Schweiz - Mehrwertsteuerreform vom Bundesrat gebilligt

In einem vor einigen Monaten veröffentlichten Artikel über die Mehrwertsteuer haben wir die vorgeschlagenen Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes und ihre Auswirkungen auf digitale Plattformen erläutert. Nun hat der Bundesrat diese Änderungen verabschiedet und damit das Schweizer Mehrwertsteuerrecht an moderne Trends angepasst und besser auf die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft ausgerichtet.
Die Änderungen werden wie erwartet am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die wichtigsten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes
Zu den angenommenen Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes gehört die Vereinfachung der Steuerbefolgung für Steuerpflichtige, die für die Pauschalbesteuerung registriert sind. Dazu gehört auch die Abschaffung der Verpflichtung zur Aufzeichnung der Vorsteuer, was für KMUs eine administrative Erleichterung darstellen könnte.
Eine der wichtigsten Änderungen bezieht sich auf die Definition digitaler Plattformen und ihre Verpflichtung zur Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer, wodurch sie in die Position eines "deemed supplier" versetzt werden. Alle digitalen Plattformen, die mit der Lieferung von Waren und Dienstleistungen in Verbindung stehen, müssen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) auf deren Anfrage hin alle mehrwertsteuerrelevanten Informationen zur Verfügung stellen.
Außerdem wurden die Vorschriften über den Ort der Erbringung von Ferndienstleistungen, wie z. B. Online-Schulungen, geändert, so dass diese nun auf der Grundlage des Ortes des Empfängers besteuert werden. Auch die Vorschriften über den Ort der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung, Wissenschaft, Sport und Freizeit wurden geändert. Nach den neuen Vorschriften gilt bei diesen Dienstleistungen der Ort, an dem die Leistung erbracht wird, als Ort der Dienstleistung.
Der Ort der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisebüros und ähnlichen Dienstleistungen, die von ein und demselben Reisebüro erbracht werden, wurde ebenfalls geändert. Nunmehr gilt als Ort der Leistung der Ort, an dem die Person, die das Reisebüro betreibt, einen Sitz oder eine Betriebsstätte, einen Wohnsitz oder den Ort hat, von dem aus die Tätigkeit ausgeübt wird.
Darüber hinaus enthalten die verabschiedeten Änderungen eine Liste von mehrwertsteuerbefreiten medizinischen und Bildungsdienstleistungen.
Schlussfolgerung
Es war klar, dass die zuvor vorgeschlagenen Änderungen angenommen werden würden und dass Änderungen am schweizerischen Mehrwertsteuerrahmen unvermeidlich waren. Alle in der Schweiz tätigen digitalen Plattformen hatten genügend Zeit, um die vorgeschlagenen Änderungen zu bewerten und festzustellen, ob sie sie betreffen.
Da nun jedoch klar ist, dass ab 2025 neue Regeln gelten werden, müssen digitale Plattformen und andere betroffene Parteien, die sich nicht vorbereitet und die erforderlichen Änderungen vorgenommen haben, Anpassungen vornehmen, um die Mehrwertsteuerregeln einzuhalten.

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