Um das Problem der Ungleichbehandlung beim Verkauf von Produkten an Verbraucher zwischen ausländischen Verkäufern, die keine Umsatzsteuer zahlen müssen, und Verkäufern in Thailand, die zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet sind, zu lösen, hat das thailändische Finanzministerium (MoF) über die Zollbehörde Maßnahmen erlassen, die die Erhebung der Umsatzsteuer (VAT) auf geringwertige eingeführte Waren ermöglichen.

Zeitplan

Die neuen Regeln treten am 4. Juli 2024 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2024.

Auswirkungen der Maßnahmen

Einer der Hauptgründe für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass die aus China eingeführten geringwertigen Waren am Einfuhrpunkt nicht besteuert werden. Nach dem seit 2018 geltenden Umsatzsteuerregime unterliegen nur eingeführte Waren mit einem Wert von mehr als 1.500 Baht der Umsatzsteuererhebung.

Die im Royal Gazette veröffentlichte Ankündigung zur Durchsetzung der Zollbehörden-Ankündigung Nr. 116/2024 und der Maßnahmen des Finanzministeriums besagt, dass Produkte mit einem Wert von 0 bis 1 Baht von Zöllen, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer befreit sind.

Produkte im Wert von 1 bis 1.500 Baht sind hingegen nur von Zöllen befreit. Importeure sind jedoch verpflichtet, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer zu einem Satz von 7 % zu zahlen und dem Finanzamt (Revenue Department) eine monatliche Erklärung vorzulegen.

Darüber hinaus wird das Revenue Department darauf hinarbeiten, den Revenue Code zu ändern, um nach Dezember, wenn die Maßnahmen außer Kraft treten, eine dauerhafte Umsatzsteuererhebung auf diese Produkte zu ermöglichen.

Fazit

Wie das Finanzministerium erklärt, nimmt die Änderung von Gesetzen Zeit in Anspruch, und diese Maßnahmen sollen inländische Unternehmen, die von der raschen Expansion des E-Commerce betroffen sind, vorübergehend unterstützen. Die Entscheidung des Finanzministeriums, insbesondere der Zoll- und Finanzbehörden, zeigt Thailands Engagement für die Umsetzung international anerkannter Regeln und Vorschriften zur umsatzsteuerlichen Behandlung geringwertiger eingeführter Waren.

Quelle: Thai Customs, The Government Public Relations Department