Nach mehreren Jahren harter Arbeit hat Bulgarien schließlich ein Gesetz zur Einführung des Euro als offizielle Währung verabschiedet und das Gesetz über Kreditinstitute (Credit Institutions Act) geändert. Dies ist ein entscheidender Meilenstein, wobei zu beachten ist, dass weitere Schritte erforderlich sind, um diesen Prozess abzuschließen.
Eine der zentralen Aufgaben, die noch bevorstehen, ist die Anpassung aller Systeme im Zusammenhang mit Buchhaltung und Umsatzsteuer, einschließlich der Einführung von Sonderregelungen für die Übergangszeit vom BGN zum EUR.
Auswirkungen auf die Umsatzsteuer und die nächsten Schritte im Prozess
Der Ersatz einer Währung durch eine andere als offizielle Währung bringt für die Regierung und die übrigen Beteiligten besondere Herausforderungen mit sich. Eine dieser Herausforderungen ist die Berechnung und Meldung der Umsatzsteuer sowie die Preisauszeichnung für Waren und Dienstleistungen, die während der Übergangszeit angeboten werden.
Während der Übergangszeit müssen alle Unternehmen die Preise sowohl in BGN als auch in EUR ausweisen, wobei ein fester Umrechnungskurs anzuwenden ist. Die Einhaltung der Rundungsregeln während dieses Zeitraums, der 12 Monate ab dem Datum der Euro-Einführung dauern wird, ist erforderlich.
Zum Zeitpunkt der Einführung des EUR werden alle in BGN ausgewiesenen Bilanzen in den Buchhaltungssystemen in EUR umgerechnet, und alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in EUR neu berechnet. Sobald der EUR zur offiziellen Währung wird, werden zudem alle Einlagen, Ersparnisse und sonstigen Bankkonten in EUR umgestellt.
Die Steuerdokumente, einschließlich der Umsatzsteuererklärungen und -meldungen, weisen die Informationen in der Währung aus, die am Ende des Meldezeitraums offiziell galt. Da es jedoch eine Phase des Parallelumlaufs von BGN und EUR geben wird, werden alle Werte in den Umsatzsteuererklärungen und -meldungen während dieses Zeitraums in EUR ausgewiesen.
Wenn Unternehmen eine berichtigte Erklärung oder Meldung einreichen müssen, werden die Werte in der Währung ausgewiesen, die am Ende des Zeitraums offiziell galt, für den die berichtigte Erklärung oder das Dokument eingereicht wird.
Allerdings muss Bulgarien noch mehrere weitere Schritte unternehmen, bis es sein Ziel der Einführung des Euro als offizielle Währung erreicht. Dazu gehören die Gewährleistung der Preisstabilität des BGN im Verhältnis zum EUR, die Verabschiedung eines Beschlusses zur Einführung des Euro mit dem genauen Datum dieser historischen Veränderung sowie die Veröffentlichung weiterer relevanter Dokumente und Leitlinien für die während der Übergangszeit geltenden Regeln.
Fazit
Die bulgarische Regierung ist entschlossen, den EUR ab dem 1. Januar 2025 als offizielle Währung einzuführen. Ob dies innerhalb dieses Zeitrahmens gelingt oder sich verzögert, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Dennoch sollten sich alle in Bulgarien tätigen Unternehmen auf diese unvermeidliche Veränderung vorbereiten und ihre Systeme zur Preisauszeichnung in Geschäften und auf Websites, ihre Buchhaltungssysteme sowie ihre Systeme zur Umsatzsteuerberechnung anpassen.
Darüber hinaus wird empfohlen, Mitarbeiter, die direkt mit Verbrauchern arbeiten, entsprechend zu schulen – insbesondere, da es einen kurzen Zeitraum geben wird, in dem sowohl BGN als auch EUR im Umlauf sein werden.
Quelle: National Assembly Official Gazette No. 70, CMS, UniCredit Group

