Kap Verde - Mehrwertsteuerregeln für E-Commerce-Anbieter

Ein Teil des Staatshaushaltsgesetzes für 2022 enthielt Bestimmungen, die den Weg für die Einführung der Steuerpflicht für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen ebneten. Diese Änderungen, die als "Sonderregelung für die Mehrwertsteuer im elektronischen Handel" (Sonderregelung) bekannt sind, wurden im Dezember 2022 weiter verfeinert und stellen eine entscheidende und äußerst wichtige Entwicklung bei der Besteuerung digitaler Dienstleistungen dar.
Diese Sonderregelung umfasst Vorschriften über den Ort der Leistung, den Steuertatbestand, die Registrierungs- und Erklärungspflichten, den anzuwendenden Steuersatz, die Zahlung der Steuer und eine ergänzende Regelung für den Fall, dass die Registrierung nicht abgeschlossen ist.
Ausländische Dienstleistungserbringer und Mehrwertsteuerschuldnerschaft
Der Anwendungsbereich der besonderen Mehrwertsteuerregelung erstreckt sich auf ausländische Anbieter von digitalen Dienstleistungen und digitalen Plattformen für den elektronischen Handel. Was die Arten von steuerpflichtigen Leistungen betrifft, die von diesem Meldesystem erfasst werden, so gilt es für grenzüberschreitende Fernverkäufe von Waren und die Erbringung digitaler Dienstleistungen durch nicht ansässige digitale Verkäufer.
Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass die Regelung nicht für Zahlungen über 10.000 CVE oder für verbrauchsteuerpflichtige Waren gilt. E-Commerce-Betreiber müssen sich auf vereinfachte Weise für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, was die Übermittlung der folgenden Informationen erfordert
Identifizierung des Steuerpflichtigen;
Domizil;
Steueridentifikation im Land des Wohnsitzes;
Bereich der Tätigkeit.
Nach der Registrierung müssen die Betreiber des elektronischen Handels am Ende eines jeden Quartals Steuererklärungen in englischer und/oder portugiesischer Sprache einreichen.
Schlussfolgerung
Die Sonderregelung unterscheidet nicht zwischen elektronischen Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen im B2C- und B2B-Bereich, und die Vorschriften gelten für alle diese Lieferungen. Obwohl die Vorschriften für E-Commerce-Anbieter seit 2022 in Kraft sind, müssen die Durchführungserlasse und der dazugehörige Rahmen noch aufgenommen werden. Sobald ein Betreiber in die Liste aufgenommen ist, muss er sich bis Ende Juni registrieren lassen.
Quelle: Gesetz Nr. 4/X/2021, Gesetz Nr. 16/X/2022

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