Umfassender Leitfaden zur Mehrwertsteuer in Finnland: Steuersätze, Registrierung und Berichterstattung

Standard VAT Rate | Reporting Frequency | VAT Rate for ESS | Digital Reporting | Reporting Currency | |
---|---|---|---|---|---|
25.5% | Monthly/Quarterly/Annually | 25.5% | Resident | B2G | EUR |
Non-Resident | B2G |
Mehrwertsteuer in Finnland - Vier Arten von Sätzen
In Finnland gibt es vier Arten von Mehrwertsteuersätzen:
Standard-Mehrwertsteuersatz,
Mittlerer Mehrwertsteuersatz,
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz,
Null-Mehrwertsteuersatz.
Estonia VAT Rate | Type | Applicability |
---|---|---|
25.5% | Standard VAT Rate | Applies to all taxable supplies besides those subject to other VAT rates or being VAT-exempted |
14% | Intermediate VAT Rate | Applies to foodstuff and drinks, animal feed, catering, and restaurant services |
10% | Reduced VAT Rate | Applies to books and newspapers in paper and digital form, pharmaceutical products, and accommodation services |
0% | Zero VAT Rate | Applies to Intra-community supply, exports, sales, rental, and chartering of specified vessels, work performed on such vessels, and non-EU exports |
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in den Regionen Finnlands?
Die finnischen Mehrwertsteuergesetze enthalten keine Informationen über besondere Mehrwertsteuersätze die in bestimmten Regionen gelten, so dass die vier oben genannten Mehrwertsteuersätze landesweit gelten.
Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung
Abgesehen von den finnischen MwSt.-Gesetzen sind die notwendigen MwSt.-bezogenen Informationen, einschließlich der MEHRWERTSTEUER Registrierungsschwelle in Finnland, finden sich auf der Website der Steuerverwaltung und in den veröffentlichten offiziellen Kommentaren und Leitlinien.
Nach den finnischen MwSt.-Vorschriften sind Kleinunternehmen, deren Umsatz in 12 aufeinander folgenden Monaten unter 15.000 EUR liegt, von der Pflicht zur MwSt.-Registrierung befreit. Wird dieser Schwellenwert in Finnland jedoch überschritten, müssen sich die Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Im Gegensatz zu den Daten über inländische Steuerpflichtige gibt es in Finnland keine Mehrwertsteuerschwelle für ausländische Steuerpflichtige.
Die Schwellenwerte für die MwSt-Registrierung bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen von Waren und B2C-Dienstleistungen sowie bei nicht in der EU ansässigen Erbringern von elektronisch erbrachten Dienstleistungen werden auf EU-Ebene festgelegt. Alle EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Finnland, haben diese Vorschriften in nationales Recht umgesetzt.
Mit diesen Vorschriften wurde eine EU-weite Schwelle von 10.000 EUR für den innergemeinschaftlichen Fernabsatz von Waren und B2C-Dienstleistungen eingeführt. Im Gegensatz dazu wurde kein Schwellenwert für nicht in der EU ansässige Anbieter von elektronisch erbrachten Dienstleistungen eingeführt.
Arten von steuerpflichtigen Tätigkeiten in Finnland
Nach dem finnischen Mehrwertsteuergesetz gilt eine juristische oder natürliche Person, die im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit Waren verkauft oder Dienstleistungen erbringt, als steuerpflichtig. Auch andere unternehmerische Tätigkeiten wie die Inanspruchnahme von Reverse-Charge-Dienstleistungen, die Ausfuhr und Einfuhr von Waren und der Erwerb von Waren innerhalb der EU sind steuerpflichtig.
Darüber hinaus gelten wirtschaftliche Tätigkeiten wie Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Pelztierzucht oder Rentierhaltung, der Verkauf von Kunstwerken, auch bekannt als Primärproduktion, die Übertragung von Nutzungsrechten an Immobilien unter bestimmten Umständen sowie Leistungen von Künstlern und Sportlern als steuerpflichtig.
MwSt.-Registrierungsverfahren
Alle Steuerpflichtigen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, mit Ausnahme derjenigen, die von der Kleinunternehmerregelung profitieren können. Daher müssen sich Steuerpflichtige für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, sobald der Schwellenwert von 15.000 EUR erreicht ist.
Finnische MwSt-Registrierung für inländische Unternehmen
Inländische Steuerpflichtige, wie z. B. inländische Unternehmen, können sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, sobald sie freiwillig eine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben oder später. Die Registrierung erfolgt elektronisch über ein Portal der Steuerverwaltung, MyTax.
Das Registrierungsverfahren dauert in der Regel etwa drei Wochen, nachdem das Formular ausgefüllt und eingereicht wurde.
