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Tschechische MwSt-Vorschriften 2025: Neue Vertreteranforderungen für ausländische Steuerpflichtige

July 1, 2025
Tschechische MwSt-Vorschriften 2025: Neue Vertreteranforderungen für ausländische Steuerpflichtige
Ausgewählte MwSt.-Berater

Die tschechische Finanzverwaltung hat eine Mitteilung für ausländische Steuerpflichtige veröffentlicht, in der sie an die am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Compliance-Anforderungen erinnert. In der Bekanntmachung werden die wichtigsten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes, die neuen Pflichten, die ausländische Steuerpflichtige mit Mehrwertsteuerregistrierung erfüllen müssen, sowie die Sanktionen für die Nichteinhaltung der geltenden Regeln und Vorschriften erläutert.

Auswirkungen auf ausländische Steuerpflichtige

Nach dem geänderten Mehrwertsteuergesetz müssen ausländische Steuerpflichtige, die sich in der Tschechischen Republik für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, einen Steuervertreter oder Bevollmächtigten benennen und eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung angeben. Die einzige Ausnahme von diesen Regeln gilt für mehrwertsteuerlich registrierte Steuerpflichtige, die ein Datenpostfach im Lande eröffnet haben, die keinen Bevollmächtigten benennen müssen.

Die Bekanntmachung enthält außerdem Informationen darüber, wer ein bevollmächtigter Vertreter oder Beauftragter sein kann, wobei betont wird, dass es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln kann, die über ein zugängliches Datenpostfach verfügt. Wenn der Steuerpflichtige seinen Bevollmächtigten aufgrund des Ablaufs der Vollmacht wechselt oder wenn das Datenpostfach des Steuerpflichtigen nicht mehr zugänglich ist, muss der Wechsel innerhalb von 30 Tagen vorgenommen werden.

Ausländische Steuerpflichtige, die diesen Anforderungen und Verpflichtungen nicht nachkommen, können mit einer Strafe von 1.000 CZK (ca. 40 EUR) für jeden Tag der Nichterfüllung belegt werden. Wie die Finanzverwaltung mitteilte, wurde die Übergangsfrist aufgrund von Unklarheiten bei der Auslegung der Mehrwertsteueränderungen bis zum 30. September 2025 verlängert.

Daher behalten bereits erteilte Vollmachten für Vertreter, die die aktualisierten Kriterien nicht erfüllen, bis zu diesem Datum ihre volle Gültigkeit. Während dieses Zeitraums wird die Finanzverwaltung keine Strafen oder andere Maßnahmen für die Nichteinhaltung dieser Vorschriften verhängen.

Schlussfolgerung

Der Hauptzweck der neuen Vorschriften besteht darin, die Kommunikation zwischen ausländischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung zu verbessern. Obwohl die festgelegten Strafen nicht hoch sind, werden sie täglich berechnet, was letztendlich zu einer erheblichen Geldstrafe für diejenigen führen kann, die die Vorschriften nicht einhalten. Diejenigen, die die Anforderungen nicht erfüllt haben, haben jedoch noch genügend Zeit, einen Vertreter oder Bevollmächtigten zu benennen und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Quelle: Finanzverwaltung

Was sind die neuen Anforderungen an die Einhaltung der Mehrwertsteuer in der Tschechischen Republik bis 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 müssen ausländische Steuerpflichtige, die in der Tschechischen Republik für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, einen Steuervertreter oder Bevollmächtigten benennen und eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung angeben.
Wer ist nach den neuen tschechischen MwSt-Vorschriften von der Beauftragung eines Steuervertreters befreit?
Ausländische Steuerpflichtige, die in der Tschechischen Republik ein offenes und zugängliches Datenpostfach haben, müssen keinen Bevollmächtigten benennen.
Was qualifiziert jemanden dazu, Steuerbevollmächtigter oder -vertreter zu sein?
Der Bevollmächtigte kann eine natürliche oder eine juristische Person sein, sofern sie über ein zugängliches Datenpostfach in der Tschechischen Republik verfügt.
Was geschieht, wenn ein ausländischer Steuerpflichtiger keinen Bevollmächtigten benennt?
Die Nichteinhaltung der Pflicht zur Ernennung eines Vertreters kann eine Strafe von 1.000 CZK (ca. 40 EUR) für jeden Tag der Nichteinhaltung zur Folge haben.
Gibt es eine Schonfrist für die Einhaltung der neuen Vorschriften?
Ja, aufgrund von Unklarheiten bei der Auslegung gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2025. Während dieser Zeit werden bei Nichteinhaltung keine Sanktionen verhängt.
Was sollten ausländische MwSt-Zahler tun, wenn die Ermächtigung ihres Bevollmächtigten abläuft?
Wenn die Vollmacht abläuft oder das Datenpostfach unzugänglich wird, muss der ausländische Steuerpflichtige innerhalb von 30 Tagen einen neuen Bevollmächtigten bestellen.
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Mehrwertsteuer-Forscher, spezialisiert auf die Bereitstellung klarer, aktueller Erkenntnisse über indirekte Steuervorschriften und deren Einhaltung für unsere Website. Rasmus Laan

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