Kroatien führt obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung ein: Einführung 2026 und öffentliche Konsultation

Anfang dieses Jahres kündigte der kroatische Vizepremierminister das Regierungsprojekt Fiskalisierung 2.0 an, das die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) vorsieht, die im nächsten Jahr beginnen soll.
Als Teil des Prozesses zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung hat das Finanzministerium eine öffentliche Konsultation zu den vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über die Fiskalisierung von Bargeldtransaktionen (Fiskalisierungsgesetz) eröffnet.
Vorgeschlagene Änderungen des Fiskalisierungsgesetzes
Das Fiskalisierungsgesetz wurde 2012 verabschiedet, trat am 1. Januar 2013 in Kraft und wurde seither mehrfach geändert. Seine Umsetzung bedeutete die Einführung der Echtzeit-Meldung von bar bezahlten Transaktionen. Die Fiskalisierung umfasst jedoch nur einen Teil der Daten über die realisierten Umsätze, vor allem für B2C-Transaktionen, die mit Bargeld oder Karten bezahlt werden, die aus Sicht der Fiskalisierung als Bargeld behandelt werden.
Im Jahr 2019 führte Kroatien im Rahmen des Projekts Fiscalization 2.0 Regeln und Vorschriften für die obligatorische Ausstellung und Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form für B2C-Transaktionen ein. Jetzt findet die zweite Phase des Projekts statt, und der Schwerpunkt liegt auf der Festlegung von Regeln und Vorschriften für die Umsetzung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich und der Vereinheitlichung der Steuerverfahren für B2C-, B2G- und B2B-Transaktionen in einer einzigen Verordnung.
Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten den Zeitplan für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung. Ab dem 1. September 2025 können Steuerpflichtige Systeme für den elektronischen Rechnungsaustausch und die elektronische Berichterstattung testen.
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen am 1. Januar 2026 mit dem Austausch und der Meldung elektronischer Rechnungen für B2B-Umsätze beginnen. Steuerpflichtige, die B2C-Rechnungen über den Endverbrauch ausstellen, müssen ebenfalls jede Transaktion melden, unabhängig von der Zahlungsmethode.
Der 1. Januar 2026 ist auch das Datum, ab dem nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, wie Städte, Gemeinden und Landkreise, elektronische Rechnungen akzeptieren müssen. Diese Einrichtungen haben jedoch bis zum 1. Januar 2027 Zeit, ein System für die Ausstellung elektronischer Rechnungen einzuführen.
Schlussfolgerung
Wie das Finanzministerium erklärte, dürfte die Einführung des Systems für die elektronische Ausstellung von Rechnungen zahlreiche Vorteile in Form von Zeitersparnis bei der Bearbeitung und Übermittlung von Rechnungen sowie einer Verringerung des Verwaltungsaufwands für Steuerpflichtige und zuständige Regierungsstellen mit sich bringen. Darüber hinaus betonte das Ministerium, dass mehr als zehn Steuererklärungsformulare wegfallen werden, sobald das System eingeführt ist.
Darüber hinaus schätzt das Ministerium, dass die kroatischen Steuerpflichtigen durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands mehr als 120 Mio. EUR einsparen werden. Nichtsdestotrotz wird die Umsetzung eines neuen Rechtsrahmens eine bessere Überwachung der Steuerpflichtigen gewährleisten.

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