Griechenland schreibt elektronische B2B-Rechnungsstellung mit frühen Steuervorteilen vor
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Der kürzlich vorgelegte Entwurf des nationalen Zollkodex und anderer Bestimmungen, einschließlich des Dokuments über die Rentenbestimmungen, wurde dem griechischen Parlament vom Finanzministerium vorgelegt. Dieser Entwurf erweitert den Anwendungsbereich des nationalen Zollkodex, befasst sich mit dem Grundkonzept des Zollrechts und umreißt die Zuständigkeiten und Mitverantwortlichkeiten der Zollbehörde. Wichtig ist, dass er auch Bestimmungen über die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich enthält.
Die wichtigsten vorgeschlagenen Maßnahmen des nationalen Zollkodex
Nach dem vorgeschlagenen Entwurf wird Griechenland die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen, die den nationalen Rechnungslegungsvorschriften unterliegen, innerhalb des Landes verbindlich einführen. Darüber hinaus enthält der Entwurf Bestimmungen über obligatorische elektronische Rechnungen für Exporte in Drittländer, d.h. Nicht-EU-Länder.
Der Entwurf sieht vor, dass elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format nach der europäischen Norm ausgestellt werden müssen. Die Methode des Austauschs, die Anforderungen an die Interoperabilität und die Integration sowie alle anderen technischen Fragen werden später durch anstehende Verwaltungsentscheidungen festgelegt. Was die Methoden zur Sicherstellung der Integrität und Authentizität elektronischer Rechnungen betrifft, so schreibt der Entwurf die Nutzung zertifizierter Anbieter von elektronischen Rechnungsdiensten oder das eigene Rechnungs- und Übermittlungssystem der Steuerbehörde vor.
Zusätzlich zu diesen Anforderungen enthält der Vorschlag des Ministeriums auch Übergangsanreize für frühe Anwender, wie z.B. erhöhte Steuerabzüge für Unternehmen, die die elektronische Rechnungsstellung freiwillig vor dem offiziellen Inkrafttreten einführen. Um in den Genuss dieser Anreize zu kommen, müssen die Unternehmen die entsprechenden Ausgaben ab dem Steuerjahr 2025 tätigen, mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten des E-Invoicing-Mandats eine förmliche Erklärung abgeben und das System innerhalb dieses Zeitrahmens vollständig einführen.
Schlussfolgerung
Der Entwurf enthält keine detaillierten Angaben zum Zeitplan für die Umsetzung, der in den sekundären Rechtsvorschriften festgelegt wird. Mit den vorgeschlagenen Anreizen will das griechische Finanzministerium jedoch Steuerpflichtige belohnen, die die elektronische Rechnungsstellung einführen und umsetzen, bevor die obligatorische Umsetzung in Kraft tritt. Es ist jedoch zu betonen, dass Steuerpflichtige, die bereits von früheren E-Invoicing-Anreizen profitiert haben, von dieser neuen Regelung ausgeschlossen sind.
Quelle: Das Parlament, Nationaler Zollkodex und andere Bestimmungen, Steuerhimmel, Mehrwertsteuerüber

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