Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über das Umsatzsteuersystem in Griechenland, das für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen im Land verkaufen, unverzichtbar ist.
USt.-Informationen
Aktuelle USt.-Sätze in Griechenland
Normalsatz: 24 %
Ermäßigte Sätze: 13 % und 6 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen, darunter Lebensmittel, Arzneimittel und Personenbeförderung.
Jüngste Änderungen
- Verlängerung der ermäßigten USt.-Sätze: Griechenland hat die Anwendung ermäßigter USt.-Sätze verlängert, insbesondere für die Inseln Chios, Kos, Leros, Lesbos und Samos, die nun von besonders ermäßigten Sätzen profitieren, um die wirtschaftliche Erholung in diesen Gebieten zu unterstützen.
- Neueinstufung von Waren und Dienstleistungen: Eine breite Palette von Waren und Dienstleistungen, darunter einige Lebensmittel und Restaurantdienstleistungen, kommt nun für diese ermäßigten Sätze infrage, was sie sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher erschwinglicher macht.
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen: Im Anschluss an die EU-Richtlinie 2016/1065 des Rates hat Griechenland sein Umsatzsteuergesetz aktualisiert, um die Behandlung von Gutscheinen klarer zu regeln. Die Richtlinie unterscheidet zwischen Einzweckgutscheinen, die beim Verkauf besteuert werden, und Mehrzweckgutscheinen, die bei der Einlösung besteuert werden.
- Regel der tatsächlichen Nutzung und Auswertung: Diese Regel wurde angewandt, um den Ort der Besteuerung für bestimmte Dienstleistungen anzupassen, etwa die kurzfristige Vermietung von Sportbooten, um sicherzustellen, dass die Umsatzsteuer dort erfasst wird, wo die Dienstleistungen tatsächlich genutzt werden.
Schwellenwerte für die USt.-Registrierung
- Ansässige Unternehmen: In der Regel müssen sich ansässige Unternehmen in Griechenland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn ihr jährlicher steuerpflichtiger Umsatz 10.000 € übersteigt. Dieser Schwellenwert gilt für den Gesamtwert der steuerpflichtigen Leistungen.
- Nicht ansässige Unternehmen: Für nicht ansässige Unternehmen gibt es grundsätzlich keinen Schwellenwert; sie müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren, wenn sie steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen in Griechenland erbringen, unabhängig vom Umsatz.
- Innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und B2C-Dienstleistungen: Im Rahmen der EU-weit im Juli 2021 eingeführten Regeln ist der Schwellenwert für Fernverkäufe von Waren und bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen in der EU auf 10.000 € festgesetzt. Oberhalb dieses Schwellenwerts ist eine USt.-Registrierung im Land des Kunden (einschließlich Griechenland) erforderlich.
- Nicht in der EU ansässige Anbieter elektronisch erbrachter Dienstleistungen: Nicht in der EU ansässige Unternehmen, die elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Verbraucher in Griechenland erbringen, müssen sich unabhängig vom Betrag im Rahmen der Nicht-Union-Regelung des One-Stop-Shop (OSS) für die Umsatzsteuer registrieren.
Verfahren und erforderliche Unterlagen für die USt.-Registrierung:
- Antrag: Unternehmen können die USt.-Registrierung über das TAXISnet -System beantragen, das Online-Portal der griechischen Steuerbehörde.
- Unterlagen: Zu den erforderlichen Unterlagen gehören in der Regel ein Identitätsnachweis, Angaben zum Unternehmen (etwa die Satzung) und ein Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit in Griechenland.
Fiskalvertreter in Griechenland
Nicht-EU-Unternehmen müssen für USt.-Zwecke häufig einen Fiskalvertreter in Griechenland bestellen. Dieser Vertreter übernimmt die USt.-Registrierung, die Abgabe der Erklärungen und die Kommunikation mit den Steuerbehörden.
Offizielle Registrierungsportale
TAXISnet: Dies ist das wichtigste elektronische System für steuerbezogene elektronische Dienste in Griechenland, einschließlich USt.-Registrierung und -Meldung.
USt.-Meldung und -Zahlung
- Fälligkeitstermine: Monatlich für große Unternehmen und vierteljährlich für kleinere Unternehmen.
- Meldeverfahren: Elektronische Übermittlung über das TAXISnet-System.
- Zahlungsmethoden: Banküberweisungen und Online-Zahlungssysteme werden weithin akzeptiert.
Übliche USt.-Abzüge und -Befreiungen
- Eine detaillierte Liste der abzugsfähigen Ausgaben und umsatzsteuerbefreiten Leistungen finden Sie auf der Website des griechischen Finanzministeriums.
Umsatzsteuer für international tätige Unternehmen
- Ein- und Ausfuhren: Vorschriften zur Umsatzsteuer im internationalen Handel, insbesondere innerhalb der EU.
- E-Commerce: USt.-Aspekte für Online-Unternehmen, die in Griechenland ansässig sind oder an griechische Verbraucher verkaufen.
Weitere Ressourcen
Offizielle Leitlinien finden Sie auf der Website des griechischen Finanzministeriums.

