Schweiz MwSt.-Richtlinien aktualisiert 2024 | Steuersätze, Einhaltung und Strafen
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Im Jahr 2024 hat die Schweizer Regierung mehrere Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes beschlossen und umgesetzt sowie weitere Änderungen der Mehrwertsteuerregeln und -vorschriften angekündigt. Im Anschluss an diese Änderungen hat die Eidgenössische Steuerverwaltung am 30. Januar einen Mehrwertsteuerleitfaden veröffentlicht, der entsprechend den jüngsten Gesetzesänderungen aktualisiert wurde.
Wie die Eidgenössische Steuerverwaltung mitteilt, richtet sich der Mehrwertsteuerleitfaden an alle relevanten Akteure wie Steuerfachleute, öffentliche Verwaltungen, Schulen, Medien und Privatpersonen.
Inhalt und Zweck des MWST-Leitfadens
Der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung herausgegebene Mehrwertsteuer-Leitfaden enthält wesentliche Informationen über die Schweizer Mehrwertsteuer, einschließlich ihres historischen Hintergrunds, ihrer Funktionsweise und anderer relevanter Informationen.
Obwohl die Änderungen der Mehrwertsteuersätze im letzten Jahr eingeführt wurden, unterstreicht der kürzlich veröffentlichte Mehrwertsteuerleitfaden, dass von 2018 bis 2024 der normale Mehrwertsteuersatz 7,7 %, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz 2,5 % und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,7 % beträgt. Ab dem 1. Januar 2024 liegen diese Sätze bei 8,1 %, 2,6 % bzw. 3,8 %. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen ist jedoch bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Der Mehrwertsteuerleitfaden erläutert auch allgemeine Bestimmungen, einschließlich der Vorschriften zur Bestimmung des Ortes der Lieferung und Leistung. Er behandelt Themen wie inländische Steuer und Gruppenbesteuerung, Vorsteuerabzug, Eingangssteuer, Einfuhrsteuer, Steuererhebung und Meldepflichten sowie Verjährungsfristen.
Schließlich wird in dem Leitfaden darauf hingewiesen, dass die Strafbestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes Straftatbestände wie Steuerhinterziehung und die Verletzung von Verfahrenspflichten detailliert definieren und die Strafen für solche Verstöße festlegen. Neben dem MWST-Gesetz kommen auch das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht und das Schweizerische Strafgesetzbuch bei Dienstleistungs- und Steuerbetrug, verwaltungsstrafrechtlicher Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung und Begünstigung zur Anwendung.
Der MWST-Leitfaden hebt drei Arten der Steuerhinterziehung hervor: Falsche Steuererklärungen mit oder ohne Steuerübertragungen, unrichtige Qualifizierung von steuerrelevanten Sachverhalten und Hinterziehung im Einfuhrsteuerveranlagungsverfahren oder Fälle von fehlenden, falschen oder ungenauen Angaben auf Anfrage.
Fazit
Der aktualisierte MWST-Leitfaden gibt einen Einblick in alle relevanten Änderungen der geltenden MWST-Vorschriften, was für alle Marktteilnehmer, ob in- oder ausländisch, hilfreich sein kann. Daher sollten sich alle Steuerpflichtigen, die in der Schweiz geschäftlich tätig sind, mit den Informationen des Leitfadens vertraut machen, da er alle Unklarheiten und Zweifel bezüglich der Mehrwertsteuervorschriften ausräumen kann.
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, Mehrwertsteuerüber

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