Kasachstan: Mehrwertsteuerregeln für ausländische E-Commerce-Unternehmen 2026

Die kasachische Regierung, insbesondere der staatliche Steuerausschuss, hat eine öffentliche Konsultation über die vorgeschlagene Maßnahme zur bedingten Mehrwertsteuerregistrierung für ausländische oder nicht ansässige Steuerpflichtige, die im Bereich des elektronischen Handels, insbesondere über Online-Marktplätze, tätig sind, eingeleitet. Darüber hinaus enthält der vorgeschlagene Text Ergänzungen und Klarstellungen zu der bestehenden Regelung für die bedingte Mehrwertsteuerregistrierung.
Auswirkungen auf ausländische Steuerpflichtige
Die vorgeschlagenen Maßnahmen, die voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft treten werden, sehen die Einrichtung eines Registers für ausländische Steuerpflichtige vor, das vom staatlichen Steuerausschuss geführt wird. Um in das Register aufgenommen zu werden, müssen ausländische Steuerpflichtige ein Bestätigungsschreiben mit den erforderlichen Angaben beim Staatlichen Steuerausschuss einreichen. Ausländische Steuerpflichtige müssen das Bestätigungsschreiben innerhalb eines Monats nach dem Datum der ersten Zahlung, die sie von einem kasachischen Verbraucher für ihre Waren oder Dienstleistungen erhalten haben, einreichen.
Sollten sich nach Abschluss des Registrierungsverfahrens nennenswerte Änderungen an den erforderlichen Angaben ergeben, müssen ausländische Steuerpflichtige diese Änderungen innerhalb von 10 Arbeitstagen melden. Wichtig ist, dass ausländische Steuerpflichtige, die bereits für die Mehrwertsteuer registriert sind, sich nicht erneut registrieren lassen oder das Registrierungsverfahren erneut durchlaufen müssen.
Allerdings gibt es einige zusätzliche Änderungen bei der Definition von Online-Marktplätzen. Der Anwendungsbereich der Vorschriften wurde auf Vermittlungsdienstleistungen zur Erleichterung des Verkaufs, der Auftragsabwicklung und der Zahlungen ausgeweitet, was bedeutet, dass sich mehr internationale Unternehmen in Kasachstan für die Mehrwertsteuer registrieren lassen müssen.
Schlussfolgerung
Ausländische Steuerpflichtige, die über Online-Marktplätze Transaktionen im elektronischen Handel tätigen, einschließlich Vermittler, unterliegen in Kasachstan neuen Registrierungsanforderungen. Wie im Steuergesetzbuch festgelegt, riskieren diejenigen, die diese geänderten Regeln und Anforderungen nicht erfüllen, dass ihnen der Zugang zu den lokalen Verbrauchern verwehrt wird.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahmen zu einer besseren Automatisierung der Geschäftsprozesse und zur Verringerung der Schattenwirtschaft beitragen werden. Da sich mehr Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, werden die Steuereinnahmen für den Staatshaushalt steigen.

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