Finnland schlägt ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 13,5% ab 2026 vor
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Bei der Bekanntgabe der Einigung der Regierung von Premierminister Petteri Orpo auf den allgemeinen Finanzplan der Regierung für die Jahre 2026-2029 war eines der Themen der Vorschlag, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ab 2026 zu senken.
Die Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ist nur eine der vorgeschlagenen Maßnahmen, mit denen die Bedingungen für das Wirtschaftswachstum verbessert werden sollen, wozu auch die Senkung der steuerlichen Belastung der Arbeit für Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen gehört.
Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen
Zu den wichtigsten Punkten des Finanzplans der Regierung für den Zeitraum 2026-2029 gehören die Senkung der Besteuerung von Arbeit um etwa 1 Milliarde Euro, die Förderung des Unternehmertums durch die Senkung des Körperschaftssteuersatzes auf 18 %, die Erhöhung der Verteidigungsausgaben um 3,6 Milliarden Euro bis 2029 und eine deutliche Verbesserung der Mittel für die innere Sicherheit.
Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft ist laut dem Regierungsvorschlag von Premierminister Petteri Orpo die Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes um 0,5 %, was bedeutet, dass der neue Mehrwertsteuersatz 13,5 % statt der derzeitigen 14 % betragen würde. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 13,5 % gilt vor allem für Lebensmittel und Arzneimittel.
Die Senkung des Satzes für diese Produkte würde zu einer Verringerung der Haushaltseinnahmen des Staates um etwa 145 Millionen Euro führen. Auf der anderen Seite würde dies zu einer Senkung der Preise für wichtige Lebensmittel und medizinische Produkte für die Bürger führen. Für die Steuerpflichtigen könnte dies zu einem größeren Wettbewerbsvorteil aufgrund niedrigerer Produktpreise und einer leichten Verbesserung der Gewinnspanne führen.
Schlussfolgerung
Sollte die finnische Regierung den ermäßigten Mehrwertsteuersatz senken, so wäre dies die zweite Änderung der Mehrwertsteuersätze innerhalb von zwei Jahren. Zuvor, am 1. September 2024, wurde der Standard-Mehrwertsteuersatz von 24 % auf 25,5 % angehoben.
Die endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus, und das Verfahren zur Gesetzesänderung muss noch durchgeführt werden. Die Steuerpflichtigen sollten daher die offizielle Verabschiedung des Vorschlags und die Bekanntgabe des Umsetzungsdatums abwarten, bevor sie ihre Rechnungs- und Buchhaltungssysteme entsprechend anpassen.
Quelle: Ministerium der Finanzen, Mehrwertsteuerüber

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