Mosambik ist eines der afrikanischen Länder, die USt.-Vorschriften für nicht ansässige Anbieter elektronischer Dienstleistungen (ESS) eingeführt haben. Da die globale digitale Wirtschaft rasant wächst, passen Regierungen ihre Steuersysteme an, um die Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende digitale Transaktionen zu erfassen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wesentlichen USt.-Compliance-Regeln und -Anforderungen für nicht ansässige ESS-Anbieter in Mosambik.

Rechtsrahmen

Das USt.-System Mosambiks wird durch das Law No. 32/3007 geregelt, das Änderungen am ursprünglichen USt.-Kodex einführte. Die Änderungen erweiterten den Anwendungsbereich der Umsatzsteuer um bestimmte elektronische Dienstleistungen für Fälle, in denen der Anbieter ein nicht ansässiges Unternehmen ist und der Kunde in Mosambik ansässig ist.

In diesem Rahmen wird die Umsatzsteuer zu einem Regelsatz von 16 % erhoben, und Aktualisierungen der letzten Jahre haben die Behandlung nicht ansässiger Anbieter digitaler Dienstleistungen klargestellt und sichergestellt, dass sie steuerlich erfasst werden. Dieses Gesetz entspricht internationalen Best Practices, indem es die Herausforderungen grenzüberschreitender digitaler Dienstleistungen adressiert.

Anwendungsbereich der steuerpflichtigen digitalen Dienstleistungen

Zu den in Mosambik umsatzsteuerpflichtigen digitalen Dienstleistungen zählen:

· Streaming- und Mediendienste: einschließlich Musik, Filme und andere Unterhaltung.

· Software und Anwendungen: umfasst Downloads, Abonnements und Cloud-Computing-Dienste.

· E-Commerce-Dienste: Transaktionen auf Online-Marktplätzen.

· Werbedienste: digitale Werbung, die sich an Verbraucher in Mosambik richtet.

· Webdienste: einschließlich Webhosting sowie Fernwartung von Programmen und Geräten.

· Informationsdienste: Bereitstellung von Bildern, Texten, Informationen und Datenbanken.

Der Anwendungsbereich umfasst Dienstleistungen, die direkt oder über Vermittler an Verbraucher in Mosambik erbracht werden. Die USt.-Anwendung beruht auf dem Bestimmungslandprinzip und stellt darauf ab, wo die Dienstleistungen genutzt werden, ohne zwischen B2B- und B2C-Transaktionen zu unterscheiden.

Anforderungen an die Rechnungsstellung

 

Es besteht keine Pflicht zur Ausstellung einer elektronischen Steuerrechnung; Anbieter digitaler Dienstleistungen sind jedoch verpflichtet, für jede Leistung eine Rechnung oder ein gleichwertiges Dokument auszustellen, das die vom Verbraucher in Mosambik gezahlte Umsatzsteuer ausweist.

Anforderungen an die Registrierung

Nicht ansässige Anbieter elektronischer Dienstleistungen müssen sich in Mosambik für die USt. registrieren, wenn sie steuerpflichtige Leistungen an Kunden im Land erbringen. Der Registrierungsprozess umfasst die folgenden Schritte:

1. Antragstellung: Nicht ansässige Anbieter müssen die USt.-Registrierung bei der Mozambique Revenue Authority beantragen.

2. Unterlagen: Der Antrag muss die einschlägigen Unterlagen enthalten, etwa den Nachweis der Unternehmensgründung und die Angabe eines lokalen Steuervertreters, sofern erforderlich.

3. Erteilung der USt.-Nummer: Nach der Registrierung erhält der Anbieter eine mosambikanische USt.-Nummer, die bei allen umsatzsteuerrelevanten Transaktionen zu verwenden ist.

Registriert sich ein nicht ansässiges Unternehmen nicht für USt.-Zwecke und benennt es keinen Steuervertreter in Mosambik, so wird das Unternehmen, das die Dienstleistungen erwirbt, bzw. der Leistungsempfänger für die Erfüllung der USt.-Pflichten verantwortlich – über die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.

Die Benennung des lokalen Steuervertreters erfolgt durch eine Vollmacht und muss der anderen Vertragspartei vor Durchführung des Geschäfts mitgeteilt werden.

Melde- und Compliance-Pflichten

Registrierte Steuerpflichtige müssen monatliche Umsatzsteuererklärungen einreichen. Diese Erklärungen umfassen:

  • Angaben zu den an Verbraucher in Mosambik erbrachten steuerpflichtigen Leistungen.
  • die im Meldezeitraum erhobene Umsatzsteuer.
  • Berichtigungen der Vorsteuer (sofern zutreffend).

Anbieter digitaler Dienstleistungen sollten regulatorische Aktualisierungen verfolgen und über Änderungen der USt.-Gesetze Mosambiks informiert bleiben, um die fortlaufende Compliance sicherzustellen.

Zahlungsprozess

USt.-Zahlungen müssen an die Mozambique Revenue Authority (Autoridade Tributária de Moçambique) über zugelassene lokale Kanäle geleistet werden. Verspätete Zahlungen unterliegen Sanktionen, einschließlich Zinsen. Nicht ansässige Anbieter können Zahlungen je nach den lokalen Bankvorschriften in Fremdwährung leisten.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der USt.-Vorschriften kann zu erheblichen Sanktionen führen, darunter:

· Bußgelder für verspätete oder unterlassene Registrierung

· Zinsen auf verspätete Zahlungen

· zusätzliche Sanktionen für unrichtige oder unvollständige Umsatzsteuererklärungen

Nichteinhaltung kann außerdem Reputationsschäden und mögliche Einschränkungen bei der Erbringung von Dienstleistungen in Mosambik nach sich ziehen.

Fazit

Mosambiks Ansatz zur Umsatzsteuer auf digitale Dienstleistungen spiegelt die Absicht wider, das Steuersystem zu modernisieren und Einnahmen aus der wachsenden digitalen Wirtschaft zu erschließen. Die Komplexität des Compliance-Prozesses stellt jedoch erhebliche Herausforderungen dar, insbesondere für nicht ansässige Unternehmen.

Um sich in diesem sich wandelnden Umfeld zurechtzufinden, sollten Unternehmen die dargelegten Regeln zu USt.-Registrierung, Meldung und Zahlung befolgen, um die Compliance sicherzustellen.

Quellen; PwC Mozambique , Mozambique Revenue Authority