Mosambik steht kurz vor einer bedeutenden Ausweitung seines Mehrwertsteuersystems, um ausdrücklich digitale Güter und Dienstleistungen einzubeziehen, die an Verbraucher geliefert werden. Die Reformen, sofern sie nach parlamentarischer Prüfung verabschiedet werden, sollen Anfang 2026 in Kraft treten und markieren eine wesentliche Änderung in der Behandlung des grenzüberschreitenden digitalen Handels durch das mosambikanische Steuersystem.
Politische Hintergründe der geplanten Reformen
Die mosambikanische Regierung hat die schnelle Entwicklung der Digitalwirtschaft und den entsprechenden Bedarf zur Modernisierung ihrer indirekten Steuerarchitektur erkannt. In ihrer Sitzung vom 2. Dezember 2025 billigte der Ministerrat einen USt-Gesetzentwurf, der darauf abzielt, die Steuerbemessungsgrundlage auf Transaktionen der Digitalwirtschaft auszuweiten, einschließlich mobiler Wallet-Aktivitäten und plattformvermittelter Dienstleistungen, die derzeit nach bestehenden Regelungen einer wirksamen Besteuerung entgehen. Der Gesetzentwurf liegt derzeit dem Parlament vor, mit erwarteter Umsetzung nach Promulgation später im Jahr.
Die Reformen stimmen mit den übergeordneten fiskalpolitischen Zielen überein, um:
- Gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen traditionellen und digitalen Wirtschaftstätigkeiten zu schaffen,
- Die Erosion der Steuerbemessungsgrundlage einzudämmen, da der Handel online verlagert wird, und
- Compliance-Prozesse zu modernisieren, insbesondere im Bereich der elektronischen Berichterstattung und Rechnungsstellung.
Umfang: Digitale Güter und digitale Dienstleistungen definiert
Die geplanten USt-Bestimmungen sehen eine technologieneutrale Definition der digitalen Lieferung vor, die weit über traditionelle elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS) hinausgeht. Im neuen Rahmen gilt USt zum Normalsatz von 16 % für digitale Güter und Dienstleistungen, die an Verbraucher in Mosambik geliefert werden, unabhängig vom Standort des Lieferanten oder seinem Status als Betriebsstätte.
Was fällt in den Anwendungsbereich?
- Digitale Güter: Immaterielle Vermögenswerte, die elektronisch geliefert oder abgerufen werden und eigentums- oder lizenzierungsfähig sind, einschließlich digitalisierter Inhalte, Datensätze, elektronischer Publikationen und virtueller Vermögenswerte.
- Digitale Dienstleistungen: Immaterielle Dienstleistungen, die über digitale Infrastruktur, Plattformen, Software oder Algorithmen erbracht werden. Dazu gehören Software-as-a-Service (SaaS), Cloud-Computing, Streaming- und Mediendienste, digitale Finanzdienstleistungen und Online-Marktplätze.
Die Sprache des Gesetzentwurfs legt nahe, dass die Definition bewusst weit gefasst ist, um sowohl aktuelle als auch aufkommende Formen digitaler Handelstätigkeit zu erfassen.
Leistungsort und Besteuerungsmechanismus
Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen wird der Leistungsort für digitale Güter und Dienstleistungen am Verbrauch in Mosambik ausgerichtet. Das bedeutet, dass Lieferungen, die von mosambikanischen Einwohnern, einschließlich einzelner Endnutzer (B2C), konsumiert werden, unabhängig davon, wo der Verkäufer ansässig ist, der USt unterliegen.
Reverse-Charge-Verfahren für Nicht-Ansässige
Für B2B-Lieferungen von nicht ansässigen Lieferanten sieht der Entwurfsrahmen die weitere Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens vor: Der Empfänger der Lieferung ist für die Abrechnung der fälligen USt verantwortlich.
Registrierung und Compliance-Implikationen
USt-Registrierung
Nach geltendem Recht müssen nicht ansässige Steuerpflichtige, die ESS an mosambikanische Steuerpflichtige liefern, sich für die USt registrieren und einen ansässigen Steuervertreter ernennen. Da die Reformen von 2026 ausdrücklich B2C-Lieferungen erfassen würden, wird die Frage, ob nicht ansässige Digitallieferanten verpflichtet sein werden, sich direkt zu registrieren, wahrscheinlich ein wichtiger Punkt in den endgültigen Vorschriften sein.
Rechnungsstellung und Berichterstattung
Die bestehende USt-Praxis in Mosambik erfordert die Ausstellung einer Rechnung oder eines gleichwertigen Dokuments, das die USt-Behandlung der Lieferung nachweist. Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat eine laufende digitale Transformation der USt-Compliance-Prozesse signalisiert, einschließlich verbesserter elektronischer Meldeverfahren.
Praktische Überlegungen für Unternehmen
Nicht ansässige Lieferanten
Digitale Plattformen und ausländische Dienstleister sollten proaktiv prüfen:
- Ob sie sich im neuen Regime in Mosambik für die USt registrieren müssen,
- Die operative Auswirkung der Berechnung der USt auf B2C-Lieferungen (Preisgestaltung, Abrechnungssysteme und Kundenkommunikation),
- Systembereitschaft zur Unterstützung der Compliance mit der mosambikanischen USt, einschließlich Datenerfassung und Berichterstattung.
Ansässige Unternehmen und Verbraucher
Lokale Unternehmen, die digitale Dienstleistungen von nicht ansässigen Lieferanten beziehen, sollten sich auf potenzielle Reverse-Charge-Verbindlichkeiten vorbereiten und sicherstellen, dass die Buchhaltungssysteme in der Lage sind, die USt-Pflicht im Rahmen der Selbstveranlagung zu erkennen und zu melden.
Fazit
Die geplanten Reformen Mosambiks sind Teil eines breiteren Trends in Afrika, bei dem Länder ihre USt-Regelungen modernisieren, um der Digitalwirtschaft Rechnung zu tragen. Länder wie Kenia, Nigeria und Südafrika haben kürzlich digitale USt-Regelungen aktualisiert oder sind dabei, diese zu aktualisieren.
Quellen: PwC, 360 Mozambique

