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Dominikanische Republik
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Dominikanische Republik: Fristverlängerung für die elektronische Rechnungsstellung für große und mittlere Unternehmen

June 2, 2025
Dominikanische Republik: Fristverlängerung für die elektronische Rechnungsstellung für große und mittlere Unternehmen
Featured VAT Advisors

Die Generaldirektion der Steuerbehörde der Dominikanischen Republik hat eine Bekanntmachung herausgegeben, mit der die Frist für große und mittlere Unternehmen zur Erfüllung der obligatorischen E-Invoicing-Anforderungen verlängert wird. Um von dieser Verlängerung profitieren zu können, müssen große und mittlere Unternehmen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen.

Neue Umsetzungsfrist und Bedingungen

Wie die Steuerbehörde mitteilte, wurde die Frist für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung um sechs Monate verlängert. Die neue Umsetzungsfrist ist somit der 15. November 2025 anstelle des zuvor festgelegten 15. Mai 2025.

Die wichtigste Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Fristverlängerung ist jedoch, dass große und mittlere Unternehmen zum Zeitpunkt des Ablaufs der ursprünglichen Frist bereits mit der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung begonnen haben. Das bedeutet, dass Steuerpflichtige, die in den Anwendungsbereich fallen, keinen Antrag auf Fristverlängerung stellen müssen und dass die Verlängerung automatisch gewährt wird.

Folglich kommen Unternehmen, die nicht proaktiv gehandelt haben, um ihren Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung nachzukommen, nicht für eine automatische Verlängerung in Frage. Die Bekanntmachung enthält jedoch Kontaktinformationen und gibt an, welches Antragsformular von Unternehmen, die eine Verlängerung beantragen wollen, eingereicht werden muss.

Die Steuerbehörde betonte, dass nach Ablauf der sechsmonatigen Verlängerungsfrist Unternehmen, die den obligatorischen E-Invoicing-Vorschriften und -Anforderungen unterliegen und den Implementierungsprozess nicht abschließen, mit den im Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung vorgesehenen Strafen rechnen müssen.

Fazit

Die verlängerte Frist verschafft allen Unternehmen mehr Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen und ihre Systeme entsprechend zu entwickeln. Darüber hinaus dürfte die neue Umsetzungsfrist allen großen und mittleren Unternehmen helfen, eine reibungslosere Einführung zu gewährleisten und alle erforderlichen Mitarbeiterschulungen durchzuführen.

Darüber hinaus kann die Verlängerung als Belohnung für diejenigen angesehen werden, die zwar rechtzeitig mit der Einführung begonnen, aber nicht alle Anforderungen erfüllt haben. In Anbetracht der Komplexität der Umstellung für große Unternehmen sollte die zusätzliche Zeit genutzt werden, um die Umsetzungspläne zu überprüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Quelle: EY


Wann läuft die neue Frist für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung in der Dominikanischen Republik ab?
Die neue Frist für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für große und mittlere Unternehmen in der Dominikanischen Republik ist der 15. November 2025.
Wer kann die Fristverlängerung für die elektronische Rechnungsstellung in der Dominikanischen Republik in Anspruch nehmen?
Die automatische Verlängerung gilt nur für große und mittlere Unternehmen, die zum ursprünglichen Stichtag 15. Mai 2025 bereits mit der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung begonnen hatten.
Müssen Unternehmen die Erweiterung der elektronischen Rechnungsstellung in der Dominikanischen Republik beantragen?
Ein Antrag auf Verlängerung ist nicht erforderlich, wenn ein Unternehmen bis zum 15. Mai 2025 bereits mit der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung begonnen hat. Die Verlängerung wird in solchen Fällen automatisch gewährt.
Was passiert, wenn ein Unternehmen die neue Frist für die elektronische Rechnungsstellung in der Dominikanischen Republik verpasst?
Unternehmen, die die obligatorischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung bis zum 15. November 2025 nicht einhalten, können nach dem Gesetz zur elektronischen Rechnungsstellung der Dominikanischen Republik mit Strafen belegt werden.
Können Unternehmen, die noch nicht mit der elektronischen Rechnungsstellung begonnen haben, trotzdem eine Verlängerung beantragen?
Ja, Unternehmen, die nicht innerhalb der ursprünglichen Frist mit der Umsetzung begonnen haben, müssen einen förmlichen Antrag unter Verwendung des von der Steuerbehörde vorgegebenen Formulars stellen.
Warum wurde die Frist für die elektronische Rechnungsstellung in der Dominikanischen Republik verlängert?
Die Verlängerung gibt den Unternehmen mehr Zeit, ihre E-Invoicing-Systeme zu verfeinern und eine reibungslosere Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, insbesondere für diejenigen, die den Prozess vor der ursprünglichen Frist begonnen haben.
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