Startseite
Erkunden Sie
Leitfäden

Länder-Steuerleitfäden

Alle Leitfäden Europa Amerika Asien-Pazifik Afrika

Mehrwertsteuer für Anfänger

Indirekte Steuern 101
Werkzeuge
Mehrwertsteuer-Rechner GST-Rechner Umsatzsteuer-Rechner Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Veranstaltungen Autoren DE

Übersichten

Gerichtsentscheidungen Experten-Einblicke 🔊CJEU Podcast

Steuerliche Updates

Alle Nachrichten Europa Amerika Asien-Pazifik Afrika

Themen

e-Invoicing Digital MwSt-Registrierung Steuerkonformität und Berichterstattung Tax Rates Nexus Tax Schemes Krypto Grenzüberschreitende Versorgung Zollbehörden ViDA Steuererklärungen

Indirekte Steuern

MEHRWERTSTEUER GST Umsatz- und Dienstleistungssteuer Verbrauchssteuer PST Umsatz- und Gebrauchssteuer Steuer auf digitale Dienstleistungen Verbrauchssteuer Japanische Verbrauchssteuer

Sonstige Steuern

Direkte Steuern
Startseite
Erfahren Sie mehr über Steuern
Steuer-Nachrichten Steuerliche Einblicke & Analysen Steuerleitfäden Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Mehrwertsteuer für Anfänger
Werkzeuge
Mehrwertsteuer-Rechner GST-Rechner Umsatzsteuer-Rechner VAT-Nummer-Prüfer
Veranstaltungen Autoren DE
Switzerland
Switzerland
Europa

Schweiz - Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes

June 18, 2024
Schweiz - Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes

Im Dezember 2023 kündigte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) an, dass das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) geändert wird. Eine der Änderungen, die bereits ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind, ist die Erhöhung des Mehrwertsteuer-Normalsatzes von 7,7 % auf 8,1 % und die Senkung der Sätze von 2,5 % auf 2,6 %.

Parallel zu dieser Änderung wird ab dem 1. Januar 2025 eine wichtige Neuerung eingeführt, die die Haftung der ausländischen Betreiber digitaler Plattformen betrifft, wenn der Ort der Leistung in der Schweiz liegt.

Digitale Plattformen und Mehrwertsteuergesetz

Mit der Änderung wurde auch ein neuer Begriff der digitalen Plattform in den nationalen Rahmen eingeführt: "Eine digitale Plattform ist eine elektronische Schnittstelle, die die Interaktion zwischen zwei oder mehreren Nutzern erleichtert, die online Waren oder Dienstleistungen liefern wollen."

Dem Beispiel der EU folgend, hat die ESTV das Konzept des "deemed supplier" für Transaktionen im elektronischen Handel eingeführt. Wenn die neuen Voraussetzungen erfüllt sind, gelten digitale Plattformen, die die Lieferung von Waren durch die Verbindung von Käufern und Verkäufern erleichtern, als "deemed suppliers" für die vom ursprünglichen Verkäufer getätigten Lieferungen.

Wenn eine oder mehrere der unten genannten Bedingungen erfüllt sind, wird der Betreiber der digitalen Plattform nicht als "deemed supplier" behandelt:

  • Wenn er nicht direkt oder indirekt am Bestellprozess beteiligt ist;

  • Wenn er keinen direkt mit dem Geschäft verbundenen Umsatz generiert;

  • wenn seine Rolle auf die Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Angebot beschränkt ist;

  • Wenn er nur Platz für Werbung zur Verfügung stellt;

  • Wenn sie ausschließlich Werbedienstleistungen anbietet;

  • Wenn sich ihre Funktion darauf beschränkt, Käuferinnen und Käufer auf andere elektronische Plattformen umzuleiten oder weiterzuleiten.

Auf Verlangen der ESTV, z.B. im Rahmen von Audits, sollte der DSB alle relevanten Informationen über die im Rahmen der Deemed-Supplier-Bedingungen übertragene Mehrwertsteuerpflicht und die damit verbundenen Umsätze mit entsprechenden Belegen vorlegen.

