Erneute Erhöhung der Schweizer Mehrwertsteuer bis 2026: Was Unternehmen wissen müssen

Dieses Jahr markiert einen wichtigen Meilenstein für die Schweiz und ihr Mehrwertsteuersystem. Im Jahr 2024 wurden mehrere Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet und umgesetzt, darunter Regeln zur Definition digitaler Plattformen und deren Verpflichtung zur Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer als "deemed suppliers", die Anfang 2025 in Kraft treten werden. Außerdem wurden der Normalsatz und der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7,5 % auf 8,1 % bzw. von 2,5 % auf 2,6 % erhöht.
Nun wird eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuersätze bis 2026 erwartet.
Gründe für die Erhöhung und vorgeschlagene Sätze
Anfang dieses Jahres stimmte das Schweizer Stimmvolk der Initiative "Besser leben im Alter" zu, mit der ab Dezember 2026 die 13. jährliche Rente eingeführt werden soll. Als Teil eines Plans zur Umsetzung dieses Beschlusses kündigte der Schweizer Bundesrat eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze an, um die für die Finanzierung dieser Renten erforderlichen Mittel zu sichern, die im Jahr 2026 rund 4,2 Milliarden CHF (rund 4,96 Milliarden EUR) kosten könnten.
Daher schlug der Bundesrat eine Erhöhung des Mehrwertsteuer-Normalsatzes um 0,7 % vor, was bedeutet, dass der neue Mehrwertsteuer-Normalsatz bei 8,8 % liegen wird. Darüber hinaus wird auch der besondere Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 % auf 4,2 % angehoben, gefolgt vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 2,6 % auf 2,8 %.
Damit dieser Vorschlag Gesetz wird und im Januar 2026 in Kraft treten kann, muss zunächst das Schweizer Parlament bis spätestens März 2025 über die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze entscheiden, und dann muss im September die so genannte Volksabstimmung stattfinden.
Nach Schweizer Recht ist die Volksabstimmung Teil der Annahme und Umsetzung von Initiativen wie dieser. Nachdem das Parlament über die Initiative entschieden hat, wird der Bundesrat eine Verordnung erlassen, um den Vorschlag bei der nächsten Abstimmung zur Abstimmung zu stellen. Nach der Volksabstimmung wird die Initiative bei Annahme umgesetzt.
Fazit
Da es noch einiger Schritte bedarf, bis die Initiative in Kraft treten kann, steht der endgültige Entscheid über die Änderung der Mehrwertsteuersätze noch aus. In Anbetracht der Tatsache, dass das Volk die Einführung der 13. Rente bereits angenommen hat, sollte diese Maßnahme jedoch nicht in Frage gestellt werden.
Dennoch sollten Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind und dem Schweizer Mehrwertsteuerrecht unterliegen, die Entwicklung der Situation beobachten und sich auf Änderungen vorbereiten.
Quelle: Bundesrat - Das Portal der Schweizer Regierung, VATabout - Schweiz - Mehrwertsteuerreform vom Bundesrat gebilligt, VATabout - Schweiz - Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes,

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