In den vergangenen Jahren hat die vietnamesische Regierung mehrere Änderungen am Umsatzsteuergesetz vorgenommen. Sie führte die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer auf die Umsätze gebietsfremder E-Commerce-Anbieter und digitaler Plattformen ein, die diese Lieferungen ermöglichen.

Die Regierung hat neue Änderungen an den Umsatzsteuergesetzen vorgeschlagen und sie der Nationalversammlung zur Genehmigung vorgelegt, um diesen Bereich weiter zu regeln und dem Staatshaushalt zusätzliche Einnahmen zu sichern.

Vorgeschlagene Änderungen am Umsatzsteuergesetz

Die vorgeschlagenen Änderungen am Umsatzsteuergesetz sollen klarstellen, welche ausländischen Steuerpflichtigen im Bereich E-Commerce und digitale Plattformen den vietnamesischen Umsatzsteuervorschriften unterliegen.

Nach den vorgeschlagenen Änderungen sind ausländische Anbieter E-Commerce- oder plattformbasierte Unternehmen, die keine Betriebsstätte in Vietnam haben, aber an vietnamesische Verbraucher verkaufen. Die Betreiber digitaler Plattformen sind verpflichtet, die Umsatzsteuer im Namen dieser ausländischen Anbieter einzubehalten und abzuführen.

Neben diesen Klarstellungen schlagen die Änderungen neue anwendbare Umsatzsteuersätze vor: Statt der derzeitigen variablen prozentualen Sätze auf die von ausländischen Anbietern erzielten Umsätze sollen künftig je nach Art der Einkünfte entweder 10 %, 5 % oder eine Befreiung gelten.

Nach den aktuellen Regeln der variablen prozentualen Sätze zahlen ausländische Anbieter je nach Art ihrer Einkünfte Umsatzsteuer in Höhe von 5 %, 3 % oder 2 % oder sind befreit.

Darüber hinaus sehen die vorgeschlagenen Änderungen vor, dass ausländische Anbieter Steuerzahlungsnachweise zur Geltendmachung der Vorsteuer verwenden können. Eine gesonderte Verordnung wird die Inhalte und weiteren Anforderungen an diese Steuerzahlungsnachweise regeln.

Fazit

Die Nationalversammlung wird die vorgeschlagenen Änderungen voraussichtlich in der zweiten Novemberhälfte verabschieden, und die neuen Regeln sollen am 1. Juli 2025 in Kraft treten. Bis zur offiziellen Verabschiedung der Änderungen sollten ausländische Anbieter prüfen, ob und in welchem Umfang die neuen Regeln für sie gelten. Zudem sollten sich Betroffene auf die bevorstehende Umsetzung der neuen Vorschriften vorbereiten.

Quelle: EY