Angola Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung ab 2025 für große Steuerzahler

Am 12. März unterzeichnete der angolanische Präsident das Präsidialdekret zur Festlegung von Regeln für die Ausstellung, Berichtigung, Stornierung, Aufbewahrung und Archivierung von Rechnungen, einschließlich elektronischer Rechnungen und steuerrelevanter Dokumente.
Das Dekret wurde am 20. März im Amtsblatt veröffentlicht, womit die sechsmonatige Frist für das Inkrafttreten des Dekrets begonnen hat. Die Umsetzung spezifischer Bestimmungen hängt jedoch von den zusätzlichen Rechtsvorschriften über technische Spezifikationen ab.
Zeitplan für die Umsetzung und Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für September 2025 vorgesehen. In den ersten 12 Monaten gilt die E-Invoicing-Pflicht für die größten Steuerpflichtigen und die staatlichen Lieferanten. Die Liste der größten Steuerpflichtigen ist öffentlich zugänglich. Ölgesellschaften, Banken und Finanzinstitute gelten aufgrund der Art ihrer Geschäftstätigkeit als große Steuerpflichtige.
Nach Ablauf der ersten 12 Monate, d. h. ab September 2026, gilt die E-Invoicing-Pflicht für alle Steuerpflichtigen im Rahmen der allgemeinen und vereinfachten Mehrwertsteuerregelung.
Unter die allgemeine Regelung fallen Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von mindestens 350 Mio. Kz (rund 381.000 USD) und Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit einem Jahresumsatz von mindestens 25 Mio. Kz (rund 27.000 USD). Die vereinfachte Regelung gilt für Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz zwischen 25 Mio. Kz und 350 Mio. Kz.
Bis zum Inkrafttreten der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung müssen jedoch alle Rechnungen, die sich auf Transaktionen im Wert von 25 Mio. Kz oder mehr beziehen, elektronisch oder über das Portal für Steuerzahler ausgestellt werden.
Neben diesen Steuerpflichtigen, die die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung erfüllen müssen, können sich auch andere Steuerpflichtige auf freiwilliger Basis für das System der elektronischen Rechnungsstellung anmelden, indem sie einen Antrag an die Allgemeine Steuerverwaltung Angolas stellen.
Schlussfolgerung
Während die größten Steuerpflichtigen sechs Monate Zeit haben, um sich auf die obligatorische Einführung der B2B- und B2G-Vorschriften und -Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung vorzubereiten, haben andere kleinere Steuerpflichtige mehr als genug Zeit, um sich auf den Übergang vorzubereiten und die Einhaltung der neu verabschiedeten Verordnung sicherzustellen.
Quelle: Präsidialdekret Nr. 71/25, Verordnung Nr. 1083/22 - Liste der großen Steuerzahler
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