Lettland - Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung (B2G und B2B)

Lettland unternimmt entschlossene Schritte zur Umsetzung von Regeln und Vorschriften für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2G- und B2B-Bereich. Dies ist Teil der Bemühungen Lettlands, die digitale Transformation weiter voranzutreiben, sich den EU-Standards für digitale Dokumentation anzupassen und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen.
Zuvor hatte das Finanzministerium Änderungen am Rechnungslegungsgesetz vorgeschlagen, darunter auch solche zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2G- und B2B-Bereich. Diese Änderungen konnten öffentlich kommentiert werden und werden nun auf der Sitzung des Ministerkabinetts erörtert, was den Wert der Beiträge der Interessengruppen in diesem Prozess unterstreicht.
Zeitplan für die Umsetzung
Die vorgeschlagenen Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes sehen vor, dass die Einführung der obligatorischen E-Invoicing-Vorschriften in zwei Phasen erfolgen soll. In der ersten Phase, die für den 1. Januar 2025 geplant ist, sollen die verpflichtenden E-Invoicing-Vorschriften für Transaktionen zwischen der staatlichen Verwaltung und Unternehmen eingeführt werden. Dies umfasst alle regierungsbezogenen Transaktionen, wie B2G, G2G und G2B.
Die zweite Phase, die für den 1. Januar 2026 geplant ist, sieht die Einführung verbindlicher Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich vor. Das bedeutet, dass ab 2026 alle Rechnungen für B2B-Transaktionen elektronisch an die staatliche Steuerbehörde (SRS) übermittelt werden müssen.
Ähnlich wie andere EU-Mitgliedstaaten hat Lettland das Peppol-Rechnungssystem für seinen E-Invoicing-Rahmen übernommen, und die E-Rechnungen werden im XML-Format eingereicht.
Schlussfolgerung
Zum jetzigen Zeitpunkt muss unbedingt darauf hingewiesen werden, dass diese Vorschriften noch nicht verabschiedet sind und dass die endgültige Fassung der Verordnungen und technischen Spezifikationen noch aussteht. Sobald die Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes und des Dokuments über die technischen Anforderungen angenommen und veröffentlicht sind, werden der Zeitplan und die Phasen der Einführung sicherer sein.
Dennoch ist es nur eine Frage der Zeit, bis diese vorgeschlagenen Änderungen Gesetz werden. Daher haben alle auf dem lettischen Markt tätigen Unternehmen, die von diesen Anforderungen betroffen sein könnten, genügend Zeit, sich mit den neuen obligatorischen E-Invoicing-Vorschriften vertraut zu machen und sich darauf vorzubereiten.
Quelle: Staatskanzlei - Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes, Staatskanzlei - Öffentliche Konsultation

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