Finnische Mehrwertsteuerregistrierung für ausländische Unternehmen
Ausländische Unternehmen und Einzelpersonen, die in Finnland eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, müssen sich vor der Ausübung dieser Tätigkeit für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Ausländische Unternehmen können die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen, aber das Registrierungsverfahren ist dasselbe wie für einheimische Steuerpflichtige.
Zu den Dokumenten, die für die MwSt-Registrierung erforderlich sind, gehören das ausländische Äquivalent eines ins Finnische übersetzten Handelsregisterauszugs, die Satzung, der Gesellschaftsvertrag oder andere ähnliche Vorschriften oder eine ins Finnische übersetzte beglaubigte Kopie der Vorschriften sowie gegebenenfalls eine zur Unterschrift ausgestellte Vollmacht.
In der EU ansässige Unternehmen müssen keinen Steuervertreter benennen, während Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern einen solchen benennen und zusätzliche Unterlagen einreichen müssen.
Umsatzsteuererklärungen in Finnland
Die Anweisung der finnischen Steuerverwaltung enthält wichtige Informationen über die Häufigkeit und die Fristen für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung. Nach den finnischen MwSt-Vorschriften gibt es drei Arten von MwSt-Erklärungen: monatliche, vierteljährliche und jährliche.
Die Mehrwertsteuererklärungen sind bis zum 12. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats elektronisch einzureichen, außer in einigen Fällen, in denen Papierformulare zulässig sind, auch wenn während des Berichtszeitraums keine mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeiten stattfanden. Die jährliche MwSt-Erklärung ist bis Ende Februar des Folgejahres einzureichen.
Sanktionen für die Nichtabgabe der Steuererklärung
Die Strafen für die verspätete Abgabe der Mehrwertsteuererklärung hängen von den überfälligen Zeiträumen ab. Sanktionen können auch dann verhängt werden, wenn keine Steuern zu zahlen sind, die Mehrwertsteuererklärung aber verspätet eingereicht wurde.
Die Strafe für verspätete Abgabe beträgt 3 EUR pro Tag, wenn die Erklärung 1 bis 45 Tage überfällig ist. Bei einer Verspätung von mehr als 45 Tagen beträgt die Strafe 135 EUR zuzüglich 2 % der geschuldeten Mehrwertsteuer.
Wird eine MwSt-Erklärung nicht eingereicht, schickt die Steuerverwaltung zunächst eine Mahnung mit einer Schätzung der geschuldeten MwSt. Wird die MwSt. nach Erhalt der Mahnung eingereicht, werden die Strafen für die verspätete Einreichung verhängt. Angenommen, der Steuerpflichtige reicht auch nach Erhalt der Mahnung keine MwSt-Erklärung ein. In diesem Fall wird die Steuerverwaltung die geschuldete Mehrwertsteuer auf der Grundlage einer Schätzung festsetzen und eine Strafsteuererhöhung verhängen.
Mehrwertsteuerregeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen
Elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS), oft auch als digitale Dienstleistungen, digitale Produkte und elektronische Dienstleistungen bezeichnet, sind in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie als Dienstleistungen, die über das Internet oder ähnliche Netze ohne oder mit minimalem manuellem Aufwand erbracht werden. ESS hängen stark von der automatischen Verteilung und Technologie ab.
Als EU-Mitgliedstaat hat Finnland im Jahr 2021 EU-weite Besteuerungsregeln für ESS eingeführt, was die Einhaltung der Vorschriften für Anbieter und Verbraucher digitaler Dienstleistungen effizienter und einfacher macht. Dennoch vereinfacht die Einführung eines einheitlichen Ansatzes für ESS auf EU-Ebene die Erhebung der Mehrwertsteuer auf diese Dienstleistungen für die nationale Steuerverwaltung.
Besteuerungsregeln für ESS:
Mit der Reform des elektronischen Geschäftsverkehrs wurden die wichtigsten Neuerungen in Bezug auf die Besteuerungsregeln für ESS im Jahr 2021 eingeführt. Dazu gehören EU-weit harmonisierte Vorschriften über den Ort der Lieferung von ESS für B2B- und B2C-Lieferungen sowie Fernverkäufe von Waren und ESS.
Für B2B-Lieferungen von ESS gelten die allgemeinen Vorschriften über den Ort der Lieferung, während für B2C-Transaktionen der Ort der Lieferung das Land ist, in dem der Verbraucher ansässig ist.
Für den Fernabsatz von Waren und ESS wurde eine Schwelle von 10.000 EUR eingeführt. Wenn der Jahresumsatz aus diesen Verkäufen den auf EU-Ebene festgelegten Schwellenwert überschreitet, müssen die Steuerpflichtigen den Mehrwertsteuersatz des Landes anwenden, in dem die Lieferung erfolgt, z. B. den Mehrwertsteuersatz Finnlands.
