Vietnam - Vorübergehender Mehrwertsteuersatz bleibt ermäßigt

Am 28. Dezember 2023 wurde das Dekret 94/2023/ND-CP im Anschluss an den Beschluss Nr. 110/2023/QH15 erlassen, mit dem die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen, die zuvor einem Mehrwertsteuersatz von 10 % unterlagen, um 2 % gesenkt wurde, mit einigen Ausnahmen.
Das Dekret enthielt eine detaillierte Liste von Waren und Dienstleistungen, die nicht in den Genuss der 2 %igen MwSt-Ermäßigung kamen, die vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024 gelten sollte.
Am 30. Juni 2024 erließ die Regierung das Dekret Nr. 72/2024/ND-CP (Dekret 72), in dem die Politik der MwSt-Ermäßigung gemäß dem Beschluss Nr. 142/2024/QH15 der Nationalversammlung vom 29. Juni 2024 dargelegt wird und der MwSt-Satz vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 auf 8 % verlängert wird.
Anwendung der MwSt-Ermäßigung
Die MwSt-Ermäßigung wird einheitlich auf die Stufen Einfuhr, Herstellung, Verarbeitung und Handel angewandt.
Der Erlass 72 sieht eine Ermäßigung der Mehrwertsteuer um 2 % für Waren und Dienstleistungen vor, die derzeit einem Mehrwertsteuersatz von 10 % unterliegen, mit Ausnahmen für die in den Anhängen I, II und III genannten Waren und Dienstleistungen, darunter:
Telekommunikation, Bank- und Finanzdienstleistungen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobilien, Metalle und vorgefertigte Metallerzeugnisse, Bergbauerzeugnisse (außer Kohlebergbau), Koks, raffiniertes Erdöl und chemische Erzeugnisse;
Waren und Dienstleistungen, die der Verbrauchssteuer unterliegen; und
Informationstechnologie im Sinne des Gesetzes über Informationstechnologie.
Die MwSt-Ermäßigungen werden wie folgt umgesetzt:
Mehrwertsteuerzahler, die die Anrechnungsmethode anwenden, wenden einen Mehrwertsteuersatz von 8 % auf die Ausgangsrechnung an.
MwSt.-Zahler, die die direkte Methode anwenden, bei der die zu zahlende MwSt. als Prozentsatz des Umsatzes berechnet wird, wenden bei der Berechnung der MwSt. einen Abschlag von 20 % auf den Umsatz an.
Die Unternehmen müssen alle Käufe oder Verkäufe von Waren und Dienstleistungen, die für den ermäßigten Satz in Frage kommen, mit dem Formular Nr. 01 gemäß Anhang IV des Dekrets 72 zusätzlich zu ihrer regulären MwSt-Erklärung melden.
Fazit
Seit ihrer Einführung am 1. Januar 2024 hat die Mehrwertsteuerermäßigung von 2 % die Inputkosten für Unternehmen in verschiedenen Sektoren in Vietnam erheblich gesenkt. Steuererleichterungen wie diese fördern in der Regel den inländischen Verbrauch, unterstützen das Wirtschaftswachstum und erhalten die makroökonomische Stabilität.
Da die vietnamesische Regierung beschlossen hat, diese Politik zu verlängern, kann man davon ausgehen, dass sie sich positiv auf Unternehmen und Verbraucher ausgewirkt hat.
Quelle: Dekret 72/2024/ND-CP

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