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Schweiz - Mehrwertsteuerreform vom Bundesrat gebilligt

September 11, 2024
Schweiz - Mehrwertsteuerreform vom Bundesrat gebilligt

In einem vor einigen Monaten veröffentlichten Artikel über die Mehrwertsteuer haben wir die vorgeschlagenen Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes und ihre Auswirkungen auf digitale Plattformen erläutert. Nun hat der Bundesrat diese Änderungen verabschiedet und damit das Schweizer Mehrwertsteuerrecht an moderne Trends angepasst und besser auf die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft ausgerichtet.

Die Änderungen werden wie erwartet am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes

Zu den angenommenen Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes gehört die Vereinfachung der Steuerbefolgung für Steuerpflichtige, die für die Pauschalbesteuerung registriert sind. Dazu gehört auch die Abschaffung der Verpflichtung zur Aufzeichnung der Vorsteuer, was für KMUs eine administrative Erleichterung darstellen könnte.

Eine der wichtigsten Änderungen bezieht sich auf die Definition digitaler Plattformen und ihre Verpflichtung zur Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer, wodurch sie in die Position eines "deemed supplier" versetzt werden. Alle digitalen Plattformen, die mit der Lieferung von Waren und Dienstleistungen in Verbindung stehen, müssen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) auf deren Anfrage hin alle mehrwertsteuerrelevanten Informationen zur Verfügung stellen.

Außerdem wurden die Vorschriften über den Ort der Erbringung von Ferndienstleistungen, wie z. B. Online-Schulungen, geändert, so dass diese nun auf der Grundlage des Ortes des Empfängers besteuert werden. Auch die Vorschriften über den Ort der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung, Wissenschaft, Sport und Freizeit wurden geändert. Nach den neuen Vorschriften gilt bei diesen Dienstleistungen der Ort, an dem die Leistung erbracht wird, als Ort der Dienstleistung.

Der Ort der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisebüros und ähnlichen Dienstleistungen, die von ein und demselben Reisebüro erbracht werden, wurde ebenfalls geändert. Nunmehr gilt als Ort der Leistung der Ort, an dem die Person, die das Reisebüro betreibt, einen Sitz oder eine Betriebsstätte, einen Wohnsitz oder den Ort hat, von dem aus die Tätigkeit ausgeübt wird.

Darüber hinaus enthalten die verabschiedeten Änderungen eine Liste von mehrwertsteuerbefreiten medizinischen und Bildungsdienstleistungen.

Schlussfolgerung

Es war klar, dass die zuvor vorgeschlagenen Änderungen angenommen werden würden und dass Änderungen am schweizerischen Mehrwertsteuerrahmen unvermeidlich waren. Alle in der Schweiz tätigen digitalen Plattformen hatten genügend Zeit, um die vorgeschlagenen Änderungen zu bewerten und festzustellen, ob sie sie betreffen.

Da nun jedoch klar ist, dass ab 2025 neue Regeln gelten werden, müssen digitale Plattformen und andere betroffene Parteien, die sich nicht vorbereitet und die erforderlichen Änderungen vorgenommen haben, Anpassungen vornehmen, um die Mehrwertsteuerregeln einzuhalten.

Quelle: Der Bundesrat der Schweiz, Mehrwertsteuerüber

Was sind die wichtigsten Änderungen der Schweizer Mehrwertsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt?
Die Reform vereinfacht die Einhaltung der Steuervorschriften für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch die Abschaffung der Verpflichtung zur Aufzeichnung der Vorsteuer für diejenigen, die im Rahmen der Pauschalregelung für die Mehrwertsteuer registriert sind. Außerdem wird die Rolle der digitalen Plattformen neu definiert, indem sie als "deemed suppliers" bezeichnet werden, die für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich sind. Außerdem wurden die Vorschriften über den Ort der Erbringung von Ferndienstleistungen und bestimmten Vor-Ort-Dienstleistungen aktualisiert, um sie an den Standort des Empfängers anzupassen.
Wie wirkt sich die Reform auf die in der Schweiz tätigen digitalen Plattformen aus?
Digitale Plattformen, die die Lieferung von Waren und Dienstleistungen erleichtern, gelten nun als Anbieter und sind somit für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich. Sie sind außerdem verpflichtet, der Eidgenössischen Steuerverwaltung auf Anfrage mehrwertsteuerrelevante Informationen zu liefern.
Wie lauten die neuen Vorschriften über den Ort der Erbringung von Ferndienstleistungen?
Der Ort der Erbringung von Ferndienstleistungen, wie z. B. Online-Schulungen, wird nun durch den Standort des Empfängers bestimmt, wodurch sichergestellt wird, dass diese Dienstleistungen dort besteuert werden, wo sie verbraucht werden.
Wie wirkt sich die Reform auf KMU aus, die die Pauschalregelung für die Mehrwertsteuer nutzen?
KMU, die im Rahmen der Pauschalregelung für die Mehrwertsteuer registriert sind, profitieren von einer vereinfachten Einhaltung der Vorschriften, da sie keine Vorsteuer mehr ausweisen müssen, was den Verwaltungsaufwand verringert.
Gibt es Änderungen bei den Mehrwertsteuerbefreiungen für medizinische und erzieherische Dienstleistungen?
Ja, die Reform enthält eine Liste mehrwertsteuerbefreiter medizinischer und pädagogischer Dienstleistungen, in der klargestellt wird, welche Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Was sollten Unternehmen tun, um die neuen MwSt-Vorschriften einzuhalten?
Unternehmen, insbesondere digitale Plattformen und KMU, sollten ihre Tätigkeiten überprüfen und anpassen, um sich an die neuen, ab 1. Januar 2025 geltenden Mehrwertsteuerpflichten anzupassen. Es ist ratsam, sich von Steuerfachleuten beraten zu lassen, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
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Mehrwertsteuer-Forscher, spezialisiert auf die Bereitstellung klarer, aktueller Erkenntnisse über indirekte Steuervorschriften und deren Einhaltung für unsere Website. Rasmus Laan

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