen, die in die Zuständigkeit des Finanzgerichts fallen und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bei anderen Gerichten anhängig sind, zur weiteren Bearbeitung an das Finanzgericht abgegeben.
Obwohl das Kabinett den Gesetzentwurf gebilligt hat, ist das Abstimmungs- und Annahmeverfahren noch nicht abgeschlossen. In den nächsten Schritten müssen das Repräsentantenhaus und der Senat den Gesetzentwurf prüfen und verabschieden. Sobald beide Gremien den Gesetzentwurf gebilligt und angenommen haben, wird er im Amtsblatt veröffentlicht.
Schlussfolgerung
Dieser Gesetzentwurf hat erhebliche Auswirkungen auf das thailändische Gerichtssystem und alle an Steuer- und Zollfällen beteiligten Parteien. Es ermöglicht ihnen, ihre Fälle vor einem einzigen Gericht zu verhandeln, das sowohl für zivil- als auch für strafrechtliche Fälle im Zusammenhang mit Steuer- und Zollangelegenheiten zuständig ist, und macht das Verfahren damit unkomplizierter.
Quelle: Baker McKenzie

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