KMU und Mehrwertsteuergesetz

Gemäss den neuen Bestimmungen können auch kleine und mittlere Unternehmen jährliche Mehrwertsteuererklärungen einreichen, wodurch sich die Periodizität ihrer Berichterstattung verringern kann. Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. der steuerbare Jahresumsatz übersteigt nicht CHF 5'005'000;

  2. der Steuerpflichtige muss in den letzten drei Steuerperioden die Mehrwertsteuererklärungen vollständig und pünktlich eingereicht und alle Steuerforderungen bezahlt haben. Stammt die Steuerschuld aus einem kürzeren Zeitraum, berücksichtigt die ESTV die Zeiträume seit Beginn der Steuerpflicht.

Das MWST-Gesetz verpflichtet alle ausländischen Unternehmen, für die Erfüllung ihrer Verfahrenspflichten einen Steuervertreter mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz zu bestellen.

Das revidierte Gesetz erlaubt es der ESTV jedoch, auf die Ernennung eines Steuervertreters zu verzichten, wenn andere Mittel zur Erleichterung der Kommunikation mit dem ausländischen Steuerpflichtigen vorhanden sind.

Fazit

Das revidierte Mehrwertsteuergesetz bringt viele Änderungen mit sich, insbesondere für digitale Plattformen. Die Einführung des Konzepts des "deemed supplier" wird den E-Commerce-Sektor verändern und sich sowohl auf digitale Plattformen als auch auf in der Schweiz tätige Verkäufer auswirken.

Digitale Plattformen sollten bereits jetzt die Auswirkungen der Änderungen abschätzen und prüfen, ob sie als Lieferanten gelten werden.

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)

Was sind die jüngsten Änderungen der schweizerischen Mehrwertsteuersätze (MWST)?
Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 hat die Schweiz ihren Mehrwertsteuer-Normalsatz von 7,7% auf 8,1% erhöht. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wurde von 2,5 % auf 2,6 % angepasst, und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen stieg von 3,7 % auf 3,8 %.
Wie wirken sich diese Änderungen der Mehrwertsteuersätze auf Unternehmen und Verbraucher aus?
Die Unternehmen müssen ihre Preisstrukturen, Buchhaltungssysteme und Rechnungsstellungspraktiken an die neuen Mehrwertsteuersätze anpassen. Für die Verbraucher kann es aufgrund der höheren Mehrwertsteuersätze zu leichten Preissteigerungen bei Waren und Dienstleistungen kommen. Sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher ist es wichtig, sich dieser Änderungen bewusst zu sein, um die Einhaltung der Vorschriften und eine genaue Finanzplanung zu gewährleisten.
Welche Änderungen wurden in Bezug auf digitale Plattformen im Mehrwertsteuergesetz vorgenommen?
Ab dem 1. Januar 2025 hat die Schweiz das Konzept des "deemed supplier" für digitale Plattformen eingeführt, die die Lieferung von Waren erleichtern. Nach dieser Änderung gelten digitale Plattformen, die Transaktionen zwischen Käufern und Verkäufern ermöglichen, für MwSt.-Zwecke als Lieferanten, so dass sie für die Erhebung und Abführung der MwSt. auf diese Transaktionen verantwortlich sind. Plattformen gelten jedoch nicht als Anbieter, wenn sie nicht am Bestellvorgang beteiligt sind, keinen direkt mit dem Geschäft verbundenen Umsatz erzielen, nur Zahlungen abwickeln, Werbeflächen zur Verfügung stellen oder Käufer lediglich an andere Plattformen weiterleiten.
Welche Auswirkungen hat das revidierte Mehrwertsteuergesetz auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?
Das revidierte MWST-Gesetz erlaubt es KMU mit einem steuerbaren Jahresumsatz von höchstens CHF 5'005'000, eine jährliche MWST-Erklärung einzureichen, sofern sie alle Steuerforderungen in den letzten drei Steuerperioden vollständig und fristgerecht beglichen haben. Diese Änderung zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand für KMU zu verringern und ihnen eine effizientere Verwaltung ihrer Mehrwertsteuerpflichten zu ermöglichen.
Gibt es Änderungen bei der Bestellung von Steuervertretern für ausländische Unternehmen?
Ja, das revidierte Mehrwertsteuergesetz erlaubt es der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), ausländische Unternehmen von der Pflicht zur Bestellung eines Steuervertreters zu befreien, wenn alternative Möglichkeiten zur Erleichterung der Kommunikation mit dem ausländischen Steuerpflichtigen geschaffen werden. Diese Änderung zielt darauf ab, die Einhaltung der Vorschriften für in der Schweiz tätige ausländische Unternehmen zu vereinfachen.
Gibt es Änderungen bei der Bestellung von Steuervertretern für ausländische Unternehmen?
Ja, nach dem revidierten Mehrwertsteuergesetz ist die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) befugt, ausländische Unternehmen von der Pflicht zur Bestellung eines Steuervertreters in der Schweiz zu befreien. Diese Flexibilität gilt, wenn alternative Maßnahmen zur Erleichterung der Kommunikation zwischen der ESTV und dem ausländischen Steuerpflichtigen vorhanden sind. Solche Massnahmen können zuverlässige Systeme für die elektronische Kommunikation oder andere Formen des direkten Kontakts umfassen, die die Einhaltung der Vorschriften und eine effiziente Verwaltung gewährleisten. Diese Änderung vereinfacht die administrativen Pflichten für ausländische Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind.
Switzerland
Europa
SME's Tax Scheme
Einhaltung der Steuervorschriften
Digitale Dienste
Anbieter von digitalen Diensten
MEHRWERTSTEUER
Plattform Wirtschaft
E-Commerce
Digital

