Islands Meldevorschriften für digitale Plattformen: Wichtige Fristen und Anforderungen
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Ende Dezember letzten Jahres veröffentlichte das isländische Justizministerium die Verordnung über die Verpflichtung von Betreibern digitaler Plattformen, über die Vermietung von Immobilien und beweglichen Sachen sowie den Verkauf von Waren und Dienstleistungen Bericht zu erstatten. Die Verordnung, die auf dem OECD-Modell für die Berichterstattung durch elektronische Plattformen in der Sharing Economy basiert, trat am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt für die Berichterstattung für das Kalenderjahr 2025 und die folgenden Kalenderjahre.
Auswirkungen auf die Betreiber von digitalen Plattformen
Die erste Meldefrist ist der 20. Januar 2026. Zu diesem Zeitpunkt müssen in- und ausländische Betreiber digitaler Plattformen gesammelte und überprüfte Daten von Plattformverkäufern melden, wie z. B. Steueridentifikations- und Umsatzsteuernummern. Plattformen, die die Vermietung von Immobilien, den Transport, den Verkauf von Waren und persönliche Dienstleistungen ermöglichen, unterliegen dieser Meldepflicht.
Die Verordnung, die die Datenerhebungs- und Meldepflichten vorschreibt, enthält keinen Schwellenwert, was bedeutet, dass die Vorschriften für alle Plattformbetreiber gelten, unabhängig von ihrer Größe und ihren Einnahmen.
Darüber hinaus verpflichten die Verordnungen die digitalen Plattformen, die Konten von Verkäufern zu schließen und sie daran zu hindern, sich erneut auf der Plattform zu registrieren, wenn der Verkäufer die angeforderten Daten nicht innerhalb von 60 Tagen nach der ersten Aufforderung durch die Plattform übermittelt. Der Verkäufer muss so lange von der Plattform gesperrt bleiben, bis er der Plattform die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.
Fazit
Etablierte meldepflichtige digitale Plattformen hatten ab Einführung der Regelung acht Tage Zeit, um die isländische Steuerbehörde über ihre Plattformen zu informieren. Die gleiche Frist gilt für alle neu gegründeten meldepflichtigen Plattformen, d. h. wenn eine Plattform, die unter die Regelung fällt, ihren Betrieb in Island aufnimmt, hat sie acht Tage Zeit, um das Formular RSK 5.52 an die isländische Steuerbehörde zu senden.
Mit der Umsetzung dieser Regeln hat Island seine nationalen Gesetze und Vorschriften an die OECD-Musterregeln und den DAC7 der EU angeglichen und schließt sich damit Ländern wie Kanada, Australien, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich an, die diese Regeln bereits umgesetzt haben.
Quelle: Ministerium der Justiz, Finanzamt und Zoll

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