Kroatiens Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle steigt bis 2025 auf 60.000 Euro

Das kroatische Mehrwertsteuersystem wird Anfang 2025 einige Neuerungen erfahren, da die Schwelle für die Mehrwertsteuerregistrierung erhöht wird. Die Entscheidung, den Schwellenwert für die Mehrwertsteuer zu erhöhen, wurde im September bekannt gegeben, als die kroatische Regierung einen Gesetzesentwurf für das Mehrwertsteuergesetz veröffentlichte.
Die Anhebung der Mehrwertsteuerregistrierungsschwelle ist Teil einer umfassenderen Steuerreform, die auch Änderungen bei anderen Steuern vorsieht. Dazu gehören die Einführung einer Immobiliensteuer pro Quadratmeter, die Steuerbefreiung nach sozialen Kriterien, die Anhebung des Pauschalsatzes für Betten in Abhängigkeit vom Tourismusentwicklungsindex, die Senkung der Höchstsätze für niedrigere und höhere Einkommensteuersätze und die Befreiung von Rückkehrern von der Einkommensteuer für fünf Jahre.
Auswirkungen auf das kroatische MwSt.-System
Am 1. Januar 2025 wird der Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung von 40.000 EUR auf 60.000 EUR angehoben. Die Zahl der mehrwertsteuerlich registrierten Steuerpflichtigen wird voraussichtlich auf etwa 7.500 sinken. Es ist jedoch zu beachten, dass diejenigen, die sich freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, mindestens drei Jahre lang im System bleiben müssen.
Interessanterweise war der erste Vorschlag, die Mehrwertsteuerschwelle auf 50.000 EUR anzuheben. Im November bestätigte der Finanzminister jedoch, dass der neue Schwellenwert 60.000 EUR betragen wird.
Diejenigen, die für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, weil sie den Schwellenwert von 40.000 EUR überschritten haben, aber unter dem neuen Schwellenwert liegen, werden nicht automatisch aus dem Mehrwertsteuersystem abgemeldet. Steuerpflichtige, die sich abmelden möchten, um ihre Verwaltungspflichten und -kosten zu verringern, müssen bis zum 15. Januar 2025 einen Antrag auf Abmeldung bei den Steuerbehörden einreichen.
Dagegen müssen diejenigen, deren Jahresumsatz diesen Schwellenwert überschreitet, bis zu diesem Datum ein Formular für die MwSt-Registrierung einreichen.
Schlussfolgerung
Steuerpflichtige sollten ihre Jahresumsätze überprüfen, um festzustellen, ob sie den Schwellenwert überschreiten. Ist dies der Fall, sollten sie sich auf die Registrierung oder die mögliche Abmeldung vom Mehrwertsteuersystem vorbereiten. Ein wichtiger Schritt in diesem Prozess ist die Einhaltung des Stichtags, des 15. Januar, für die Einreichung der Registrierungs- oder Abmeldeformulare.
Quelle: KPMG, Steuernund, Večernji List

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