Mehrwertsteuer-Forscher, spezialisiert auf die Bereitstellung klarer, aktueller Erkenntnisse über indirekte Steuervorschriften und deren Einhaltung für unsere Website. Rasmus Laan

Ausgewählte Einblicke

Supreme Administrative Court of Lithuania Practice on Appealing Tax Administrator Decisions

Supreme Administrative Court of Lithuania Practice on Appealing Tax Administrator Decisions

🕝 May 19, 2025

The Rise of E-Invoicing in Asia: Regulatory Changes and Business Impact

🕝 May 7, 2025

How to Apply Reverse Charge VAT for SaaS Companies

🕝 May 6, 2025

VAT on Digital Services in Argentina: What Foreign Providers Must Know

🕝 May 2, 2025

Mehr Nachrichten von Switzerland

Erhalten Sie Echtzeit-Updates und Entwicklungen aus aller Welt, damit Sie informiert und vorbereitet sind.

Schweiz MwSt.-Richtlinien aktualisiert 2024 | Steuersätze, Einhaltung und Strafen
Switzerland

Schweiz MwSt.-Richtlinien aktualisiert 2024 | Steuersätze, Einhaltung und Strafen

February 24, 2025
3 Minuten
Erneute Erhöhung der Schweizer Mehrwertsteuer bis 2026: Was Unternehmen wissen müssen
Switzerland

Erneute Erhöhung der Schweizer Mehrwertsteuer bis 2026: Was Unternehmen wissen müssen

November 9, 2024
3 Minuten
Schweiz - Mehrwertsteuerreform vom Bundesrat gebilligt
Switzerland

Schweiz - Mehrwertsteuerreform vom Bundesrat gebilligt

September 11, 2024
3 Minuten
Schweiz - Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes
Switzerland

Schweiz - Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes

June 18, 2024
3 Minuten

Den Änderungen der Mehrwertsteuer immer einen Schritt voraus

Verpassen Sie nicht die entscheidenden Entwicklungen im Bereich der Mehrwertsteuer, die sich auf Ihr Unternehmen oder Ihre Praxis auswirken könnten.

Vielen Dank für Ihr Abonnement!
Sie können sich jederzeit wieder abmelden.
Mehrwertsteuer-Nachrichten Einblicke und Analysen Steuerleitfäden Veranstaltungen Über uns Förderer Autoren Beitragender werden
Datenschutzbestimmungen
EU Tax Reform Mehrwertsteuer-Nachrichten in Europa Mehrwertsteuer für digitale Plattformen Sales Tax GST EuGH-Urteile Elektronische Rechnungsstellung
hello@vatabout.com