Im Januar veröffentlichte das lettische Finanzministerium einen Vierjahresplan zur Verringerung der Schattenwirtschaft durch die Umsetzung moderner Maßnahmen, an die sich in gewissem Umfang immer mehr Länder halten.
Ein wesentlicher Bestandteil des veröffentlichten Plans ist die Einführung eines E-Invoicing-Systems als wirksames steuertechnologisches Instrument zur Schaffung eines wirksameren Rahmens für die Einhaltung der VAT-Vorschriften. Diesem Plan folgend legte das MoF am 27. Mai 2024 den Gesetzentwurf „Änderungen des Buchführungsgesetzes" zur öffentlichen Konsultation vor und stellte die rechtlichen Grundlagen dar, auf denen das neue System beruhen soll.
Der vorgeschlagene Rahmen und die damit verbundenen Auswirkungen
Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2026 alle steuerpflichtigen Personen, deren Geschäftssitz sich in Latvia befindet, für ihre B2B-Lieferungen eine strukturierte Rechnung auf Grundlage der nationalen Vorlage ausstellen.
Um jedoch einen reibungslosen Übergang von der papierbasierten zur elektronischen Rechnungsstellung zu erleichtern, wird die erste Phase, die am 1. Januar 2025 beginnt, B2G-Transaktionen abdecken.
Um den verpflichtenden inländischen (B2B) E-Invoicing-Verkehr zu gewährleisten, sollte der neue Rahmen eine Lösung für den dezentralen Umlauf von E-Rechnungen vorsehen, die auf drei elektronischen Übermittlungsmethoden beruht:
- PEPPOL (Pan-European Public Procurement On-Line) Dienstleister oder Betreiber (kostenpflichtiger Dienst);
- die kostenlose nationale Zustellungslösung (E-Mail-Adresse);
- eine zwischen den Steuerpflichtigen vereinbarte Methode (z. B. per E-Mail oder über direkte Software-Integrationsschnittstellen).
Für das verpflichtende B2G-E-Invoicing müssen Unternehmen die Rechnungsdaten über einen von drei zugänglichen Datenübertragungskanälen an den State Revenue Service übermitteln:
- über eine E-Adresse;
- EDS API (Electronic Declaration System) oder
- manuelles Hochladen der E-Rechnung in EDS.
Schlussfolgerung
Obwohl die Regierung die technische Dokumentation zum Austausch, zur Zustellung und zum Empfang von E-Rechnungen noch nicht bekannt gegeben hat, bietet der Zeitplan des MoF Unternehmen und Haushaltsinstitutionen einen klaren Fahrplan zur Anpassung an die neuen Vorschriften.
Quelle: Shadow Economy Curtailment Plan, Ministry of Finance, Amendments to the Accounting Law

