Online-Mehrwertsteuerregistrierung in Island jetzt über die Website der Steuerbehörde verfügbar
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Ende März gab die isländische Steuerbehörde bekannt, dass die Online-Registrierung der Mehrwertsteuer und der Lohn- und Gehaltsabrechnung über die Website der Steuerbehörde verfügbar ist. Die Ankündigung auf der Website der Steuerbehörde enthält wichtige Informationen für Einzelpersonen und Unternehmen, die sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen wollen, z. B. wo sie auf die Anwendung zugreifen können und welche Dokumente für die Registrierung erforderlich sind.
Nach der Verabschiedung der Verordnung über die Meldepflicht von Betreibern digitaler Plattformen für die Vermietung von Immobilien und beweglichen Gütern sowie den Verkauf von Waren und Dienstleistungen ist dies die zweite wichtige Ankündigung im vergangenen Monat, die die Bemühungen der Regierung zur Modernisierung der steuerbezogenen Dienstleistungen und des gesamten Steuersystems verdeutlicht.
Auswirkungen für Steuerpflichtige
Privatpersonen, die sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen wollen oder müssen, können die Anwendung auf der speziellen Website der Steuerbehörde aufrufen, nachdem sie sich mit ihrer elektronischen ID oder ihrem Webschlüssel angemeldet haben. Unternehmen können auf das Registrierungsportal zugreifen, indem sie sich mit der Website oder dem Lieferschlüssel des Unternehmens oder mit den elektronischen Anmeldedaten einer Person anmelden, die für das Unternehmen bevollmächtigt ist.
Neu gegründete Unternehmen, die keinen Zugang zu den Anmeldedaten haben, können bei der Steuerbehörde einen Antrag auf einen Web- oder Zustellschlüssel stellen.
Steuerpflichtige müssen Berichte und Erklärungen für die überfälligen Zeiträume vorlegen, wenn sich der Antrag auf eine rückwirkende Registrierung bezieht, d.h. auf eine Registrierung mit rückwirkendem Gültigkeitsdatum. Wenn die Ausgaben in den ersten 12 Monaten höher sind als die Einnahmen, müssen die Steuerpflichtigen mit dem Antrag außerdem einen aufgeschlüsselten Betriebshaushalt als Beleg einreichen.
Fazit
Das Online-Mehrwertsteuer- und Lohnsummenregistrierungssystem sollte das Registrierungsverfahren für Privatpersonen und Unternehmen vereinfachen. Steuerpflichtige, insbesondere solche, die eine rückwirkende Registrierung einreichen, müssen sich jedoch der Anforderungen bewusst sein, die an die Vorlage von Belegen für überfällige Zeiträume gestellt werden. Alle Steuerpflichtigen, die das Online-Registrierungsverfahren abschließen, erhalten eine Bestätigung in der digitalen Inbox des Regierungsportals.
Quelle: Isländische Steuerbehörde, Mehrwertsteuerüber

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