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Finnland - Änderungen des Mehrwertsteuer-Normalsatzes

August 8, 2024
Finnland - Änderungen des Mehrwertsteuer-Normalsatzes

Am 28. Juni 2024 verabschiedete das finnische Parlament die im Regierungsvorschlag (HE 61/2024) dargelegten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes. Diese Änderungen beziehen sich auf den zweiten Nachtragshaushaltsvorschlag des Staates für 2024.

Die Änderungen beinhalten eine Änderung des Mehrwertsteuer-Normalsatzes und eine Reform der Versicherungsprämiensteuer (IPT).

Praktische Auswirkungen

Diese Änderungen werden sich direkt auf Unternehmen und Privatpersonen auswirken. Ab dem 1. September 2024 wird der Mehrwertsteuer-Normalsatz von 24 Prozent auf 25,5 Prozent angehoben. Ebenso wird die Versicherungsprämiensteuer von 24 Prozent auf 25,5 Prozent steigen, da sie an den allgemeinen Mehrwertsteuersatz angeglichen wird.

In der Praxis gilt der neue Mehrwertsteuersatz für Umsätze, bei denen die Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer am oder nach dem 1. September 2024 entsteht, während für Umsätze, bei denen die Mehrwertsteuerschuld vor dem Stichtag entstanden ist, weiterhin der Mehrwertsteuersatz von 24 % gilt.

Wenn die Waren vor dem 31. August 2024 geliefert werden und der Käufer die Waren später im September bezahlt, gilt der Satz von 24 %.

Wenn der Verkäufer eine Vorauszahlung erhält, muss er die Mehrwertsteuer für den Steuerzeitraum ausweisen, in dem er die Zahlung erhalten hat. Wenn die Vorauszahlung vor Inkrafttreten der Mehrwertsteueränderungen eingeht, gilt der Mehrwertsteuersatz von 24 %.

Bei Ratenzahlungsverträgen, bei denen Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass der Käufer die gekaufte Ware in mehreren Raten bezahlen kann, ist das Datum der Lieferung der Ware ausschlaggebend dafür, wann die Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer entsteht.

Die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen wird berechnet, wenn die Dienstleistungen an den Empfänger erbracht werden. Wenn die Dienstleistungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Mehrwertsteueränderung noch nicht abgeschlossen sind, gilt der Mehrwertsteuersatz, der zum Zeitpunkt der Erbringung der fertigen Dienstleistung gültig ist.

Diese Änderungen betreffen auch Unternehmen des elektronischen Geschäftsverkehrs, die EU OSS und IOSS nutzen. Die Unternehmen müssen sich nicht nur darauf einstellen, die neuen Steuersätze auf ihre Waren und Dienstleistungen anzuwenden, sondern sie werden auch mit den Herausforderungen konfrontiert sein, die sich aus den MwSt.-Meldungen ergeben, die sie für das dritte Quartal 2024 abgeben müssen.

Schlussfolgerung

Unternehmen in Finnland sollten sich auf die bevorstehenden Erhöhungen der Mehrwertsteuer und der IPT-Sätze vorbereiten, die am 1. September 2024 in Kraft treten werden. Alle Unternehmen müssen ihre Preise, Rechnungen, Websites und Buchhaltungssysteme an den neuen Satz anpassen, um mögliche Strafen zu vermeiden.

Quelle: Finnische Steuerbehörde (Vero Skatt), Das finnische Parlament

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