Burkina Faso FEC E-Rechnungsstellung: Geltungsbereich, Zeitplan, Strafen

Anfang Januar hat das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen offiziell die zertifizierte elektronische Rechnung (FEC) eingeführt und damit einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem vollständig digitalen Rechnungsstellungssystem getan. Die Einführung der FEC ist jedoch nur der Beginn der Vorbereitungsphase, in der Unternehmen, Dienstleister und Behörden ihre Systeme an die neuen Anforderungen anpassen können.
Geltungsbereich und Zeitplan für die Umsetzung
Die FEC soll das 2017 eingeführte standardisierte Rahmenwerk für Steuerrechnungen durch die Einführung einer Echtzeit-Transaktionsüberwachung und einer vollständig digitalen Steuerdatenmeldung verbessern. Die Entscheidung, die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung voranzutreiben, folgt auf den erfolgreichen Pilotversuch im Jahr 2025. Darüber hinaus basiert sie auf einer soliden rechtlichen und technischen Grundlage, die durch das Finanzgesetz von 2025 und die Ministerialverordnung geschaffen wurde.
Um den neuen Anforderungen zu entsprechen, müssen Steuerpflichtige zertifizierte Lösungen für die Ausstellung von Rechnungen verwenden, indem sie entweder eine Zertifizierung für ihre eigenen Rechnungsstellungssysteme einholen oder sich auf zertifizierte Drittanbieter verlassen. Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung gilt für B2C-, B2B- und B2G-Transaktionen.
Die Einführung erfolgt in Phasen, wobei die erste Phase in erster Linie inländische Steuerpflichtige umfasst, sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die unter dem Standardsteuersystem tätig sind und deren Jahresumsatz ohne Steuern 50 Millionen XOF (ca. 76.200 EUR) erreicht oder übersteigt.
Insbesondere gelten bestimmte Ausnahmen für ausländische Unternehmen, die keine permanente Niederlassung in Burkina Faso haben, sowie für bestimmte Tätigkeitskategorien, darunter nichtkommerzielle oder industrielle Rechnungsstellung der Regierung, Luftverkehrsunternehmen und städtische öffentliche Personenverkehrsunternehmen.
Der Zeitplan für die Umsetzung begann am 6. Januar 2026 mit der offiziellen Einführung des Systems. Von diesem Datum bis zum 1. Juli 2026 liegt der Schwerpunkt auf vorbereitenden Maßnahmen, darunter die laufende Kommunikation durch die Steuerbehörden, die Zertifizierung von Abrechnungs- und Rechnungsstellungssoftware sowie Schulungs- und Sensibilisierungsinitiativen für Unternehmen, die von den neuen Verpflichtungen betroffen sind. Ab dem 1. Juli wird die Verwendung des FEC für Unternehmen, die unter die erste Umsetzungsphase fallen, obligatorisch.
Fazit
Der aktuelle Zeitplan für die Umsetzung umfasst nur die erste Phase, während andere Gruppen von Steuerpflichtigen, die diesen Vorschriften unterliegen, voraussichtlich in den weiteren Einführungsphasen einbezogen werden. Die Steuerbehörde muss jedoch noch den Umfang und den Zeitplan festlegen. Wer die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung nicht einhält, muss je nach Schwere des Verstoßes mit Strafen zwischen 500.000 XOF (ca. 760 EUR) und 2 Millionen XOF (ca. 3.050 EUR) rechnen.
Quelle: Haushaltsgesetz 2025 von Burkina Faso, Generaldirektion Steuern – FEC-Dokumente
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