Kasachstan legt Mehrwertsteuerregeln für ausländische Online-Unternehmen fest

Am 28. Oktober 2025 gab das kasachische Finanzministerium bekannt, dass die Regeln für die bedingte Registrierung von nicht ansässigen Unternehmen, die über eine Internetplattform tätig sind und Waren oder Dienstleistungen im Land verkaufen, angenommen wurden und am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Das Registrierungsverfahren wird vom staatlichen Steuerausschuss des Finanzministeriums (Ausschuss) verwaltet, der für die Führung eines Registers dieser ausländischen Unternehmen zuständig ist.
Der Anwendungsbereich der Regeln für die bedingte Mehrwertsteuerregistrierung
Um das Registrierungsverfahren abzuschließen, müssen ausländische Unternehmen innerhalb eines Monats nach Erhalt der ersten Zahlung eines in Kasachstan ansässigen Verbrauchers ein notariell beglaubigtes Bestätigungsschreiben über das integrierte Steuerverwaltungssystem beim Komitee einreichen.
Das Bestätigungsschreiben enthält die wichtigsten Unternehmensinformationen, mit Ausnahme der Unternehmensidentifikationsnummer (BIN), und wird von notariell beglaubigten und übersetzten Dokumenten begleitet, die die rechtliche und steuerliche Registrierung des Unternehmens in seinem Heimatland belegen, sowie von der Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters, das Schreiben einzureichen. Sobald der Ausschuss das Bestätigungsschreiben erhält, leitet er es an das Justizministerium weiter, das innerhalb eines Arbeitstages eine BIN zuteilt.
Nach Erhalt der BIN trägt der Ausschuss das Unternehmen innerhalb von drei Arbeitstagen in das offizielle Online-Register ein, und die BIN wird im Bestätigungsschreiben angegeben. Ausländische Unternehmen sind verpflichtet, den Ausschuss innerhalb von zehn Arbeitstagen über Änderungen ihrer registrierten Daten zu informieren, woraufhin der Ausschuss das Register innerhalb von drei Arbeitstagen aktualisiert.
Schlussfolgerung
Die veröffentlichten Vorschriften enthalten auch eine Liste von 16 Schlüsselinformationen, die ein Register ausländischer Unternehmen, die über eine Internetplattform auf dem Gebiet Kasachstans tätig sind, enthalten muss, sowie die Form, in der das Bestätigungsschreiben eingereicht werden muss. Nach den neuen Vorschriften gelten ausländische Unternehmen ab dem Zeitpunkt als mehrwertsteuerpflichtig, an dem sie die erste Zahlung für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an lokale Verbraucher erhalten.
Quelle: Reference Control Bank of Regulatory Legal Acts of the Republic of Kazakhstan
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