Wenn der Jahresumsatz den EU-Schwellenwert nicht übersteigt, können die Steuerpflichtigen entweder den Mehrwertsteuersatz des Landes anwenden, in dem sie ansässig sind, oder sich freiwillig für OSS registrieren lassen und von einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung profitieren.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Finnland auf ESS?
Der finnische Mehrwertsteuersatz für ESS beträgt 25,5 %.
Regeln für den elektronischen Handel
Das E-Commerce-Paket 2021 hat nicht nur die Regeln für die Besteuerung von ESS beeinflusst. Es führte auch weitere bedeutende Änderungen in der EU-Mehrwertsteuerlandschaft ein und veränderte damit den Kurs der sogenannten Plattformwirtschaft in der EU und weltweit.
Eine der wichtigsten Neuerungen war die Einführung der 150-Euro-Schwelle für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern, die gemeinhin als grenzüberschreitende Verkäufe von geringwertigen Waren bezeichnet werden.
Für die Betreiber digitaler Plattformen galten außerdem neue Regeln für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer auf die von ihnen erbrachten Leistungen, auch bekannt als "deemed supplier"-Regeln.
Vor der Reform des EU-Mehrwertsteuerrahmens hatte jeder EU-Mitgliedstaat einen eigenen Schwellenwert für innergemeinschaftliche Fernverkäufe. Durch die Entscheidung, diese Schwellenwerte abzuschaffen und einen einheitlichen EU-Schwellenwert einzuführen, wurden die Komplexität und der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten verringert.
Zum Abschluss dieser Entwicklung der EU-Mehrwertsteuervorschriften wurde der Mini One Stop Shop (MOSS), der bemerkenswerte Ergebnisse zeigte, erweitert und in einen One Stop Shop (OSS) umgewandelt. Die Erweiterung erfolgte durch die Einrichtung eines neuen Import One Stop Shop (IOSS)-Systems zusätzlich zu den im Rahmen des MOSS eingerichteten Systemen. Somit umfasst das OSS insgesamt drei Systeme, von denen jedes auf seine Weise wichtig ist:
Union Scheme,
Nicht-Union-Regelung,
Einfuhr-Regelung.
Mehrwertsteuer EU-Meldung
In Finnland müssen die Steuerpflichtigen eine Zusammenfassende Meldung für die EU-Mehrwertsteuerdie auch als EG-Verkaufsliste bezeichnet wird, und eine Intrastat-Meldung einreichen.
EG-Verkaufsliste
Wenn ein finnischer Steuerpflichtiger, z.B. eine juristische Person, Waren verkauft oder Dienstleistungen an eine andere mehrwertsteuerlich registrierte Person in einem anderen EU-Land erbringt, ist eine monatliche EG-Verkaufsliste (ESL) erforderlich. Die ESL muss bis zum 20. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats elektronisch über das MyTax-Portal der Regierung eingereicht werden.
Wenn jedoch keine Transaktionen der ESL unterliegen, ist die Einreichung einer ESL unnötig. Der ESL muss Angaben zu allen Transaktionen enthalten, die in den Anwendungsbereich fallen, einschließlich des Gesamtwerts und der Kundeninformationen wie z. B. der Mehrwertsteuernummern.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können je nach Verzugsdauer Geldstrafen zwischen 100 und 200 EUR verhängt werden.
Intrastat
Die Website Intrastat Meldung wird an die finnische Zollstatistik (FCS) übermittelt, sobald die Ausfuhr- oder Einfuhrschwellen, auch bekannt als Eingangs- und Versandschwellen, überschritten werden. In Finnland sind diese Schwellenwerte auf 800.000 EUR festgelegt, und die FCS benachrichtigt die Steuerpflichtigen, sobald sie diese Grenze überschreiten.
Digitale Berichterstattung
Lokale Unternehmen
Die finnische Regierung hat Vorschriften für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich erlassen und umgesetzt, während solche Vorschriften für B2C- und B2B-Transaktionen nicht verfügbar sind. Alle elektronischen B2G-Rechnungen müssen nach europäischen Standards empfangen und übermittelt werden und der Mehrwertsteuer entsprechen. Rechnung erfüllen und Angaben zur Bestellnummer und Vertragsnummer enthalten.
Nicht-ansässige Unternehmen
Nicht ansässige Unternehmen, die Lieferungen an staatliche Behörden tätigen, müssen dieselben B2G-Rechnungsstellungsregeln befolgen wie einheimische Unternehmen. Das Peppol-Netzwerk stellt die Einhaltung dieser Anforderung sicher.

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