VAT Tax Guide für Griechenland

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über das Mehrwertsteuersystem in Griechenland, der für Unternehmen, die im Land Waren und Dienstleistungen verkaufen, von grundlegender Bedeutung ist.
Informationen zur Mehrwertsteuer
Aktuelle Mehrwertsteuersätze in Griechenland
Normalsatz: 24 %.
Ermäßigte Sätze: 13 % und 6 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen, einschließlich Lebensmitteln, Arzneimitteln und Personenbeförderung.
Jüngste Änderungen
Ausweitung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze: Griechenland hat die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze ausgeweitet, insbesondere für die Inseln Chios, Kos, Leros, Lesbos und Samos, die nun von besonders ermäßigten Sätzen profitieren, um die wirtschaftliche Erholung in diesen Gebieten zu unterstützen.
Neueinstufung von Waren und Dienstleistungen: Eine breite Palette von Waren und Dienstleistungen, einschließlich einiger Lebensmittel und Restaurantdienstleistungen, kommen nun für diese ermäßigten Sätze in Frage, wodurch sie für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen erschwinglicher werden.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen: Im Anschluss an die Richtlinie 2016/1065 des EU-Rates hat Griechenland sein Mehrwertsteuergesetzbuch aktualisiert, um die Behandlung von Gutscheinen klarer zu regeln. Die Richtlinie unterscheidet zwischen Einzweck-Gutscheinen, die am Verkaufsort besteuert werden, und Mehrzweck-Gutscheinen, die bei der Einlösung besteuert werden.
Effective Use and Enjoyment Rule: Diese Regel wurde angewandt, um den Ort der Besteuerung für bestimmte Dienstleistungen, wie z. B. das kurzfristige Leasing von Sportbooten, anzupassen und sicherzustellen, dass die Mehrwertsteuer dort verbucht wird, wo die Dienstleistungen tatsächlich verbraucht werden.
Schwellenwerte für die Mehrwertsteuerregistrierung
Ansässige Unternehmen: In der Regel müssen sich in Griechenland ansässige Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn ihr jährlicher steuerpflichtiger Umsatz 10.000 € übersteigt. Dieser Schwellenwert bezieht sich auf den Gesamtwert der steuerpflichtigen Leistungen.
Nicht-ansässige Unternehmen: Für gebietsfremde Unternehmen gibt es in der Regel keinen Schwellenwert; sie müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn sie in Griechenland steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen liefern, unabhängig vom Umsatz.
EU-interne Fernverkäufe von Waren und B2C-Dienstleistungen: Im Rahmen der EU-weiten Vorschriften, die im Juli 2021 in Kraft treten, wird der Schwellenwert für Fernverkäufe von Waren und bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU auf 10.000 EUR festgelegt. Bei Überschreiten dieses Schwellenwerts ist eine MwSt-Registrierung im Land des Kunden (einschließlich Griechenland) erforderlich.
Nicht in der EU niedergelassene Erbringer von elektronisch erbrachten Dienstleistungen: Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Verbraucher in Griechenland erbringen, müssen sich unabhängig von der Höhe des Betrages im Rahmen des One-Stop-Shop-Systems (OSS) für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen, das nicht in der Union gilt.
Verfahren und erforderliche Unterlagen für die MwSt-Registrierung:
Antrag: Unternehmen können die MwSt-Registrierung über das TAXISnet-System , das Online-Portal der griechischen Steuerbehörde, beantragen.
Unterlagen: Zu den erforderlichen Unterlagen gehören in der Regel ein Identitätsnachweis, Angaben zum Unternehmen (z. B. die Satzung) und ein Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit in Griechenland.
Steuerbeauftragter in Griechenland
Nicht-EU-Unternehmen müssen für Mehrwertsteuerzwecke häufig einen Steuervertreter in Griechenland benennen. Dieser Vertreter kümmert sich um die Mehrwertsteuerregistrierung, die Abgabe der Steuererklärungen und die Kommunikation mit den Steuerbehörden.
Offizielle Registrierungsportale
TAXISnet: Dies ist das wichtigste elektronische System für steuerbezogene elektronische Dienstleistungen in Griechenland, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung und -anmeldung.
MwSt.-Anmeldung und -Zahlung
Fälligkeitstermine: Monatlich für große Unternehmen und vierteljährlich für kleinere Unternehmen.
Einreichungsprozess: Elektronische Einreichung über das TAXISnet-System.
Zahlungsmöglichkeiten: Banküberweisungen und Online-Zahlungssysteme werden weitgehend akzeptiert.
Übliche Mehrwertsteuerabzüge und -befreiungen
Eine detaillierte Liste der abzugsfähigen Ausgaben und der von der Mehrwertsteuer befreiten Dienstleistungen finden Sie auf der Website des griechischen Finanzministeriums.
Mehrwertsteuer für internationale Unternehmen
Einfuhren und Ausfuhren: Vorschriften zur Mehrwertsteuer für den internationalen Handel, insbesondere innerhalb der EU.
Elektronischer Handel: Mehrwertsteuerüberlegungen für Online-Unternehmen, die in Griechenland ansässig sind oder an griechische Verbraucher verkaufen.
Zusätzliche Ressourcen
Offizielle Leitlinien finden Sie auf der Website des griechischen Finanzministeriums.

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